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(Trieger Gefahr) wie Soll ich mich verhalten

frage0

Mitglied
Hi
Ich Hoffe das hier das richtige Forum zbw unterforum
Für diese Frage ist
(Admin Wen nicht bitte den Beitrag ins korrekte Forum verschieben danke)

Eine gute bekannte hat mir gestern berichtet
Das sie vor 1 Jahr und 2 Monaten
Von ihrem exfreund vergewaltiegt wurde

Ich kenne ihn auch persöhnlich
Habe angst vor ihm
Ich habe jetz

Kenntnis von einer straftat ich
Habe meiner bekanten aber

Verschwiegenheit versprochen
Will
Selbt aber keine ärger bekommen das
Ich davon
Weis und ihr aber verschwiegenheit versprochen
Habe

Bekomme ich juristisch ärger wen
Diese sache der Polizei verschweige

Ps
Schreibe hier anoym ohne namen oder orte
Das ihr persöhnlichkeisrecht und
Privatfähre gewahrt bleibt
Deswegen mache ich auch keine konkrten angaben was vorgefalen ist srry
 

Eisi

Aktives Mitglied
Hallo Frage0,

ich hoffe, ich habe da alles richtig verstanden.

Erstens, besteht in Deutschland keine Anzeigepflicht für bereits geschehene Taten. Nur wenn man von einer bevorstehenden Tat weiß und diese durch eine Anzeige hätte verhindert werden können, kann man bestraft werden, wenn man dies unterlässt. Schwieriger ist es da schon, wenn man weiß, dass diese Person bereits mehrere Personen vergewaltigt hat und man davon ausgehen muss, dass weitere Opfer folgen. Wie es in so einem Fall gehandhabt wird, weiß ich allerdings nicht.
Bei Dir scheint es, Deines Wissens nach, nur um 1 Vergewaltigung zu gehen. Daher würde ich in Deinem Fall davon ausgehen, dass die Anzeigepflicht nicht gegeben ist.

Ansonsten bleibt Dir nur, Deiner Freundin beizustehen. Sprich aber mit ihr über die Möglichkeit einer Anzeige, auch in Hinblick auf mögliche weitere Opfer. Außerdem wäre es sehr ratsam, wenn sich Deine Freundin professionelle Hilfe holt, um die Tat aufzuarbeiten.

Ich wünsche Dir notwendige Kraft, Deiner Freundin beizustehen.

Liebe Grüße... Eisi
 

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