Micky
Sehr aktives Mitglied
Entweder bekommst Du die Adresse nach der Anzeige --> also dort alle Informationen rein und Polizei (o.ä.) bekommt es "raus" für Dich und stellt Dir die Daten für den Zivilrechtsweg zur Verfügung,
oder anhand der Stadt (Konto ?) übers Ordnungsamt ("berechtigtes Interesse"--> hinschreiben)
oder... Du suchst die Zentrale /eine Filiale der VR-Bank und machst einen EINSCHREIBBRIEF MIT RÜCKSCHEIN an den
Herrn XY, Filiale VR-Bank XYZ , persönlicher Empfang --
wo Du entweder ein Schreiben an ihn reinlegst---oder ein leeres Blatt Papier 😛 ---- es geht nur darum :
wäre er für einen Mahnbescheid dort erreichbar oder ist es "unzustellbar".
Ich weiß nicht absolut sicher,ob Arbeitsadressen AUCH für amtliche Zustellung gelten. Bei Freiberuflern/Selbstständigen IST ES SO.
Wenn der Rückschein unterschrieben zurückkommt, wäre dies ja ein Zustellweg für's Gericht?
Man könnte auch ....in der Bankzentrale arufen und fragen,wo arbeitet Herr XY jetzt... 😉
Möglich wäre natürlich auch: der Herr ist verstorben ?!
oder anhand der Stadt (Konto ?) übers Ordnungsamt ("berechtigtes Interesse"--> hinschreiben)
oder... Du suchst die Zentrale /eine Filiale der VR-Bank und machst einen EINSCHREIBBRIEF MIT RÜCKSCHEIN an den
Herrn XY, Filiale VR-Bank XYZ , persönlicher Empfang --
wo Du entweder ein Schreiben an ihn reinlegst---oder ein leeres Blatt Papier 😛 ---- es geht nur darum :
wäre er für einen Mahnbescheid dort erreichbar oder ist es "unzustellbar".
Ich weiß nicht absolut sicher,ob Arbeitsadressen AUCH für amtliche Zustellung gelten. Bei Freiberuflern/Selbstständigen IST ES SO.
Wenn der Rückschein unterschrieben zurückkommt, wäre dies ja ein Zustellweg für's Gericht?
Man könnte auch ....in der Bankzentrale arufen und fragen,wo arbeitet Herr XY jetzt... 😉
Möglich wäre natürlich auch: der Herr ist verstorben ?!