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Tüv-Plakette einfach so abziehen?!

Z

Zewa

Gast
Hallo.
Durch "Verschulden" der Versicherung (Auto) und natürlich durch Eigenverschulden sah es so aus, dass die Tüv-Plakette vom Landkreis bei einer bestimmten Person abgezogen wird. Er hat auch schon einen Brief bekommen, indem steht, dass sie dann und dann kommen.
Wie "schlau" ja nun diese Person ist, hat er die Nummerschilder sichtbar ins Auto.. hinter die Scheiben geklebt.
Ich glaube nicht, dass sie dies auf sich sitzen lassen. Was können sie tun? Auto aufbrechen?!
Die könnten ruhig in 3 Wochen später kommen, dann wäre das benötigte Geld verfügbar.

lg
 
ganz schlau. Beachte §60 StVZO. Vermutlich wird der Wagen einfach abgeschleppt. Man kann aus einem kleinen Problem auch ein großes machen.
 
Ja ich weiß *löl*
Aber was ist, wenn man angeblich nichts wusste?
Die "dürfen" ja wohl nicht einfach das Auto abschleppen...
Ist ja deren Persons Eigentum...
 
Ja es gab da mal einen dummen Vorfall und zwar hat die Versicherung dem Landkreis gesagt, dass das Geld für die Versicherung noch nicht da wäre, was er aber an dem Tag bezahlt hat. Nur da war es zu spät.
Und nun wieder das gleiche? Naja nun ja schon etwas zu Recht...nur zu früh.. :/
Auf jeden Fall wird die runde Plakette unten abgerissen.
 
Ich bin kein Experte für die Rechtslage. Aber der gesunde Menschenverstand schreit an der Stelle. Üblicherweise wird so ein Krempel im günstigsten Fall teuer. Schon mal mit der Zulassungsbehörde Kontakt aufgenommen?
 
Also, ich habe das jetzt so verstanden, daß Du die Autoversicherung nicht bezahlt hast. Dann hat sich irgendwann das Landratsamt angemeldet , weil sie die Zulassungsplakette abkratzen wollen. Und jetzt hast Du Schlaumeier einfach das Nummernschilsd in den Innenraum gelegt - oder hinters Fenster geklebt - damit sie nicht da rankönnen. Ist das so richtig?
Tja, ich weiß nicht. Es ist anzunehmen, daß sie das Auto nicht aufmachen, aber vermutlich den großen roten Punkt auf die Scheibe vorne kleben. Der besagt, daß das Fahrzeug innerhalb einer Woche ( ? ) von der Straße weg sein muß. So kenne ich das jedenfalls aus dem süddeutschen Raum.
 
Also, ich habe das jetzt so verstanden, daß Du die Autoversicherung nicht bezahlt hast. Dann hat sich irgendwann das Landratsamt angemeldet , weil sie die Zulassungsplakette abkratzen wollen. Und jetzt hast Du Schlaumeier einfach das Nummernschilsd in den Innenraum gelegt - oder hinters Fenster geklebt - damit sie nicht da rankönnen. Ist das so richtig?
Tja, ich weiß nicht. Es ist anzunehmen, daß sie das Auto nicht aufmachen, aber vermutlich den großen roten Punkt auf die Scheibe vorne kleben. Der besagt, daß das Fahrzeug innerhalb einer Woche ( ? ) von der Straße weg sein muß. So kenne ich das jedenfalls aus dem süddeutschen Raum.

... was zur Folge hat, dass der Wagen zwangsabgemeldet ist und ein Fahren damit große Probleme nach sich zieht. Sehr große. Das gibt Verdruss! Da reicht ja schon ein schriftlicher Bescheid von denen an den Fahrzeughalter.
 
Ja, klar. Das kostet eine Stange Verwaltungskosten. Wenn man damit weiterfährt und erwischt wird, gibt es eine richtige mit Punkten. ist ja auch nicht ganz falsch - obwohl ich denke, daß die Versicherung auch noch 4 Wochen nach der Abmeldung leisten muß, wenn es zu einem Schaden kommt.
Ich habe in jungen Jahren ( ahem ) immer von meinem Versicherungsvertreter diese Doppelkarten bei mir gehabt ( "Wissen Sie, ich kaufe als doch mal schnell so ein paar Autos zusammen udn da wäre es gut, sowas sofort parat zu haben" ) Diese Teil kann man sofort ausfüllen, weil es als sofortige vorläufige Versicherung gilt. Natürlich sollte man dann aber auch die Prämie bezahlen.
 
Das stimmt, die Versicherung zahlt, holt sich aber alles vom (ehemaligen) Versicherungsnehmer zurück.
Im ungünstigsten Fall (bei Personenschäden) wird man seines Lebens nicht mehr froh und zahlt den Rest seines Lebens.
 

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