W
Waltraud
Gast
Guten Tag,
finde leider keine eindeutige Antwort auf meine Frage.
Meine Tochter möchte mit einer Freundin eine WG gründen, dazu muß ich etwas mehr schreiben.
Ich selbst bin 52 Jahre alt, habe Muskelrheuma und kann deshalb in der Gastronomie nicht mehr arbeiten, gehe Abends putzen, bekomme Geld vom Arbeitsamt, Hartz4.
Meine Tochter wird bald 21. Auf der Realschule bekam sie eine Schulphobie und konnte die Schule nicht weiter besuchen, zumal sie mit 16 Schwanger wurde.
Vor drei Jahren entschloss sie sich wenigstens den Hauptschulabschluss zu machen und meldete sich bei einer Schule an. Zwei Monate später starb Ihre kleine Tochter am plötzlichen Kindstod. Sie war nicht in der Lage die Schule zu besuchen.
Kurze Zeit später stürzte sie sich in eine Beziehung und zog mit dem Mann zusammen, der brutal wurde. Sie zog wieder zu mir.
Seid letztem Jahr ist sie bei der VHS und macht gerade Ihre Prüfungen für den Hauptschulabschluss. Dann wird sie den Realabschluss in Angriff nehmen......................finde es so toll, das sie es doch noch gepackt hat.
Nach dem Tod des Kindes suchten wir uns fluchtartig eine andere kleine Wohnung ( nur weg von dem Ort, wo das unmögliche geschehen war) wir hatten kein Auge für die Umgebung und den Zustand der Wohnung.
Nun möchte meine Tochter mit einer Freundin eine WG gründen.
Auf dem Amt bekam sie widersprüchliche Aussagen.
Sie bekommt auch Harzt4.
Weiß jemand wie die Rechtslage ist?
Ich bedanke mich für eure Hilfe.
Liebe Grüße Waltraud
finde leider keine eindeutige Antwort auf meine Frage.
Meine Tochter möchte mit einer Freundin eine WG gründen, dazu muß ich etwas mehr schreiben.
Ich selbst bin 52 Jahre alt, habe Muskelrheuma und kann deshalb in der Gastronomie nicht mehr arbeiten, gehe Abends putzen, bekomme Geld vom Arbeitsamt, Hartz4.
Meine Tochter wird bald 21. Auf der Realschule bekam sie eine Schulphobie und konnte die Schule nicht weiter besuchen, zumal sie mit 16 Schwanger wurde.
Vor drei Jahren entschloss sie sich wenigstens den Hauptschulabschluss zu machen und meldete sich bei einer Schule an. Zwei Monate später starb Ihre kleine Tochter am plötzlichen Kindstod. Sie war nicht in der Lage die Schule zu besuchen.
Kurze Zeit später stürzte sie sich in eine Beziehung und zog mit dem Mann zusammen, der brutal wurde. Sie zog wieder zu mir.
Seid letztem Jahr ist sie bei der VHS und macht gerade Ihre Prüfungen für den Hauptschulabschluss. Dann wird sie den Realabschluss in Angriff nehmen......................finde es so toll, das sie es doch noch gepackt hat.
Nach dem Tod des Kindes suchten wir uns fluchtartig eine andere kleine Wohnung ( nur weg von dem Ort, wo das unmögliche geschehen war) wir hatten kein Auge für die Umgebung und den Zustand der Wohnung.
Nun möchte meine Tochter mit einer Freundin eine WG gründen.
Auf dem Amt bekam sie widersprüchliche Aussagen.
Sie bekommt auch Harzt4.
Weiß jemand wie die Rechtslage ist?
Ich bedanke mich für eure Hilfe.
Liebe Grüße Waltraud