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Übersetzer vereidigt - nochmal zahlen?

Abc123456

Neues Mitglied
Hallo,
ich habe folgendes Problem, was mich richtig stutzig macht:
Für die Anmeldung der Eheschließung habe ich die Dokumente von meiner Verlobten übersetzen lassen. Die Übersetzungsplattform hatte mir zwei Angebote gemacht:
1. 250 Euro für die einfache Beglaubigung
2. 320 Euro für die gerichtliche Beglaubigung.
Ich habe dann das Standesamt kontaktiert und gefragt, die haben mir dann gesagt, dass keine gerichtliche Übersetzung notwendig ist. Ich habe Ihnen dann ein Beispielexemplar zukommen lassen, wie es übersetzt aussehen würde. Die Antwort war "das sieht doch super aus!". Ich habe das erste Angebot angenommen und die Unterlagen eingereicht. Jetzt heißt es von denen, dass das doch nicht ausreicht und ein vereidigter Übersetzer unterschreiben muss.
Mich nervt das gerade sehr, weil die sich natürlich querstellen können und immer die Antworten des Kollegen einfach abweisen können. Ich muss jetzt nochmal 350 Euro zahlen und die Übersetzung vorher ist wertlos.
Meine Frage: ist es in solchen Fällen möglich, dass man als vereidigter Übersetzer nur bestätigt, dass die vorher angefertigte Übersetzung korrekt ist? Man hat die Originaldokumente und die Übersetzungen. Schließlich muss man nicht alles von selbst neu übersetzen.
Meint ihr andere Übersetzungsportale würden sowas auch anbieten? Oder ist wirklich nur eine neue Übersetzung möglich? Habe den alten eine Email geschrieben. Die nehmen aber wahrscheinlich den gesamten Betrag von 350 Euro nochmal.

Ich befinde leider auch keinen Übersetzer, der günstig ist.
Liebe Grüße
 
Na ja Anfragen kannst du ja mal paar Übersetzer. Letztendlich wird das sicherlich nicht so gern gesehen, da die Übersetzer dadurch weniger verdienen. Aber vielleicht findet sich ja jemand, der eine bereits getätigte Übersetzung beglaubigt.
 
Na ja Anfragen kannst du ja mal paar Übersetzer. Letztendlich wird das sicherlich nicht so gern gesehen, da die Übersetzer dadurch weniger verdienen. Aber vielleicht findet sich ja jemand, der eine bereits getätigte Übersetzung beglaubigt.
Ja, das dachte ich mir. Das verstehe ich ja eigentlich auch. Aber für mich sind es fast 700 Euro, obwohl eine Übersetzung vorliegt. Nervt mich halt echt, dass ich damals nicht ohne zu fragen, das teurere genommen habe
 
Jetzt einfach anfragen und abwarten... vielleicht hast du ja Glück.
Und klar - ich verstehe schon, dass man sich im Nachhinein ärgert, nicht gleich die 70-Euro teure Variante genommen zu haben. Drücke dir die Daumen, dass es klappt.
 
Das Problem wird an einer anderen Stelle liegen.
Wenn eine Urkunde aus einem fremden Land hier Geltung bekommen soll, kann es sein, dass man den Text durchaus selber übersetzen kann.
Damit ist das Problem aber nicht gelöst, weil nachgewiesen werden soll, ob die Übersetzung glaubhaft und richtig ist.
Also bedient man sich eines vereidigten Übersetzers, den man am Standort seines Amtsgerichtes ausfindig macht.
Bedient man sich gar bei manchen Urkunden eines muttersprachlichen Übersetzers im Ausland, so kann eine Apostille gefordert werden, welche nachweist, dass der Übersetzer sich nicht selbst zum Übersetzer ernannt hat, sondern seine Fähigkeiten durch Behörden des anderen Landes nach gewiesen und akzeptiert wurden.
Solche Dinge passieren oft bei notariellen Angelegenheiten, damit sich nicht jemand dort einen Zettel schreibt " Ich bin ab jetzt Notar" und damit amtliche Urkunden verfasst.
 
Das Problem wird an einer anderen Stelle liegen.
Wenn eine Urkunde aus einem fremden Land hier Geltung bekommen soll, kann es sein, dass man den Text durchaus selber übersetzen kann.
Damit ist das Problem aber nicht gelöst, weil nachgewiesen werden soll, ob die Übersetzung glaubhaft und richtig ist.
Also bedient man sich eines vereidigten Übersetzers, den man am Standort seines Amtsgerichtes ausfindig macht.
Bedient man sich gar bei manchen Urkunden eines muttersprachlichen Übersetzers im Ausland, so kann eine Apostille gefordert werden, welche nachweist, dass der Übersetzer sich nicht selbst zum Übersetzer ernannt hat, sondern seine Fähigkeiten durch Behörden des anderen Landes nach gewiesen und akzeptiert wurden.
Solche Dinge passieren oft bei notariellen Angelegenheiten, damit sich nicht jemand dort einen Zettel schreibt " Ich bin ab jetzt Notar" und damit amtliche Urkunden verfasst.

Ich verstehe das grundsätzlich auch. Der Gedanke ist auch vollkommen richtig. Doof ist nur, dass ich nun eine Übersetzung gezahlt habe und jetzt nochmal zahlen muss. Ich habe ja gehofft, dass der Übersetzungsservice, bei dem ich das übersetzen lassen habe, ein Auge zudrückt. Aber das wird wohl nicht geschehen. Nochmal so viel Geld zahlen, tut echt weh
 
Njaaa... da hat dir dann jemand telefonisch eine inkompetente Antwort gegeben und erinnert sich nicht mehr an das Telefonat.
Der Übersetzungsservice als Plattform verdient an der Weitergabe der Aufträge, die am Ende bei "einfachen Übersetzungen" jemand macht, der google zu nutzen weiss.

Schlauer ist man nachher immer - ich weiss. Aber was soll man nun tun?
 
Njaaa... da hat dir dann jemand telefonisch eine inkompetente Antwort gegeben und erinnert sich nicht mehr an das Telefonat.
Der Übersetzungsservice als Plattform verdient an der Weitergabe der Aufträge, die am Ende bei "einfachen Übersetzungen" jemand macht, der google zu nutzen weiss.

Schlauer ist man nachher immer - ich weiss. Aber was soll man nun tun?
Hatte echt lange geschwankt und mir dann gedacht "Ach, was soll's. Sparst dir mal dann eben 60 Euro" und nun zack, 300 Euro.

Vielleicht kennt jemand hier einen Übersetzer, den er mir empfehlen kann
 
Hey, denke, gibt ein Abrechnungsproblem. Übersetzungen werden meist pro Normzeile oder Wort berechnet. Wenn jemand das für dich prüfen und seinen Stempel drunter setzen soll, dann hätte er es gleich selbst machen können, geht oft eh schneller... Ein Kompetenzproblem sehe ich hier nicht, liegt ja im Ermessen des Übersetzers. Du kannst wohl nur suchen und in den sauren Apfel beissen, wenn es nicht anders geht...
 
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