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Überstunden-Abbau und "Ruf-Bereitschaft"

Acromantula74

Sehr aktives Mitglied
...mein Chef macht mich damit regelmäßig WAHNSINNIG. 🙄

Ich muss dringend mal wieder ein paar Überstunden abbauen, da hier alles, was die 40 nach oben überschreitet, ersatzlos gekappt wird.
Hab daher morgen einen freien Tag - "Abwesenheit aus Mehrarbeitsstunden" - beantragt, mein Chef hat ihn genehmigt und die Personal-Abteilung hat ihn bereits verbucht.

Jetzt nervt aber mein Chef jedesmal, wenn ich so einen Gleittag nehme und Trauungen terminiert sind und verlangt, dass ich quasi "auf Abruf" daheim sitze, falls er überraschend krank wird. Morgen dann auch wieder, er hat schon in den düstersten Farben ausgemalt, wie krank bei ihm zuhause alle sind und er lutscht den ganzen Tag schon demonstrativ Hustinetten. 🙁

Wie ist das überhaupt bei uns Beamten rein rechtlich - darf er sich einfach über die Genehmigung meiner Gleitzeit hinwegsetzen?
 
Wie das beamtenrechtlich geregelt ist, weiß ich nicht.

Wenn er aber tatsächlich krank werden sollte udn nur Ihr zwei die Trauungen vornehmen könnt, wird sowas im Sinne der Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit des Amtes schon gehen. Man kann ja die Hochzeit schlecht verschieben, so morgen früh.

Ansonsten müssen auch für Rufbereitschaften Bezüge bzw. Stunden gut gerechnet werden, denn schließlich bist Du ja dann nicht frei in Deiner Tagesgestaltung.

Gibts bei Euch niemanden, den man verbindlich dazu befragen kann?
 
Gott sei Dank ist es heute mal wieder gutgegangen, ich hab ihn um 8 Uhr morgens angerufen, ob ich mich denn von meinem Telefon wegbewegen dürfte... 🙄

Jemanden zu fragen trau ich mich momentan nicht... 😱 mein Chef hat durchblicken lassen, dass für mich im Mai wohl eine Beförderung angedacht ist und da will ich es mir im Vorfeld nicht verscherzen...
 
Hallo,

Das Arbeitszeitgesetz sollte auch für Beamte gelten. In §3 ist geregelt, dass die werktägliche Arbeitszeit 8 Stunden nicht überschreiten darf. (Was nicht erlaubt ist, sollte auch nicht bezahlt werden.)

In besonderen Fällen darf die Arbeitszeit durch Weisung des Arbeitgebers auf bis zu 10 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von bis zu 6 Monaten ein (Freizeit-) Ausgleich geschaffen wird, so dass im Durchschnitt 8 Stunden nicht überschritten werden (vgl. § 3 ArbZG).

In ArbZG - §7 sind noch ein paar Sonderregelungen aufgeführt, die auf Grund eines Tarifvertrages, einer Betriebsvereinbarung oder Dienstvereinbahrung möglich sind.

Darf er sich einfach über die Genehmigung meiner Gleitzeit hinwegsetzen?


Nein, darf er nicht. Aber er darf Dich morgens anrufen und bitten, zu arbeiten, wenn er oder eine Kollge/in plötzlich ausgefallen ist und dringende, unaufschiebbare Arbeiten anstehen.

Ständige Rufbereitschaft ist eine Sonderform der Arbeitszeit und keine Freizeit.

Freundliche Grüße

John.
 
Das Arbeitszeitgesetz sollte auch für Beamte gelten. In §3 ist geregelt, dass die werktägliche Arbeitszeit 8 Stunden nicht überschreiten darf. (Was nicht erlaubt ist, sollte auch nicht bezahlt werden.)

Sollte, sicher - tut es aber nicht.

Ich hab die 42-Stunden-Woche, d.h. eine festgelegte werktägliche Arbeitszeit von 8:24 Stunden. 🙄
 
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Ich muss dringend mal wieder ein paar Überstunden abbauen, da hier alles, was die 40 nach oben überschreitet, ersatzlos gekappt wird.
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Ich hab die 42-Stunden-Woche, d.h. eine festgelegte werktägliche Arbeitszeit von 8:24 Stunden.
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Ja, Du hast recht, ich hätte das vorher mal checken sollen.
Das ArbZG gilt nur für Arbeitnehmer und Angestellte.

Sehe ich das richtig, dass Beamte (in Hessen) zwar 42 Stunden ar-
beiten müssen, jedoch nur maximal 40 Stunden bezahlt bekommen?

Freundliche Grüße

John
.
 

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