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Thema Bürgergeld und Bedarfsgemeinschaft mit arbeitender Person

  • Starter*in Starter*in Gelöscht 125057
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G

Gelöscht 125057

Gast
Hallo zusammen,

vorab, sorry für die vielleicht dummen Fragen, aber ich kenne mich mit diesem Thema leider null aus. Ich habe folgendes Anliegen: meine Schwester (37) ist schon seit Längerem arbeitslos und wird demnächst in Hartz IV bzw. jetzt ja Bürgergeld rutschen. Sie ist gerade mit ihrem Partner zusammengezogen, welcher einen guten Job und ein monatliches Einkommen von ca. 5000€ brutto hat.

Laut Onlinerechner bildet sie mit ihrem Partner zusammen eine Bedarfsgemeinschaft und da er so viel verdient, steht ihr laut diesem Rechner kein Cent Bürgergeld zu,

Meine Frage hierzu ist nun folgende: Warum zählt ihr Partner zu einer "Bedarfs"gemeinschaft, obwohl er selber doch gar keine Bezüge vom Amt erhält? Zudem, nur weil sie mit ihm zusammenlebt, heißt das doch nicht automatisch, dass er sie mitfinanzieren muss?

Die beiden sind nicht verheiratet, haben getrennte Konten und teilen sich die Kosten für alles wie Essen, Wohnung etc., bzw. es handelt sich um eine Eigentumswohnung, die ihm gehört und sie zahlt dort quasi die Hälfte der Nebenkosten. Dafür wohnt sie bei ihm mietfrei.

Wenn sie aber dann kein Geld mehr vom Amt erhält, müsste er ja, bis sie mal wieder Arbeit hat, komplett für sie aufkommen, solange sie bei ihm in der Wohnung mitwohnt, oder sehe ich das falsch?
 
Zuletzt bearbeitet:
Soweit ich das verstanden habe , gelten sie erst nach 12 Monaten, ab dem Zusammenziehen als Bedarfsgemeinschaft.
Und ja dann wird der Lebensgefährte sie unterhalten müssen.

.

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Wobei das wohl nicht so ganz unstrittig ist


 
Sie ist vermutlich auch nicht mehr krankenversichert, da kein Anspruch. Sie sollte jeden Job annehmen, sonst endet das übel. Am besten heiraten, dann kann sie sich familienversichern.
 
Hallo Laj_87,

lass mich so fragen:
Wenn du mit einem Partner zusammen lebst, ihr euch liebt, alle Kosten teilt und dein Partner dann arbeitslos wird, wirfst du ihn dann vor die Tür? Vermutlich nicht, oder?

Du wirst ihn, soweit es dein eigenes Einkommen erlaubt, weiter bei dir (kostenfrei) wohnen lassen. So wie deine Schwester ja auch bereits kostenfrei bei ihrem Partner lebt.
Du würdest deinem Partner helfen und er dürfte sich weiter am gemeinsamen Kühlschrank bedienen., oder?

Ich meine, dies ist ja ein wesentlicher Inhalt einer funktionierenden Beziehung -> Gemeinsamkeit! Ein gemeinsames Leben, ein gemeinsames wirtschaften und gegenseitige Hilfe.

Dafür muss man auch nicht verheiratet sein. Sonst würde ich allen Hausfrauen von Multimillionären die Scheidung empfehlen damit sie Bürgergeld erhalten, auch wenn sie weiter den Porsche des Partners fahren und in seiner Villa leben..... 😎

Bürgergeld ist nachrangig. Das heißt es wird immer erst geschaut, ob eine Hilfe aus anderer Quelle zur Verfügung steht. Im Falle eines Partners mit gutem Einkommen, ist eine solche "Quelle" vorhanden. Und es ist wirklichkeitsnah, dass der liebende Partner seiner Partnerin finanziell hilft.

p.s. das ist keine Wertung von mir, sondern eine Darstellung der Rechtslage und meine persönliche Einschätzung, dass man sich in einer Beziehung gegenseitig unterstützt.

 
Hallo Laj_87,

lass mich so fragen:
Wenn du mit einem Partner zusammen lebst, ihr euch liebt, alle Kosten teilt und dein Partner dann arbeitslos wird, wirfst du ihn dann vor die Tür? Vermutlich nicht, oder?

Du wirst ihn, soweit es dein eigenes Einkommen erlaubt, weiter bei dir (kostenfrei) wohnen lassen. So wie deine Schwester ja auch bereits kostenfrei bei ihrem Partner lebt.
Du würdest deinem Partner helfen und er dürfte sich weiter am gemeinsamen Kühlschrank bedienen., oder?

Ich meine, dies ist ja ein wesentlicher Inhalt einer funktionierenden Beziehung -> Gemeinsamkeit! Ein gemeinsames Leben, ein gemeinsames wirtschaften und gegenseitige Hilfe.

Dafür muss man auch nicht verheiratet sein. Sonst würde ich allen Hausfrauen von Multimillionären die Scheidung empfehlen damit sie Bürgergeld erhalten, auch wenn sie weiter den Porsche des Partners fahren und in seiner Villa leben..... 😎

Bürgergeld ist nachrangig. Das heißt es wird immer erst geschaut, ob eine Hilfe aus anderer Quelle zur Verfügung steht. Im Falle eines Partners mit gutem Einkommen, ist eine solche "Quelle" vorhanden. Und es ist wirklichkeitsnah, dass der liebende Partner seiner Partnerin finanziell hilft.

p.s. das ist keine Wertung von mir, sondern eine Darstellung der Rechtslage und meine persönliche Einschätzung, dass man sich in einer Beziehung gegenseitig unterstützt.

Wobei das - wie gesagt - ja nicht unstrittig ist.
 
Soweit ich das verstanden habe , gelten sie erst nach 12 Monaten, ab dem Zusammenziehen als Bedarfsgemeinschaft.
Und ja dann wird der Lebensgefährte sie unterhalten müssen.
Kleine Einschränkung: Das gemeinsame Jahr ist ein Indiz für die Vermutung einer Bedarfsgemeinschaft, es muss aber nicht erfüllt sein.

Wenn das Paar z.B. erst ein halbes Jahr zusammen lebt, aber Kinder, würde ich auch davon ausgehen, dass hier eine Bedarfsgemeinschaft vorliegt.
Letztlich geht es nur um die Feststellung des wechselseitigen Willens, dass die Partner füreinander einstehen wollen. Dafür kann die Dauer des Zusammenlebens EIN Indiz neben vielen anderen sein.

Und ja @kasiopaja es kann schwierig sein, das alles zu beurteilen. Vielmehr ist die Feststellung einer Bedarfsgemeinschaft eine subjektive Feststellung, bei dem es dem Amt erlaubt ist, von der üblichen Lebenswirklichkeit auszugehen.
 
Wenn man keinen Anspruch auf Bürgergeld hat, ist man nicht mehr krankenversichert. Und wegen der 5000 Brutto kann man das Bürgergeld abhaken. Das Amt wird denen schon sagen, was zu tun ist. Es bekommt nicht jeder Bürgergeld. Keine Ehe keine Familienversicherung. Arbeitslos ohne Anspruch und Tschüss. Mir ging das mal ähnlich. Anschließend zum Wohngeldamt, da lagen wir dann 10 Euro im Monat drüber, auch hier Tschüss. Habe mir dann diverse Minijobs gesucht. Ob kurz oder lang, sie muß arbeiten, egal was. Einfach bei Leihfirmen gehen, dann hat sie direkt einen Job und sei es nur in einer Fabrik, den ganzen Tag Kartons auf Palette stapeln. Ist besser als abhängig zu sein. Dann ist die Beziehung auch futsch. Wichtig ist, da sie jetzt noch im System drin ist, dass sie 100 Bewerbungsmappen raushaut, egal wie. Die kriegt sie jetzt noch bezahlt, solange sie Anspruch hat.

Unabhängig davon. Warum soll der Staat Leute mit 5000 Brutto durchfüttern?
 
Zuletzt bearbeitet:
Nach Ablauf der 12 Monate ab Zusammenzug geht das Jobcenter davon aus, dass eine eheähnliche Gemeinschaft besteht. Das gilt erst recht, wenn die Frau unentgeltlich in der Eigentumswohnung ihres Partners lebt. Daran erkennt das Jobcenter, das die eheähnliche Gemelnschsft ja auch in der Praxis gelebt wird. Eheleute sind einander unterhaltspflichtig, und im Sozialrecht wird das auf unverheiratete Paare ausgedehnt.

Wenn man das alles verhindern will, muss man aktiv widersprechen und das Gegenteil nachweisen. Worauf es da ankommt, steht in den links die hier schon geteilt wurden.

Für die Krankenversicherung komnt eine freiwillige Versicherung in der gesetzlichen zum Mindestbeitrag in Frage. Hier gilt die eheähnliche Gemeinschaft plötzlich nicht mehr. Denn sonst könnte die Frau beim Partner mitversichert werden, was allerdings den Staat kein Geld spart, sondern Geld kostet.
 

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