G
Gelöscht 79650
Gast
Hier gestaltet sich die Lage anders - die TE ist noch Schülerin, die Eltern verstorben, Hilfe dringend notwendig. Zudem geht es um eine Autistin, was die Lage schwieriger gestaltet.
Generell darf man mit 17 unter besonderen Umständen ausziehen, wenn die Eltern einwilligen, das stimmt.
Generell darf man mit 17 unter besonderen Umständen ausziehen, wenn die Eltern einwilligen, das stimmt.