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Thema Erben

Bierdeckel111

Aktives Mitglied
Ich möchte mal zwei Fragen stellen, da ich mich mit dem Thema Erben nicht aus auskenne.

1. Mein Vater ist schon alt, hat aber Schulden ohne Ende und keine Wertsachen, jedoch bekomme ich nach seinem Tod angeblich weiterhin monatlich Geld von ihm von der Landesregierung weil er Beamter war oder so. Ich will aber nicht das Erbe annehmen da ich sicher nicht so blöd bin paar Hundert Euro/Monat von der Landesregierung zu bekommen, wenn ich dafür paar 100k Euro Schulden ebenfalls annehmen müsste. Ich bin auch nicht bereit sein Begräbnis etc. zu bezahlen da er nie für mich da war und sich nie gemeldet hat. Muss ich dann alles ausschlagen oder bekomm ich das Geld von der Landesregierung trotz Ausschlagung trotzdem? Hätte er eine Lebensversicherung, würde ich diese auch bekommen, wenn ich das Erbe ausschlage?

2. Ich habe eine Halbschwester die über 20 Jahre älter ist als ich. Sie hat selber keine Kinder. Sie scheint nicht so wenig Geld zu haben. Wie ist das dann in ihrem Todesfall? Bekomme ich etwas ab vom Kuchen, selbst wenn sie das Geld durch ein Testament einen anderen Erben einsetzt. Habe ich da Chance auf wenigstens dem Pflichtteil und wieviel % wäre dieser?

Wäre über richtige Antworten dankbar^^.
 
Hallo Bierdeckel111,

schau mal hier: Thema Erben.
Hier findest du vielleicht was du suchst.
G

Gast

Gast
Was du im Rahmen der Beamtenversorgung bekommen könntest wäre Hinterbliebenenpension. Aber dann müsstest Du noch minderjährig und ohne Einkommen sein.

Also, wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, gibt es nix vom ehemaligen Dienstherren.

Würde empfehlen, eine eventuelle Erbschaft innerhalb der gesetzlichen Frist von 6 Wochen auszuschlagen.
 
G

Gast

Gast
Es wäre mir völlig neu, dass eine Landesregierung volljährigen Kindern monatliche Bezüge zukommen lässt, wenn die Eltern versterben. Erstmal würde deine Mutter erben (falls sie noch lebt), sie bekäme auch eine Witwenrente.
An das Geld deiner Halbschwester wirst du nicht rankommen, da greift auch der Pflichtteil nicht.

Bevor man Verwandte geistig schonmal ableben lässt, um sich an deren Tod zu bereichern, könnte man sich auch einfach eine Arbeit suchen.
Dieses Geld bekäme man dann ganz sicher.
 

Bierdeckel111

Aktives Mitglied
Nein, entweder Du nimmst alles an oder gar nichts.
Das habe ich mir auch gedacht, allerdings sagt meine Mutter etwas anderes, dass das Geld von der Landesregierung und Lebensversicherungen nicht davon betroffen wären und sie kennt sich auch gut aus in Sachen Jura, sie ist jedoch keine Anwältin. Deswegen wollte ich hier mal nachfragen^^. Vielleicht kanns auch sein, dass das Erbrecht in Österreich a bissl anders ist als in Deutschland? Ich komme nämlich aus Österreich.:)
 
G

Gast

Gast
Das ist ja echt klasse, dass du in einem deutschen Forum etwas zu österreichischem Erbrecht wissen möchtest und diese unwesentliche Information in deinem zweiten Beitrag in diesem Thread sogar erwähnst!
 

Natascha74

Aktives Mitglied
das ist bei uns ist Österreich natürlich genau so.
Wenn du das Erbe annimmst, dann sind das die Schulden.
Wenn du volljährig bist bekommst du natürlich nichts von der Landesregierung. Das wäre nur für Kinder möglich und auch da ist es nicht viel im Monat.

Als Erbe bei deiner Halbschwester kommst du nur in Frage wenn sie dich im Testament dazu bestimmt.
 
G

Gast

Gast
Die unverheiratete und kinderlose Halbschwester wird zuerst von Ihren Eltern beerbt. Sind diese schon vorverstorben, erben die Geschwister, auch wenn sie nur gemeinsame Kinder von Vater oder Mutter sind. Es wird dann nur er Anteil von Vater oder Mutter weitervererbt.

Anders ist es bei Stiefgeschwistern, dass sind Kinder, die kein gemeinsames Eltenteil haben. Die erben nicht bzw. nur wenn sie im Testament eingetragen sind.

Merke: Das Gut rinnt wie das Blut.
 

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