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Thema Bürgergeld und Bedarfsgemeinschaft mit arbeitender Person

  • Starter*in Starter*in Gelöscht 125057
  • Datum Start Datum Start
Wenn man keinen Anspruch auf Bürgergeld hat, ist man nicht mehr krankenversichert. Und wegen der 5000 Brutto kann man das Bürgergeld abhaken. Das Amt wird denen schon sagen, was zu tun ist. Es bekommt nicht jeder Bürgergeld. Keine Ehe keine Familienversicherung. Arbeitslos ohne Anspruch und Tschüss. Mir ging das mal ähnlich. Anschließend zum Wohngeldamt, da lagen wir dann 10 Euro im Monat drüber, auch hier Tschüss. Habe mir dann diverse Minijobs gesucht. Ob kurz oder lang, sie muß arbeiten, egal was. Einfach bei Leihfirmen gehen, dann hat sie direkt einen Job und sei es nur in einer Fabrik, den ganzen Tag Kartons auf Palette stapeln. Ist besser als abhängig zu sein. Dann ist die Beziehung auch futsch. Wichtig ist, da sie jetzt noch im System drin ist, dass sie 100 Bewerbungsmappen raushaut, egal wie. Die kriegt sie jetzt noch bezahlt, solange sie Anspruch hat.

Unabhängig davon. Warum soll der Staat Leute mit 5000 Brutto durchfüttern?
Im ersten Jahr hat die Schwester der TE ja noch Anspruch auf das Bürgergeld.
Und rechtlich sicher , dass man eine Bedarfsgemeinschaft ist, ist es auch nicht, nur weil man zusammenzieht.
 
Es ist wesentlich sinnvoller, für 521€ arbeiten zu gehen und sozialversichert zu sein, als 300€ oder so Krankenkassenbeitrag zu zahlen und nichts zu verdienen.
 

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