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Übergangsgeld & private BV

So wie ich das im Ursprungsbeitrag verstanden habe dürfte es nicht angerechnet werden. In welchen Fällen es angerechnet wird steht ja im o.g. § des SGB drin.

Das die BU-Rente, die aus dem Netto gezahlt wurde besteuert wird habe ich ja auch geschrieben. Eben mit dem Ertragsanteil. Wie hoch dieser ist, ist vom Alter abhängig. Das die Leitung komplet steuerfrei ist habe ich ja nicht gesagt.
 
Ich erhalte jetzt meine (private) BU Rente, muss ich der KK / RV davon Beiträge bezahlen?

Ich erhalte neben der BU noch Übergangsgeld, von meiner Rentenversicherung, die meine Beiträge bezahlt (KK,RV,etc.)
 

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