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Trennungsunterhalt,Stufenklage

@Schwimmer,

wie schön die Ehe auch war und wie nett ihr Anwalt auch klingt.

Für mich hört sich nach Abzocke an, kenne aber natürlich nicht alle Zahlen.

Die wichtigste Frage ist für mich: Hast du ein Anwalt, wenn ja, dann bespreche das mit ihm, er hat Ahnung.
Wenn nicht, dann such dir schnellstens ein. Alleine kannst du nur verlieren.
 
Man müsste vielleicht auch mal wissen, wofür das Geld ist...
Trennungsunterhalt? Zugewinn?

Ich weiß nicht, was bei euch so kompliziert ist.

Für den Trennungsunterhalt gibt es klare Berechnungsrichtlinien.
Es ist tatsächlich normalerweise so, dass der Durchschnitt des monatlichen Verdienstes der letzten drei Jahre genommen wird bei Selbständigen. Ist das ein großes Problem? Fiele dieser Durchschnitt extrem höher aus als der Durchschnitt aus eurer Ehezeit?
Die Regelung ist im Großen und Ganzen schon berechtigt, weil bei Selbständigen häufig das Einkommen mit der Trennung auf wundersame Weise ins Bodenlose rutscht.

Dem wird gegenübergestellt was sie verdient und die Differenz zum Ausgleich errechnet.

Ihr wart nicht lange verheiratet, also hat sie nicht so lange Anspruch darauf. In eurem Fall würde ich sagen höchstens ein Jahr lang (während dem Trennungsjahr halt - wenn du ganz sicher gehen willst, kannst du etwa ein bis zwei Monate vor dessen Ablauf die Scheidung beantragen). Ein paar Richter vertreten auch die Meinung, dass Trennungsunterhalt höchstens zu einem 1/4 der Ehezeit gezahlt werden muss. Du könntest es darauf ankommen lassen - besonders, weil deine Ex selber ein Einkommen hat und keine Kinder versorgen muss.

Zugewinn sollte normalerweise ebenfalls eine klare Sache sein. Endvermögen minus Anfangsvermögen auf beiden Seiten errechnen und derjenige, der mehr Gewinn in der Ehezeit gemacht hat, tritt seinen Ausgleichsbetrag ab.

Um diese Berechnungen machen zu können braucht man natürlich deine Einkommensauskünfte, sonst könnte man ja einfach ins Blaue hineinraten.

Ansonsten können Anwälte viel fordern und schreiben, ob das vor Gericht Bestand hat, ist eine andere Frage.

ungefähr genau so hätt ichs auch beantwortet!!!!
 
Ach komm, jetzt mal Butter bei die Fische:

Zugewinnausgleich
(gilt auch bei Kurzehe) wird aber wohl kaum zum Tragen kommen, in dieser kurzen Ehezeit und nach seiner Beschreibung. Im Gegenteil. Er hat sich wirtschaftlich in den letzten 19 Monaten deutlich verschlechtert.

Trennungsunterhalt ist die schwierigste Komponente hierbei weil er zur Zeit nur das Krankengeld erhält. Wobei man hier die Höhe wissen müsste und die Einkünfte von ihr, um genaueres sagen zu können. Aber auch hier sollte er sich nicht vorführen lassen. Überprüfung der letzten 3 Jahre gut und schön aber es handelt sich hier nicht um einen weiterhin Selbständigen der evtl. sein Einkommen schmälert. Er geht aufgrund von Krankheit keiner beruflichen Tätigkeit nach und das ist nicht erst seit gestern so. Da würde ich es auf einen Prozess ankommen lassen da ein Amtsarzt jederzeit meine derzeitige Berufsunfähigkeit bescheinigen könnte! Im Gegenteil: Falls das Krankengeld gering ausfällt und sie entsprechend mehr verdient, müsste sie im Rahmen der 3/7 Regelung in die Tasche greifen und ihn ihrerseits bis zur rechtskräftigen Scheidung unterstützen!

Nachehelicher Unterhalt sollte es nach der Scheidung keinen geben, da sie weder beruflich zurückstecken musste, noch ist sie bedürftig.

Da müsste sich ein Anwalt schon ziemlich dämlich anstellen, um diese Geschichte für seinen Mandanten zu vergeigen.
Aber es soll ja auch Mandanten geben, die einer adäquaten Vertretung gerne im Weg stehen! 😉
 

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