Man müsste vielleicht auch mal wissen, wofür das Geld ist...
Trennungsunterhalt? Zugewinn?
Ich weiß nicht, was bei euch so kompliziert ist.
Für den Trennungsunterhalt gibt es klare Berechnungsrichtlinien.
Es ist tatsächlich normalerweise so, dass der Durchschnitt des monatlichen Verdienstes der letzten drei Jahre genommen wird bei Selbständigen. Ist das ein großes Problem? Fiele dieser Durchschnitt extrem höher aus als der Durchschnitt aus eurer Ehezeit?
Die Regelung ist im Großen und Ganzen schon berechtigt, weil bei Selbständigen häufig das Einkommen mit der Trennung auf wundersame Weise ins Bodenlose rutscht.
Dem wird gegenübergestellt was sie verdient und die Differenz zum Ausgleich errechnet.
Ihr wart nicht lange verheiratet, also hat sie nicht so lange Anspruch darauf. In eurem Fall würde ich sagen höchstens ein Jahr lang (während dem Trennungsjahr halt - wenn du ganz sicher gehen willst, kannst du etwa ein bis zwei Monate vor dessen Ablauf die Scheidung beantragen). Ein paar Richter vertreten auch die Meinung, dass Trennungsunterhalt höchstens zu einem 1/4 der Ehezeit gezahlt werden muss. Du könntest es darauf ankommen lassen - besonders, weil deine Ex selber ein Einkommen hat und keine Kinder versorgen muss.
Zugewinn sollte normalerweise ebenfalls eine klare Sache sein. Endvermögen minus Anfangsvermögen auf beiden Seiten errechnen und derjenige, der mehr Gewinn in der Ehezeit gemacht hat, tritt seinen Ausgleichsbetrag ab.
Um diese Berechnungen machen zu können braucht man natürlich deine Einkommensauskünfte, sonst könnte man ja einfach ins Blaue hineinraten.
Ansonsten können Anwälte viel fordern und schreiben, ob das vor Gericht Bestand hat, ist eine andere Frage.