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Trennung/Scheidung ohne Einwilligung des Partners!?!

waikiki

Mitglied
Hi Leute,

Für mich steht klar, ich möchte nicht mehr mit meinem Partner zusammen sein!!!

Doch für ihn ist das nicht klar!!! Lest vielleicht meinen ersten Thread dazu für weitere Infos...

Nun stellt sich die Frage, kann ich mich auch ohne seine Einwilligung scheiden lassen?

Er denkt ja wir sind in einer intakten Beziehung, nach seiner Meinung, was ich dazu sage interessiert ihn nicht...

Er würde auch nie freiwillig aus unserer Mietwohnung ausziehen, wie soll das alles ablaufen???

Und was ist mit den Kosten beim Anwalt, habe einen Minijob und Rest Hartz4???

Hat jemand Erfahrung???

Danke im Voraus für alle Antworten...🙂
 
Hallo Waikiki,
generell kannst Du als Ehepartner den Antrag auf Scheidung stellen. Dem folgt das Trennungsjahr. Nach diesem Jahr kann vermutet werden, dass die Ehe zerrüttet ist, so dass die Voraussetzung einer Scheidung vorliegen.
Der Richter wird Euch auf Deinen Antrag hin, dann per Beschluss scheiden.
Das heißt, dass eine Zustimmung Deines Ehegatten gar nicht notwendig ist, für eine Scheidung.

Wenn er nicht ausziehen möchte, tu Du es.
Ansonsten kannst Du das Trennungsjahr auch in der Wohnung vollziehen. Bei Trennung von Tisch und Bett. Keine Gemeinsamtkeit mehr, kein Wir mehr. Wie in einer WG eben.

Was den Anwalt betrifft, so kannst Du Prozesskostenhilfe beantragen. Das macht der Anwalt dann automatisch. Wende Dich an einen Anwalt Deiner Wahl, der Fachanwalt in Familienrecht ist. Das ist wichtig für einen richtigen Versorgungsausgleich.
Da die erste Konsultation ohnehin kostenlos ist, kannst Du Dich beruhigt auch hinsichtlich der Prozesskostenhilfe beraten lassen, die er dann für Dich beantragen wird.

Viel Glück.
 
Hallo waikiki,

wenn Dein Partner so ignorant ist, würde ich mich auf ein Trennungsjahr in einer gemeinsamen Wohnung nicht einlassen.

Er könnte dann vor Gericht behaupten, Ihr hättet doch nicht getrennt gelebt. Das Risiko wäre mir zu hoch. Außerdem weiß man nicht wie er reagiert. Die Medien bringen immer mal solche Fälle, wo der Partner ausrastet....

Habe bei meiner letzten Trennung mir eine Wohnung gesucht, Umzugsauto bestellt, ausgezogen ... Und ihm habe ich einen Brief hinterlassen.
(Das kam für ihn nicht über Nacht, da ich es schon mehrfach gesagt hatte, daß ich keine Zukunft für uns sehe. Er hat es auch ignoriert.)

Letztendlich ist das aber Deine Entscheidung.
Viel Glück im neuen Leben.
 
@BS65

Hab mir auch gedacht dass es mit dem Trennungsjahr in der gemeinsamen Wohnung schwer würde...

Außerdem haben wir zwei Kinder, wenn ich alleine wäre würde ich klaro ausziehen, meine Große 8, geht zur Schule, will sie nicht aus ihrem Umfeld reißen...

Hoffe ich finde einen guten Anwalt im Kreis LUDWIGSBURG!!!
 
Hallo du solltest vielleicht den Wohnort wechseln Frauenhäuser gibt es überall ! Meine Freundin meinte RA Urcun aus Stuttgart sei sehr gut und Prozess kosten hilfe steht Dir ja auch zu .Erkundige Dich mal !!!!!!Ich Drücke Dir und Deinen Kindern ganz fest die Daumen 😉lieben Gruss mama 1972
 
@BS65

Hab mir auch gedacht dass es mit dem Trennungsjahr in der gemeinsamen Wohnung schwer würde...


Außerdem haben wir zwei Kinder, wenn ich alleine wäre würde ich klaro ausziehen, meine Große 8, geht zur Schule, will sie nicht aus ihrem Umfeld reißen...


Hoffe ich finde einen guten Anwalt im Kreis LUDWIGSBURG!!!


ausziehen wäre wahrscheinlich einfacher,ob das mit den kids ne ausrede ist?meinst du es ist einfacher den mann rauszujagen,wenn der noch nicht mal mit der scheidung einverstanden ist und dann willst du da durch? ( du hast ja auch einen thread wo du schreibst das mit deinem mann viel schief läuft und wie erd rauf ist...meinst du er wird das so hinnehmen?) ich würde abwägen obs nicht besser für die kids ist einfach zu gehen, dorthin wo er euch nicht mehr findet.statt um die wohnung zu kämpfen.
 
Hab' noch vergessen, dass die außergerichtliche Beratung nicht vom PKH-Antrag umfasst ist. Dafür musst Du dann irgendwie selbst aufkommen.

20 euro, oder sich für eine anwaltliche erstberatung (einkommensbescheide o.ä.der letzten 3 monate mitnehmen) eine bescheinigung vom gericht holen und dem anwalt geben. für scheidungsverfahren geht das.
ein guter anwalt wird im nachhinein diese bescheinigung mit kopien deinen unterlagen selbst anfordern und dich dann von dir beim nächsten male unterschreiben lassen, so das auch die erstberatung finanziell abgesichert ist.

wenn ihr den mietvertrag gemeinsam unterschrieben habt seit ihr auch gemeinsam dafür haftbar, egal wie ihr euren lebensweg gestalten wollt. das heißt der wohnungmietvertrag kann auch nur von beiden gekündigt werden. ziehst du aus und zahlst deinen mietanteil nicht mehr weiter, wirst du beim fehlen der miete genauso wie er belangt werden, selbst wenn du eine erklärung beim vermieter hinterlegt hast und ausgezogen bist.
kein vermieter lässt sich auf die kündigung von nur einen von euch beiden ein.

beim gemeinsamen unterschreiben gilt immer das prinzip auch der gemeinsamen verantwortung und auch das füreiander einstehen im "schadensfalle"
wenn sich dein mann einfallen lassen sollte mal eben keine miete mehr zu zahlen, selbst dafür musst du dann einstehen, genauso wie er für dich.

ihr seit also gut beraten euch da untereinander im guten zu einigen und ggf. die wohnung rechtzeitig gemeinsam zu kündigen.

wenn du nicht zahlungsfähig sein solltest, bekommst du im mindesten ein gerichtstitel und negativen schufaeintrag.

baut dein ex mist und zahlt irgendwann die gesamte miete nicht bist du gemäß eurem alten dann ja noch güligem vertrag mit drann. mündliche nebenabreden zwischen euch beiden interessieren dann weder vermieter noch gericht.
sollte er die wohnung allein übernehmen wollen ist es wichtig das hier in allseitigem einverständnis ein änderungsvertrag; besser noch ein neuer mietvertrag (mietnachfolger) vom vermieter aufgesetzt wird.
als kleines schmankerl kannst du ja deinem ex sagen das du auf deinen anteil der kautionsauszahlung zu seinen gunsten verzichtest.

kannst du deinen ex doch zum ausziehen bewegen, erkundige dich bitte VORHER ob das sozialamt bei deinem geringen einkommen hier ggf. mietanteile oder die gesamtmiete übernimmt. es kann nämlich gut sein das die quadratmeterzahl der wohnung für euch (du und kind) dann alleine im sinne der sozialförderung zu hoch ist. (für so und so viel personen darf eine wohnung so und so viel m2 maximal haben)
 
Zuletzt bearbeitet:
frauenhäuser

frauenhäuser nehmen frauen (mit kind) auf die sich in AKUTEN notlagen befinden. dazu zählt zb. wiederkehrende häusliche gewalt. dies muss bis zu einem gewissen grade auch plausibel gemacht bis nachgewiesen werden.
das scheint hier wohl eher nicht vorzuliegen. eine einseitig willentliche ehetrennung mit daraus entstehenden finanziellen nachteilen reicht als begründung nicht aus. wohl auch kaum der grund ein trennungsjahr leben zu müssen.
ausnahmen als kurzzeitlösung werden da eher gemacht wenn die frau mit kind auf der straße lebt.
die frauenhäuser sind überlastet, die kassen sind leer.
 
Zuletzt bearbeitet:
Am besten ist es in dem Fall auszuziehen, denn er wird sich darauf wohl nicht einlassen.
Ab da beginnt das Trennungsjahr.
Die Scheidung kannst du ein Jahr später einreichen. Dieser Einreichung kann dein Mann widersprechen. (Wird er sich eventuell jedoch gut überlegen, denn ja nachdem, wie lange ihr verheiratet gewesen seid, muss er dir eventuell bis zum Aussprechen der Scheidung Trennungsunterhalt zahlen.)
Nach drei Jahren kann die Ehe auch gegen den Willen eines Ehepartners zwangsgeschieden werden.
 

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