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trennungsunterhalt in der restschuldbefreiung pfändbar?

K

kl0306

Gast
Hallo,

wer kann mir weiterhelfen:
Unterliegt der Trennungsunterhalt, der die € 990,00-Grenze übersteigt, im Restschuldbefreiungsverfahren (Beschluss liegt bereits vor) auch der Pfändung oder definitiv nur der Netto-Lohn?
Danke..
 
Auch Unterhalt - Trennungsunterhalt zählt auch dazu - ist Einkommen und ist somit für die Befriedigung der berechtigten Ansprüche der Gläubiger einzusetzen.
 

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