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Oceanne 1234
Gast
Situation ist folgende:
Ich hatte durchgesetzt , das ich meinen Cedric nun bis zur endgültigen Gerichtsentscheidung 14 Tg sehen darf.
Vor der Gerichtsentscheidung hatte die Pflegemama mir Cedric persönlich übergeben und der begleitete Umgang konnte starten.
Nun haben die Herrschaften vom Jugendamt beschlossen, das es zum Kindeswohl wäre, wenn ich die Pflegemama nicht mehr sehe.
Es war für Cedric schlimm, ich habe fast 20 min benötigt Kindie zu beruhigen.
Und ich mußte Cedric der Hilfe zum begleitetem Umgang wieder abgeben, was natürlich im Fremdelalter zu einem erneutem Tränenausbruch führte.
Macht es langsam Sinn , hier mal einen Umgangspfleger zu beantragen? Ich finde es als Kindesmißhandlung , was die auch so qualifizierten Damen machen.
Ein Gespräch wird erst am 5 Juni statt finden, weil die Damen sich in der Urlaubszeit befinden. Bis dahin wird mein Kind aber mindestens noch 3 mal gequält.
Für den Kindesvater gilt diese Regelung übrigens nicht. Auch erstaunlich oder?
Wo bekomme ich den Umgangspfleger her? Wenn er gerichtlich beantragt wird , wie lange dauert das ? Wer bezahlt so was ?
Vielen Dank fürs zulesen.
Ich hatte durchgesetzt , das ich meinen Cedric nun bis zur endgültigen Gerichtsentscheidung 14 Tg sehen darf.
Vor der Gerichtsentscheidung hatte die Pflegemama mir Cedric persönlich übergeben und der begleitete Umgang konnte starten.
Nun haben die Herrschaften vom Jugendamt beschlossen, das es zum Kindeswohl wäre, wenn ich die Pflegemama nicht mehr sehe.
Es war für Cedric schlimm, ich habe fast 20 min benötigt Kindie zu beruhigen.
Und ich mußte Cedric der Hilfe zum begleitetem Umgang wieder abgeben, was natürlich im Fremdelalter zu einem erneutem Tränenausbruch führte.
Macht es langsam Sinn , hier mal einen Umgangspfleger zu beantragen? Ich finde es als Kindesmißhandlung , was die auch so qualifizierten Damen machen.
Ein Gespräch wird erst am 5 Juni statt finden, weil die Damen sich in der Urlaubszeit befinden. Bis dahin wird mein Kind aber mindestens noch 3 mal gequält.
Für den Kindesvater gilt diese Regelung übrigens nicht. Auch erstaunlich oder?
Wo bekomme ich den Umgangspfleger her? Wenn er gerichtlich beantragt wird , wie lange dauert das ? Wer bezahlt so was ?
Vielen Dank fürs zulesen.