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Umgangsrecht

Welle

Mitglied
Hallo liebe Eltern.
Eine Freundin von mir hat das alleinige Sorgerecht. Kann der Vater ein Umgangsrecht einfordern? Sie befürchtet einen aggressiven Umgang mit dem Kind, das der Vater schon während der Beziehung gezeigt hat. Da sich so etwas niemals beweisen lässt, Aussage gegen Aussage, was für Möglichkeiten hat sie? Väterrechte werden ja groß geschrieben, was ich allerdings damals in meinem eigenen Fall nur bedingt erlebt habe. Das Jugendamt wird 'nur' vermitteln wollen. Sie wird nun auch ein Gesprächstermin mit dem Amt und ihm vereinbaren, damit die Grundlagen geklärt werden können. Allerdings ist er nicht bereit, seine neue Adresse preis zu geben. Und seit der Trennung vor einigen Monaten hat der Vater keine Anstalten gemacht, Kontakt zum Kind zu suchen. Nun aber. Bisher ging es lediglich um Beleidigungen der Mutter.
Wie sehen die rechtlichen grundlagen aus und was wären die ñächsten und besten Schritte, die sie einleiten kann?
Lg

(Ergänzung: Das Kind ist übrigens 7 Monate alt)
 
Zuletzt bearbeitet:

Hallo Welle,

schau mal hier: Umgangsrecht. Hier findest du vielleicht was du suchst.

Klar kann der Vater Umgang einfordern. Das ist übrigens nicht nur sein Recht, sondern vor allem auch das Recht des Kindes. Wenn allerdings die Mutter begründet einen aggressiven Umgang des Vaters mit dem gemeinsamen Kind befürchten muss, kann sie betreuten Umgang vorschlagen. Der findet dann meist in den Räumen des JA oder der Organisation, die den Umgang betreut / begleitet statt. Wäre in dem Fall vielleicht gar keine schlechte Lösung.
 
Der Vater hat ein Umgangsrecht. Das Kind hat ein Recht auf Vater und Mutter. Dabei ist es unwichtig wie ihr als Ex Paar zueinander steht. Im Interesse des Kindes solltet ihr euch wie Erwachsene benehmen. Eltern bleibt ihr ein leben lang. Sollte während des Umgangs etwas vorfallen gib es den begleiteten Umgang.
 
Hallo,

Wie Sisandra schon erwähnt hat, gibt es die Möglichkeit des betreuten Umgangs, wo dann jemand vom Jugendamt dabei ist.
Vielleicht hat der Vater da gar keine Lust drauf und lehnt den Umgang dann ab, daher wäre dies ein sinnvoller Vorschlag, um den JA zu zeigen: Ich möchte kooperieren, er nicht.
 
Vieln Dank
Natürlich hat auch das Kind Rechte. Soll es auch und ist richtig so. In dem Alter kann das Kind nur noch nicht ausdrücken, was es möchte. Oder erzählen, was passiert ist. Z.B. wenn der Vater, wie während der Beziehung, das Kind, wenn es schreit, 'aus Versehen' mit dem Kopf gegen einen Holzbalken schlagt....
Also gibt es eine Handhabe, bevor so etwas wieder passiert, wenn der Vater dann mit dem Kind allein ist? Ist begleiteter Umgang die einzige Chance?
 
In so einem Fall ist begleiteter Umgang die einzig richtige und vor allem das Kind schützende Maßnahme. Du kannst natürlich, wenn du dir das zutraust, dem Vater auch anbieten, dass er das Kind vorerst nur in deiner Begleitung sehen darf. Wie gesagt, wenn du dir das zutraust und er das akzeptiert. Ansonsten bleibt nur der Weg über den offiziell begleiteten Umgang.

Wäre ich an deiner Stelle würde ich so einem Vater das Kind auch nicht alleine überlassen. Das ist einfach zu gefährlich für das Kind.
 
Wie gesagt. Es geht nicht um mich, sondern um eine Freundin und ihr Kind.
Aber ich sehe es genauso. Hatte nur gehofft, dass es evtl. noch andere schützende Maßnahmen gibt.
Danke. 🙂
 

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