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Trennungsunterhalt,Stufenklage

Schwimmer

Neues Mitglied
Hallo zusammen,

brauche mal dringend Eure Hilfe !!!!

Bin nach 19 Monaten Ehe nun getrennt lebend.
Kinder haben wir keine.
Habe meiner noch Ehefrau freiwillig 400 Euro Trennungsunterhalt seit November 2012 gezahlt.
Ich bin Selbständig und meine Frau arbeitet bei einen Rechtsanwalt.
Ich befinde mich derzeit in einer Stufenklage.

Den ersten Teilbeschluss habe ich bereits verloren.

Nun zu meiner Frage:

Möchte meiner Ehefrau eine höhere Summe anbieten. Es werden wohl so um die 50000 Euro sein ( wohl bemerkt,keine Kinder ,Frau noch Vollzeit berufstätig ).
Natürlich habe ich dieses Geld nicht irgendwo vergraben oder auf einem Schweizer Bankkonto liegen.

Ich möchte Ihr das Geld in monatlichen Raten ca.500 Euro im Monat abzahlen.
Wäre so ein Vergleich überhaupt möglich??

Für ernst gemeinte Antworten wäre ich sehr dankbar.
 
Wenn sie Vollzeit arbeitet und es eine so kurze, kinderlose Ehe war, würde ich gar nichts zahlen.
 
Hi,

sorry aber bei sowas fällt mir nur eines ein. Anwalt.

Soweit ich weiss kann eine Frau gegen Einmalzahlung auf Unterhalt verzichten.

AABBBEERRR wenn sie in ALG1 oder 2 fällt bist Du wieder dran.

Warum willst Du das denn machen?

Trennungsunterhalt muss man zahlen. Faustregel: Dein Einkommen minus Ihres. Dann nie Differenz nehmen und an die Frau gehen 3/7tel. Nur so über die Faust..

Danach geht es um nachehelichen Unterhalt und wenn sie voll berufstätig ist dann musst Du nix zahlen.

Oder hast Du in der kurzen Ehezeit ein riesen Vermögen gemacht oder explizit Gütergemeinschaft beschlossen?

Sonst wäre es Zugewinngemeinschaft und da müsstest Du ja mehrere Wohnungen oder so haben um auf 50.000 zu kommen.

Oder möchtest Du ihr 50.000 schenken weil sie so toll war.

Leg mal zahlen auf den Tisch. Denn immer Anwaltsgattin gilt ja heute nicht mehr.
Nachehelicher Unterhalt (also wenn die Scheidung durch ist) ist kein Thema wenn sie voll arbeitet , egal wieviel Du verdienst. Und Trennungsunterhalt zahlt man MAXIMAL 3 Jahre wenn die Frau sich querstellt bei der Scheidung..

Gib mal zahlen warum sich 50.000 EUR bei 12 Monaten bis zur Scheidung oder im schlimmsten Fall 36 Monaten lohnen sollen wenn Du eh keinen Unterhalt nach der Scheidung zahlen musst??

Ich verstehe das nicht..
Gruss
Leigh44

Hi,
Danke für die Antwort,
es ist halt alles etwas verzwickt. Nun ja ich bin bereits seit mehr als 10 Jahren Selbstständig.
Ihr Anwalt schrieb mich bereits im Januar an und verlangte 1000 Euro monatlich. Ich hätte auch das Geld bezahlt,
wenn der Verdienst noch so hoch gewesen wäre 1000 Euro macht in 36 Monaten auch 36000 Euro. Ich hatte im Jahresdurchschnitt der letzten drei Jahre 3000 Euro monatlich mehr als meine Frau. Wir konnten auch sehr,sehr gut leben in dieser Zeit, 2 bis 3 Urlaube im Jahr, Wohnung mit über 1000 Euro Miete....ach ja eine Hochzeit war ja auch noch in der Zeit...diese war natürlich auch sehr kostspielig.
Ende letzten Jahres, sah es wirtschaftlich nicht mehr so gut aus.
Seit Anfang 2013 bis heute durchgehend Krankgeschrieben....
 
Das fällt sogar locker unter "Kurzehe".

@ Schwimmer

Welchen Teilbeschluss genau, hast du verloren?

Hi,

geht es dabei nicht darum zu prüfen ob Du was beiseite gepackt hast und sich der Zugewinn erhöht?

Meine Info ist, dass Du von dem Einkommen Unterhalt zu zahlen ist was Du im Moment erzielst.

Also von Deine Krankentagegeldversicherung?

Gruss
Leigh44

Hallo leigh44,

danke ersteinmal für deine Antwort. Ja zum Teil ist die Auskunftsklage um festzustellen ob ich Geld bei Seite geschafft habe. Das ist aber nicht der Fall. Wir haben halt mehrere Jahre sehr,sehr gut gelebt.
Nun geht es aber los das schmutzige Wäsche gewaschen wird, was ich eigentlich vermeiden wollte.
Leider sieht die Rechtslage bei Selbständigen etwas anders aus, da wird wirklich von dem Durchschnitt der letzten drei Jahre ausgegangen. Dieser Durchschnittswert wird dann für die Berechnung des Trennungsunterhaltes genommen.
Es spielt dann wohl auch gar keine Rolle mehr wieviel Tage und Stunden ich die Woche gearbeitet habe.
Überlege aber auch ob ich nicht doch meinen Anwalt wechsel.
LG
 
@ Schwimmer

Du willst also laut Eingangsposting 50k Euro verschenken? Und weshalb, wenn ich fragen darf? Möchtest du deine Ex Mundtot bezahlen? Ich hoffe dein Anwalt ist cleverer als du - sonst geht das ganze für dich übel aus.

In der Ehe alles bezahlt bekommen und nach 19 Monaten noch eine dicke Abfindung obendrein. Ja, bei solchen Naivlingen wäre ich auch gerne mal Frau.
 
Man müsste vielleicht auch mal wissen, wofür das Geld ist...
Trennungsunterhalt? Zugewinn?

Ich weiß nicht, was bei euch so kompliziert ist.

Für den Trennungsunterhalt gibt es klare Berechnungsrichtlinien.
Es ist tatsächlich normalerweise so, dass der Durchschnitt des monatlichen Verdienstes der letzten drei Jahre genommen wird bei Selbständigen. Ist das ein großes Problem? Fiele dieser Durchschnitt extrem höher aus als der Durchschnitt aus eurer Ehezeit?
Die Regelung ist im Großen und Ganzen schon berechtigt, weil bei Selbständigen häufig das Einkommen mit der Trennung auf wundersame Weise ins Bodenlose rutscht.

Dem wird gegenübergestellt was sie verdient und die Differenz zum Ausgleich errechnet.

Ihr wart nicht lange verheiratet, also hat sie nicht so lange Anspruch darauf. In eurem Fall würde ich sagen höchstens ein Jahr lang (während dem Trennungsjahr halt - wenn du ganz sicher gehen willst, kannst du etwa ein bis zwei Monate vor dessen Ablauf die Scheidung beantragen). Ein paar Richter vertreten auch die Meinung, dass Trennungsunterhalt höchstens zu einem 1/4 der Ehezeit gezahlt werden muss. Du könntest es darauf ankommen lassen - besonders, weil deine Ex selber ein Einkommen hat und keine Kinder versorgen muss.

Zugewinn sollte normalerweise ebenfalls eine klare Sache sein. Endvermögen minus Anfangsvermögen auf beiden Seiten errechnen und derjenige, der mehr Gewinn in der Ehezeit gemacht hat, tritt seinen Ausgleichsbetrag ab.

Um diese Berechnungen machen zu können braucht man natürlich deine Einkommensauskünfte, sonst könnte man ja einfach ins Blaue hineinraten.

Ansonsten können Anwälte viel fordern und schreiben, ob das vor Gericht Bestand hat, ist eine andere Frage.
 
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