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Üble Nachrede

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Gast

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Hallo,

eine Frage an die Rechtsexperten hier. Fällt es unter den Straftatbestand der "Üblen Nachrede" (§ 186 StGB), wenn jemand öffentlich sagt, sein Unternehmen zahle ein unterdurchschnittliches Gehalt und Kritik ist in dem Unternehmen nicht erwünscht?

Vielen Dank!
 
Danke für die Antwort,

nein, es ging mir nur um die Frage an sich. Es kommt ja immer mal vor, dass man einige Dinge zu laut äußert und es in die falschen Ohren gelangt. Das es den Tatsachen entspricht, könnte man jedoch sowieso nicht beweisen. Gehaltszahlen usw., werden Unternehmen selten veröffentlichen. Sowas weiß man nur aus den Gesprächen mit Kollegen o. ä..
 
Ich schliesse mich dem "Vorredner" an. Dies ist keine üble Nachrede. Allerdings habe ich schon erlebt, dass Unternehmen Konsequenzen ziehen, wenn Mitarbeiter öffentlich negative Statements über ihren Arbeitgeber abgeben. Inwieweit dies arbeitsrechtliche Relevanz hat, weiß ich leider nicht.
 

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