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Umgangspfleger?

O

Oceanne 1234

Gast
Situation ist folgende:

Ich hatte durchgesetzt , das ich meinen Cedric nun bis zur endgültigen Gerichtsentscheidung 14 Tg sehen darf.
Vor der Gerichtsentscheidung hatte die Pflegemama mir Cedric persönlich übergeben und der begleitete Umgang konnte starten.
Nun haben die Herrschaften vom Jugendamt beschlossen, das es zum Kindeswohl wäre, wenn ich die Pflegemama nicht mehr sehe.
Es war für Cedric schlimm, ich habe fast 20 min benötigt Kindie zu beruhigen.
Und ich mußte Cedric der Hilfe zum begleitetem Umgang wieder abgeben, was natürlich im Fremdelalter zu einem erneutem Tränenausbruch führte.
Macht es langsam Sinn , hier mal einen Umgangspfleger zu beantragen? Ich finde es als Kindesmißhandlung , was die auch so qualifizierten Damen machen.
Ein Gespräch wird erst am 5 Juni statt finden, weil die Damen sich in der Urlaubszeit befinden. Bis dahin wird mein Kind aber mindestens noch 3 mal gequält.
Für den Kindesvater gilt diese Regelung übrigens nicht. Auch erstaunlich oder?

Wo bekomme ich den Umgangspfleger her? Wenn er gerichtlich beantragt wird , wie lange dauert das ? Wer bezahlt so was ?

Vielen Dank fürs zulesen.
 
O

Oceanne 1234

Gast
@ Diva

ich habe keinen Plan , was die bezwecken. Ich nehme an , das sie damit versuchen, das 14tg Besuche Cedric überfordern und es wieder zurück geschraubt werden soll. Wie gesagt ich soll mich bis zum 5 Juni gedulden und mich von der Kompotenz der Damen überzeugen.

Selbst der Richter war darüber empört , das die Damen vom Jugendamt so mauern und mir offensichtlich Cedric entfremden wollen.
Wie meine Madam Kindesgefährdung begründet, sagte der Richter
da dürfte kein Kind mehr bei seinen Eltern leben.
Er ist nicht sonderlich freundlich auf die Damen eingestellt.
 

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