K
kl0306
Gast
Hallo,
wer kann mir weiterhelfen:
Unterliegt der Trennungsunterhalt, der die € 990,00-Grenze übersteigt, im Restschuldbefreiungsverfahren (Beschluss liegt bereits vor) auch der Pfändung oder definitiv nur der Netto-Lohn?
Danke..
wer kann mir weiterhelfen:
Unterliegt der Trennungsunterhalt, der die € 990,00-Grenze übersteigt, im Restschuldbefreiungsverfahren (Beschluss liegt bereits vor) auch der Pfändung oder definitiv nur der Netto-Lohn?
Danke..