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Gelöscht 125057
Gast
Hallo zusammen,
vorab, sorry für die vielleicht dummen Fragen, aber ich kenne mich mit diesem Thema leider null aus. Ich habe folgendes Anliegen: meine Schwester (37) ist schon seit Längerem arbeitslos und wird demnächst in Hartz IV bzw. jetzt ja Bürgergeld rutschen. Sie ist gerade mit ihrem Partner zusammengezogen, welcher einen guten Job und ein monatliches Einkommen von ca. 5000€ brutto hat.
Laut Onlinerechner bildet sie mit ihrem Partner zusammen eine Bedarfsgemeinschaft und da er so viel verdient, steht ihr laut diesem Rechner kein Cent Bürgergeld zu,
Meine Frage hierzu ist nun folgende: Warum zählt ihr Partner zu einer "Bedarfs"gemeinschaft, obwohl er selber doch gar keine Bezüge vom Amt erhält? Zudem, nur weil sie mit ihm zusammenlebt, heißt das doch nicht automatisch, dass er sie mitfinanzieren muss?
Die beiden sind nicht verheiratet, haben getrennte Konten und teilen sich die Kosten für alles wie Essen, Wohnung etc., bzw. es handelt sich um eine Eigentumswohnung, die ihm gehört und sie zahlt dort quasi die Hälfte der Nebenkosten. Dafür wohnt sie bei ihm mietfrei.
Wenn sie aber dann kein Geld mehr vom Amt erhält, müsste er ja, bis sie mal wieder Arbeit hat, komplett für sie aufkommen, solange sie bei ihm in der Wohnung mitwohnt, oder sehe ich das falsch?
vorab, sorry für die vielleicht dummen Fragen, aber ich kenne mich mit diesem Thema leider null aus. Ich habe folgendes Anliegen: meine Schwester (37) ist schon seit Längerem arbeitslos und wird demnächst in Hartz IV bzw. jetzt ja Bürgergeld rutschen. Sie ist gerade mit ihrem Partner zusammengezogen, welcher einen guten Job und ein monatliches Einkommen von ca. 5000€ brutto hat.
Laut Onlinerechner bildet sie mit ihrem Partner zusammen eine Bedarfsgemeinschaft und da er so viel verdient, steht ihr laut diesem Rechner kein Cent Bürgergeld zu,
Meine Frage hierzu ist nun folgende: Warum zählt ihr Partner zu einer "Bedarfs"gemeinschaft, obwohl er selber doch gar keine Bezüge vom Amt erhält? Zudem, nur weil sie mit ihm zusammenlebt, heißt das doch nicht automatisch, dass er sie mitfinanzieren muss?
Die beiden sind nicht verheiratet, haben getrennte Konten und teilen sich die Kosten für alles wie Essen, Wohnung etc., bzw. es handelt sich um eine Eigentumswohnung, die ihm gehört und sie zahlt dort quasi die Hälfte der Nebenkosten. Dafür wohnt sie bei ihm mietfrei.
Wenn sie aber dann kein Geld mehr vom Amt erhält, müsste er ja, bis sie mal wieder Arbeit hat, komplett für sie aufkommen, solange sie bei ihm in der Wohnung mitwohnt, oder sehe ich das falsch?
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