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Triftige gründe?

G

Gast 1409

Gast
Hallo .
Ich habe ein Problem und hoffe das mir hier irgendjemand weiter helfen kann.

Ich habe mit meiner Ex ein Kind-11Jahre alte Tochter.Wir haben das geteilte Sorgerecht.
Soweit so gut,jetzt mein Problem.

Meine Ex ist dem Alkohol sehr zugetan,was auch ein trennungsgrund mit gewesen ist.
Meine Ex und meine Tochter wohnen in einem anderen Ort,ich hole mein Kind regelmäßig alle 14 Tage übers Wochenende .Auch in den Ferien,eigentlich immer wenn es nur irgendwie machbar ist.
Der Kontakt meiner Tochter zu ihren Großeltern(Meine Eltern)Ihren onkels und Tanten-eben meine gesammt Verwandschaft ist sehr gut.

Leider scheint es in letzter Zeit vermehrt zu übergriffen meiner Ex an unsere Tochter gekommen zu sein.
-Schläge mit der flachen Hand ins Gesicht
-Lautstarke Auseinandersetzungen mit (ich sag mal "Schuldzuweisungen an das Kind-du bist Schuld das sich meine Eltern mit mir verstritten haben u.s.w.)
-Geschupse so heftig das meine Tochter durch die Gegend "geschleudert"(anderer Begriff fällt mir nicht ein) wird und dabei an die Heizkörper fällt.
-Blaue Flecke am Körper-welche aber so nicht zu sehen sind.

Heute rief mich mein Kind an und bat mich darum das ich so schnell wie möglich zu ihr kommen soll. Sie Hatte Angst nach Hause zu gehen weil ihre Mutter mal wieder dem Alkohol zugesprochen hat.

Das Umfeld meiner Tochter weiß von dem Alkoholkonsum ihrer Mutter.Mehrmal die Woche gibt es auch im beisein des Kindes lautstarke Auseinandersetzungen mit dem Lebensgefährten ihrer mutter(mutter brüllt den Lebensgefährten an)

Heute nun sagte meine Tochter das es ihr nun endgültig reicht,ob ich nicht was tun kann -sie möchte zu mir.Dieses Thema haben wir schon seit etlichen Jahren immer mal wieder angesprochen gehabt.Nun ist es aber so das meine Tochter will das ich was unternehme.

Ich habe schon viel gelesen und höre immer nur es müssen Stichhaltige/Triftige Gründe vorhanden sein um das Alleinige Sorgerecht beantragen zu können.

Sind das denn nicht Gründe genug??Beweise das es so ist ,Zeugen ,gibt es in meinem und im Umfeld der Mutter zur genüge.

Ich würde mir über dieses brisante Thema nicht den Kopf zerbrechen wenn es nicht wirklich dringend wäre.Ich wollte meiner Ex nie was böses,denn wenn Sie nüchtern ist ist Sie ganz anders.

Aber da mich meine Tochter heute das allererste mal so um Hilfe gebeten hat und ich gesehen habe wie sehr sie Angst vor der eigenen Mutter hatte-bin ich gezwungen darüber nachzudenken und gegebenenfalls die nötigen Schritte einzuleiten.

Meine Frage an Euch.Reichen diese gründe überhaupt aus?Gibt es Fälle in denen das Familiengericht mal zum wohle des kindes entschieden hat.

Für jegliche hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar
Gast 1409
 
Für mich wären das schon Gründe!!!
Da ihr ja geteiltes Sorgerecht habt,müsste dir ja nur das Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen werden.
Frag doch einfach beim Jugendamt nach.Deine Ex sollte einen Entzug machen mit anschließender Therapie!Das wird das JA sicher auch sagen!
Genaueres kann ich dir aber auch nicht sagen...:confused:
Ich wünsche dir auf jeden Fall viel Glück
 

karma

Aktives Mitglied
Da deine Tochter 14 Jahre alt ist, kann sie selbst entscheiden wo sie leben will. Und da ihr geteiltes Sorgerecht hat kann sie bestimmen wann und wohin sie hinziehen will. Mit Datumsanzeige bei der Mutter sagen das sie zu diesem Tag auszieht. Du meldest sie bei dir an. Das Kindergeld beantragen ( Brauchst nur die Kindergeldnummer) das wars.

Und wenn sie bei dir lebt beantragst du das alleinige Sorgerecht mit Hilfe eines Anwalts. Kein Jugendamt oder Gericht wird sich da einmischen. Der Wille deiner Tochter bei ihrer Entscheidung ( Wohnort) ist maßgebend.


Karma
 
G

Gast 1409

Gast
Danke ersteinmal.

Fahre morgen in die Stadt zum dortigen Jugendamt und hole mir dort ersteinmal Infos.Irgendwo dort muß doch jemand sitzen der mir weiter helfen kann.

@karma: Meine Tochter ist erst 11
 

karma

Aktives Mitglied
Du hast Glück dieses Recht zur Selbstbestimmung deiner Tochter über ihren Wohnort liegt bei ab. 10Jahre. Mit Zustimmung deiner Frau kann sie bei dir leben. Ich würde das zuerst mit deiner Ex- Frau abklären. Denn es geht um das Wohl eurer Tochter.

Wenn nicht dann entscheidet das Jugendamt.


Sorgerecht
gemeinsames Sorgerecht
Verheiratete Paare haben ein gemeinsames Sorgerecht. Beide Elternteile haben das Recht Entscheidungen zu treffen. Über Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung müssen sich beide Elternteile einigen. Darunter zählen zum Beispiel:
- der Aufenthalt des Kindes
- die Berufs - u. Ausbildungswahl
- Operationen (ausgenommen Notoperationen)
- Schul-u. Kindergartenwahl
- der Unterhalt.
Um diese Punkte allein zu entscheiden, benötigen Sie ein alleiniges Sorgerecht
Die Angelegenheiten des täglichen Lebens kann jedes Elternteil selbst entscheiden. Dazu zählen:
- normale Arztbesuche
- die Freizeitgestaltung des Kindes
- die Hausaufgaben
- Kleidung
 

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