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Umgangsrecht

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Gast

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Hallo,
ich bin alleinerziehnde Mutter eines sechsmonate alten Babys, war schon in der Schwangerschaft alleine.
Derü Vater meiner Tochter, spielt mit uns Katz und Maus und das Jugendamt sagt wir müssen uns das Gefallen lassen, da er ein Recht auf Umgang mit seiner Tochter hat.
Doch dieser macht Termine und hält sie nicht ein, entwender er muß dann plötzlich Rassen mähen oder sonst irgendwas. Heute wollte er auch seine Tochter besuchen und kam einfach nicht. Mußte mit Freundin spazieren gehen. Ist wichtiger als seine Tochter.
Katharina hat keinen Bezug zu diesem Menschen, da er alle paar Wochen für eine Stunde mal vorbeikommt und dann wieder vier bis acht Wochen nicht mehr.
Jugendamt meint, es wäre nicht so schlimm wenn er Termine nicht einhält, da meine Tochter dies ja noch nicht bewußt mit bekommt. Doch ich bin reg mich jedes mal auf und das spürt sie dann auch und ist unruhig....
Kann mir keiner einen Tipp geben, was ich machen soll? Das beste für das Kind wäre doch, das er uns in Ruhe läßt.
Meine Schwangerschaft war der grund, das er und eine Bekannte aufeinmal die große Liebe für einander endeckt haben. Und nun ist diese Person das wichtigste in seinem Leben und wichtiger als seine Tocher. Sie tolleriert es auch nicht, das er seine Tochter besucht, deswengen gibt es immer wieder knatsch und er sagt kurzfristig ab.
Hilfe. Ich und meine Tochter sind glücklich und uns geht es gut, solange er uns in Ruhe lässt.
 

Hallo Gast,

schau mal hier: Umgangsrecht. Hier findest du vielleicht was du suchst.

Hallo!
Hat er denn die Vaterschaft offiziell anerkannt?
Ja, dann hat er Recht auf Umgang. Wenn er dies jedoch ständig absagt wegen irgendwelcher komischer Gründe, dann wär ich auch sauer. Aber lass deine Tochter das nicht spüren, sie hat das Recht auf einen Vater, auch wenn der wohl unzuverlässig zu sein scheint. Und auch diese Meinung hat deine Tochter sich selbst zu bilden, denn mit Beeinflussung ist noch kein Kind gut gefahren.
Versteh mich nicht falsch, ich denke auch so wie du, kann das gut nachvollziehen. Aber in erster Line bist du die Mutter und solange er deiner Tochter nicht schadet, hat er ( und sie!!) ein Recht auf Umgang.
 
ich stimme rübe zu....
wichtig ist wirklich, dass du deinen (wenn auch begründeten) frust, deine tochter nicht spüren läßt. doch ich würde in jedem falle eines tun... wenn nicht für jetzt, dann für die zukunft... denn die wird kommen.
schreib dir alle termine in eine art tagebuch.... schreib dann dahinter, wann er da war und wann nicht.
10.10. 14:00.... er kam
17.10. 14:00... er kam
28.10. 14:00... er kam nicht
usw.
man kann nie wissen für was es gut ist. gleiches würde ich tun, wenn es um deine bemühungen geht... die du unternommen hast um einen regelmäßigen umgang zu gewähren.
im zweifelsfall, lass dir das von einem "zeugen" immer bestätigen.

wie gesagt... das machst du für dich.
ansonsten hat ein kind (auch wenn es noch so ein ... sein mag) ein recht auf seinen vater. es liegt nicht an dir, dem kind "beizubringen" was für ein mensch er ist... das wird sie früher oder später selbst heraus finden. es ist nervig... ich weiß...
überleg einfach, ob du es wirklich für richtig hälst deinem kind seinen vater vorzuenthalten. (so wie es aussieht macht er das auch ohne deine "hilfe").... traurig aber wahr.
 
Es ist traurig, aber war. Die Jugendämter entscheiden sehr unterschiedlich.

Ich weiß von einem Fall bei uns, da wurde dem Vater das Umgangsrecht entzogen.

Er hat sich sehr wenig und sehr sporadisch bei seinem Kind gezeigt. Zur Begründung für den Entzug hieß es, es ist für die Entwicklung eines Kindes nicht gut, wenn kein verlässlicher Umgang stattfinden kann.

Allerdings war das Kind etwas älter und hat sehr darunter gelitten, daß der Vater immer wieder Versprechungen gemacht hat und sie dann nicht eingehalten hat.
 
Vielen lieben Dank.
Ja. Er hat die Vaterschaft nach einem DNA Test anerkannt.
Schreibe schon seit Geburt wann er kommt, wie lange da war, ob er absagt und und...
Naklar ist meine Süße noch zu jung um es bewußt mitzubekommen, das ihr Vater sich so verhält. Ich kenne es halt auch von Bekannten, da hat der Vater seinen Sohn nicht abgeholt, und der hat dann die Nächte durchgeweint.... Ich kann meine Tochter nicht vorallem Beschützen, vorallem wenn Katha größer wird, muß ihre eigenen Erfahrungen machen. Doch ich denke das es auch eine Art von Gewalt ist, was diese Väter an Ihren Kinder ausrichten.
Meine Mutter hat sich auch aus dem Staub gemacht, weil ein Mann ihr wichtiger war als ihr Kind.
Und im Moment kennt sie ihren Papa ja nicht mal. Er ist ein Fremder. Da er ja nur zehn Mal vielleicht da war seit sie auf der Welt ist.
Es ist schwierig.
Er demütigt mich und beschimpft mich wenn wir Kontakt haben. Dies würde ich meiner Tochter zuliebe über mich ergehen lassen. Doch das wir zuhause sitzen und warten und er kommt nicht...
Fühl mich so leer.
Ohne meine Tochter hätte ich keinen Grund zum Leben.
 
Hallo...wenn das jetzt schon so ist dann gehe besser zum Anwalt und laß dich von ihm beraten den wenn er das jetzt schon so macht wird er es auch später so machen und davon hat deine tochter dann wirklich nichts!!!! Natürlich hat jedes Kind das recht auf seine Eltern aber wenn einer nicht will kann man ihn nicht zwingen.....ist alles traurig aber wenn er Post von einem Anwalt bekommt gibt es nur zwei möglichkeiten, entweder er hat alle 14 Tage dann die möglichkeit sich um euer Kind zu kümmern oder er läßt es bleiben!!!Dann muß deine Tochter auch nicht leiden!!! Wünschen dir glück und kraft ;-)....
 
Wenn der Vater Deines Kindes kein Sorgerecht hat dann hat Er auch kein automatisches Besuchs/Umgangsrecht!
Lass Ihn die kleine einfach nicht mehr sehen und warte dann ab was passiert,vielleicht wacht Ér ja mal auf und versucht an sein Recht zu kommen oder es kommt nach kurzer zeit garnichts mehr!
War bei meinen Kinder mit dem Vater genauso,so weisst Du dann wenigstens ob Er ein wirkliches interesse hat!!!
Und wenn nicht ist es auf alle fälle besser wenn Du Dich nicht mehr mit Ihm rumärgern musst!!!
Gruß Tunnya
 
Wenn der Vater Deines Kindes kein Sorgerecht hat dann hat Er auch kein automatisches Besuchs/Umgangsrecht!
Diese Aussage ist falsch.
Er hat ein automatisches Umgangsrecht und zwar ab Geburt. Dies hat nichts mit dem Sorgerecht zu tun.
Das sind zwei Paar Schuhe.
 
Zuletzt bearbeitet:
Diese Aussage ist falsch.
Er hat ein automatisches Umgangsrecht und zwar ab Geburt. Dies hat nichts mit dem Sorgerecht zu tun.
Das sind zwei Paar Schuhe.
ist es eben nicht,denn habe grade so eine sache mit meinem ex durch und
wenn der vater kein sorgerecht hat hat er das umgangsrecht nicht automatisch!!!
das müsste er beantragen wo er es auch bekommen würde wenn nichts
vorliegt was dagegen sprechen könnte!!!
 
Er muss es nur vor Gericht beantragen, wenn die Mutter das Umgangsrecht verweigert und das hast du ja auch als Tipp gegeben und wohl auch selbst so praktiziert.
Es gibt viele Dinge, bei denen man erst vor Gericht muss, selbst wenn man im Recht ist. Traurig, aber wahr.
 
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