Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Tochter möchte ausziehen

W

Waltraud

Gast
Guten Tag,

finde leider keine eindeutige Antwort auf meine Frage.

Meine Tochter möchte mit einer Freundin eine WG gründen, dazu muß ich etwas mehr schreiben.

Ich selbst bin 52 Jahre alt, habe Muskelrheuma und kann deshalb in der Gastronomie nicht mehr arbeiten, gehe Abends putzen, bekomme Geld vom Arbeitsamt, Hartz4.

Meine Tochter wird bald 21. Auf der Realschule bekam sie eine Schulphobie und konnte die Schule nicht weiter besuchen, zumal sie mit 16 Schwanger wurde.
Vor drei Jahren entschloss sie sich wenigstens den Hauptschulabschluss zu machen und meldete sich bei einer Schule an. Zwei Monate später starb Ihre kleine Tochter am plötzlichen Kindstod. Sie war nicht in der Lage die Schule zu besuchen.
Kurze Zeit später stürzte sie sich in eine Beziehung und zog mit dem Mann zusammen, der brutal wurde. Sie zog wieder zu mir.

Seid letztem Jahr ist sie bei der VHS und macht gerade Ihre Prüfungen für den Hauptschulabschluss. Dann wird sie den Realabschluss in Angriff nehmen......................finde es so toll, das sie es doch noch gepackt hat.

Nach dem Tod des Kindes suchten wir uns fluchtartig eine andere kleine Wohnung ( nur weg von dem Ort, wo das unmögliche geschehen war) wir hatten kein Auge für die Umgebung und den Zustand der Wohnung.

Nun möchte meine Tochter mit einer Freundin eine WG gründen.
Auf dem Amt bekam sie widersprüchliche Aussagen.
Sie bekommt auch Harzt4.

Weiß jemand wie die Rechtslage ist?

Ich bedanke mich für eure Hilfe.
Liebe Grüße Waltraud
 
K

klara112

Gast
Hallo!

Natürlich ist es kein Problem wenn die Tochter ausziehen will. Das Arbeitsamt/Sozialamt kann nix dagegen einwenden.Es muß nur eine Meldung dazu erfolgen.
Beachten würde ich dabei folgendes. Wenn eine WG gegründet wird und beim Sozialamt ein gemeinsamer Haushalt mit einer weiteren Person angegeben wird, werden Leistungen gekürzt.
Ich würde bei WG-Gründung zu getrennten Wirtschaftsverhältnissen raten -jedenfalls der Angabe nach-!
Hinsichtlich der Größe der neuen Wohnung ist darauf zu achten, dass diese die angemessene Größe nicht großartig übersteigt. Für eine Person werden ca. 45 qm als angemessen angesehen. Für 2 Personen ca. 60 qm. Die Kosten der Wohnung dürfen auch eine gewisse Grenze überschreiten. Ich würd da mal näheres beim Sozialamt erfragen.

Gruß
Klara112
.
 

Anzeige (6)

Thema gelesen (Total: 0) Details

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben