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Umgangsrecht

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Laß den Kopf einfach nicht baumeln ;-)...es ist Traurig da hast Du recht aber leider ist das hier in Deutschland so und dann wundern sie sich dasdie Gericht "voll" sind......naja ich kann dir nur den tip nochmal geben laß dich von einem Anwalt beraten damit bist Du auf der sicheren Seite und um die Kosten brauchst du dir auch keine sorgen machen.Lg
 

Hallo Kleinezicke,

schau mal hier: Umgangsrecht. Hier findest du vielleicht was du suchst.

Vielen Dank erst mal.
Ihr braucht aber meinetwegen nicht zu streiten.
Es ist schwer zu verstehen, wenn man nicht in der gleichen Situation ist.
Wenn ich einen Wunsch frei hätte, würde ich mir wünschen, das der Vater meiner Tochter einmal in der Woche meine Tochter besuchen kommt, damit sie eine Bindung zu ihm aufbauen kann.
Doch leider sind wir nicht bei "Wünsch-dir-was!".
Ich habe ein Problem damit, das er kommen will wann er bock hat und das er Termine nicht einhält. Da denke ich das es besser wäre, wenn er es ganz sein läßt.
Versteht mich bitte nicht falsch. Ich denke schon, das es wichtig ist, das Kinder zu beiden Elternteilen Kontak haben. Doch ich denke auch: Entweder richtig oder garnicht. Man sollte doch auch an die Kinder denken.
Natürlich kann es Funktioniern, doch da müssen beide an einem Strang ziehen. Und dies ist in unserm Fall einfach nicht so.
Ganz ehrlich, ihr denke nicht, das der Vater meiner Tochter, seine Tochter bzw unsere Tocher liebt. Er hat kein Intresse an ihr......

Habe mich erkundigt, er hat ein Umgangsrecht. Laut Anwalt, muß ich es ihm gewähren. Solange er dem Kind nichts antut. Nunja, Gewalt ist nicht immer eine Körberliche Sache .... Emotionale Gewalt kann manchmal schlimmer sein......

Eine gute Nachricht habe ich allerdings. Jugendamt hat mir inofficel den Rat gegeben, ihm sein Umgangsrecht nicht zugewähren (da es ja nicht klapp - und er Termine platzen lässt)
jetzt ist er an der Reihe, wenn er Konta kt möchte, muß er nun Termine beim Jugendamt machen und sich daran halten. Also liegt es nun ihm.

Was das beste f
 
Umgangsrecht und übernachten

Hallo zusammen
Ich brauche mal Schnelle Hilfe, meine Tochter 5 Jahre hat umgang mit ihr erzeuger jede 2 woche für 8 stunden am sonntag, ab wann hat der vater eigendlich das recht die kleine für 1 nacht bei sich zuhalten ? Ich brauche umbedingt eure Hilfe und würde mich sehr über antwort freuen .
(Ps. Ich selber4 komme nicht mit ihm klar, aber mach es für meine tochter)

MfG
Sunny
 
Sollange seine Vaterschaft anerkannt wurde hat er nicht
nur Verpflichtungen sondern auch Rechte, meine Liebe.
Dagegen kannst du gar nichts machen.
Am besten du regelst das mit ihm übers Jugendamt
 
Hallo Sunny075,

ab wann das Kind beim Vater übernachtet, ist nicht eindeutig festgelegt. Es kommt halt auch auf die Vertrautheit an. Aber im Alter von 5 Jahren solltest du deine Tochter schon beim Vater übernachten lassen.

Was will denn der Vater? Kann sich die Tochter vorstellen, beim Papa zu übernachten.

Üblich ist eigentlich 14-tägig von Freitagnachmittag / Abend bis Sonntagabend. Bei jüngeren Kindern auch noch ein Tag pro Woche dazwischen, wenn das machbar ist.

Liebe Grüße
Sisandra
 
Mädels/Jungs.... ich weiß ja nicht.... kann es sein, das die "selben" treats mit "Gast" oder einem anderen Namen geschrieben werden? Wäre schön, alles unter einem Hut zu haben, sonst verliert man echt den Überblick.
Ich habe dir schon in deinem anderen treat geschrieben.... Eine Übernachtung ist mit Absprache zwischen den Eltern zu regeln....
 
Hi sisandra
Danke für deine antwort, Die kleine hat bis jetzt 1 mal da geschlafen ubnd zwar am 4.11.07 Ich habe kein gutes gefühl dabei gehabt weil ich von ihm die anderen kids gesehen hab. naja Für ein ganzes wochenende das kann er sich ganz abschminken das ist noch zu früh find ich... Ich wollte das so machen das er alle 4 wochen die kleine für eine übernachtung hat .. und die anderen wochen 8 stunden tagsüber. Er will sie aber immer zum schlafen haben und das seh ich nich ein . Er hat ja kein sorgerecht sondern nur umgangsrecht.
wollte nämlich nbur wissen ob da mal von rechtlichem wesen abgesprochen war ab welchen alter.. naja ich versuche es erst mit 7 jahre ( wenn die in die schule geht) für das ganze wochenende. wenn er es nicht einsieht soll er wieder vor dem gericht gehen. Oder was meinst du ?
MfG
Sunny
 
Liebe Sunny075,

grundsätzlich spielt das Sorgerecht für den Umgang zwischen Vater und Kind keine Rolle.

Du schreibst, du hättest kein gutes Gefühl gehabt, weil du von ihm die anderen Kinder gesehen hast. Was sind denn deine Bedenken für häufigere Übernachtungen?

Gruß
Sisandra
 
Hi sisandra
Das gefühl was ich habe ist dieses: Meine Maus ist Sehr gut entwickelt ... sprich sie seih im 7 lebensjahr sagte der arzt obwohl se 5 jahre ist. Sie darf bei ihm schlagen beisen ... u.s.w. Und dies find ich nicht schön denn sie versucht es danach auch bei mir , und da zieht se den kürzeren denn ich lasse mich nich schlagen und auch nich beisen vopn meiner tochter und dann steh ich immer als böse mama da. Verstehst du was ich damit meine.. Mein ex versucht sie quasie um zu wandeln . Deswegen meine Bedenken. Sie braucht nach dem umgang mit ihrem erzeuger immer 4 tage bis sie wieder normal ist.. .
MfG
Sunny
 
Hi sisandra
Das gefühl was ich habe ist dieses: Meine Maus ist Sehr gut entwickelt ... sprich sie seih im 7 lebensjahr sagte der arzt obwohl se 5 jahre ist. Sie darf bei ihm schlagen beisen ... u.s.w. Und dies find ich nicht schön denn sie versucht es danach auch bei mir , und da zieht se den kürzeren denn ich lasse mich nich schlagen und auch nich beisen vopn meiner tochter und dann steh ich immer als böse mama da. Verstehst du was ich damit meine.. Mein ex versucht sie quasie um zu wandeln . Deswegen meine Bedenken. Sie braucht nach dem umgang mit ihrem erzeuger immer 4 tage bis sie wieder normal ist.. .
MfG
Sunny

Hi Sunny,

hast du schon einmal versucht, mit dem Vater deiner Tochter darüber zu reden, was dir nicht gefällt? Wenn das zu zweit nicht so einfach ist, gäbe es auch die Möglichkeit, beim Jugendamt oder einer anderen Organisation mit einer neutralen dritten Person moderierte Gespräche zu führen. Häufig ist so etwas sehr hilfreich, vorausgesetzt, beide Seiten haben ein ehrliches Interesse, dem Kind gerecht zu werden.

Ob dein Ex wirklich versucht, deine Tochter umzuwandeln, wage ich zu bezweifeln. Er sieht manches vielleicht etwas anders als du. Das ist aber sehr häufig auch so, wenn die Eltern eines Kindes im Familienverband zusammenleben.

Ach und eine Bitte habe ich: sprich doch vom Vater deiner Tochter nicht als Erzeuger. Ein Erzeuger ist in meinen Augen ein Mann, der ein Kind zeugt, sich dann aber nicht mehr darum kümmert. Dies ist aber doch beim Vater deiner Tochter ganz offensichtlich nicht der Fall.

Gruß
Sisandra
 
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