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Gast
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Hallo
Ich glaube ich habe ein ernsthaftes Problem.
Ich studiere Bauingenieurwesen und komme gerade in das 10.Semester. Will auch dann meine BA-Arbeit schreiben und endlich fertig werden.
Leider ist mir aufgefallen, dass ich im ersten Semester mal durch ein WPF geflogen bin. Die CP, die es darauf gibt, fehlen mir natürlich jetzt. Ich habe die Klausur dafür nie wiederholt, da ich mich auf die Informationen meiner Kommilitonen verlassen hatte, als die meinten, dass es, anders als beim Diplom keine Zwangsanmeldung gibt. mir wurde auch nicht mitgeteilt, dass ich ein zweites mal durch diese Prüfung durchgeflogen wäre und wurde auch nicht zwangsexmatrikuliert.
Im laufe des Studiums wurde mir aber gesagt, dass es eine Pflichtanmeldung gibt, dh das man sich spätestens beim dritten Nachschreibetermin von sich aus anmelden MUSS.
Ich brauche die zwei CP`s. Ich frage mich nun, ob ich schlafende Hunde wecke, wenn ich mich nun für dieses oder ein anderes Fach anmelde. Mein Prüfungsprofessor ist so gut wie ständig unterwegs und nur schwer erreichbar. Er antwortet mir auf meine E-Mails nicht.
Ist es rechtlich zulässig, wenn ich bei einer Anmeldung nun plötzlich exmatrikuliert werde, aber niemals einen Nachweis bekommen habe, dass ich ein zweites mal durch diese Prüfung geflogen bin???
Bitte helft mir. Bin deswegen gerade echt verzweifelt.
Ich glaube ich habe ein ernsthaftes Problem.
Ich studiere Bauingenieurwesen und komme gerade in das 10.Semester. Will auch dann meine BA-Arbeit schreiben und endlich fertig werden.
Leider ist mir aufgefallen, dass ich im ersten Semester mal durch ein WPF geflogen bin. Die CP, die es darauf gibt, fehlen mir natürlich jetzt. Ich habe die Klausur dafür nie wiederholt, da ich mich auf die Informationen meiner Kommilitonen verlassen hatte, als die meinten, dass es, anders als beim Diplom keine Zwangsanmeldung gibt. mir wurde auch nicht mitgeteilt, dass ich ein zweites mal durch diese Prüfung durchgeflogen wäre und wurde auch nicht zwangsexmatrikuliert.
Im laufe des Studiums wurde mir aber gesagt, dass es eine Pflichtanmeldung gibt, dh das man sich spätestens beim dritten Nachschreibetermin von sich aus anmelden MUSS.
Ich brauche die zwei CP`s. Ich frage mich nun, ob ich schlafende Hunde wecke, wenn ich mich nun für dieses oder ein anderes Fach anmelde. Mein Prüfungsprofessor ist so gut wie ständig unterwegs und nur schwer erreichbar. Er antwortet mir auf meine E-Mails nicht.
Ist es rechtlich zulässig, wenn ich bei einer Anmeldung nun plötzlich exmatrikuliert werde, aber niemals einen Nachweis bekommen habe, dass ich ein zweites mal durch diese Prüfung geflogen bin???
Bitte helft mir. Bin deswegen gerade echt verzweifelt.