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Testament

Hallo Santino,

schau mal hier: Testament. Hier findest du vielleicht was du suchst.

Mutter vererbt nach dem tot dem Vater das Haus.
Das ist gesetzliche Erbfolge, wenn beide verheiratet sind.
Nach dem tot des Vaters bekommen die Kinder das Haus. Ein Kind erbt nur den Pflichtteil das andere den großen Teil.
Wenn man ein Kind enterbt, steht ihm trotzdem der Pflichtteil zu.

Antworten bekam das Kind nie warum nur den Pflichteil, der Vater fand/findet das auch nicht gut.
Was fand der Vater nicht gut ? Das eigene Testament, wo er ein Kind enterbt hat, denn sonst gibt es keine Möglichkeit ....kann ja nur der Vater - oder ?
Meine Frage in dem Fall kann der Vater ein neues Testament machen wo beide Geschwister zu gleichen Teilen erben?
Klar kann der Vater . ab zum Notar.

Vielleicht hast Du da etwas falsch verstanden, Kinder sind normalerweise gleichberechtigt, was das Erbe angeht.
Damit eines nur den Pflichtteil bekommt - muss etwas vorgefallen sein, wie eine Enterbung.

Man kann auch nicht einfach so enterben, das wiederum erfordert gewisse Voraussetzungen.

Das kannst Du aber auch googeln.
 
Ich habe auf ein andere Weise geerbt 😉

Meine Laienhaften Gedanken:
Es geht um Vater , Mutter und zwei Kinder.
Ist öfters so 😉

Sprechen wir hier von einem Berliner Testament ?
Mutter vererbt nach dem tot dem Vater das Haus.
Leben beide Eltern noch ?
Ein Kind erbt nur den Pflichtteil das andere den großen Teil.
Ja, der Pflichtteil steht "immer" beiden Kinder zu.
Antworten bekam das Kind nie warum nur den Pflichteil, der Vater fand/findet das auch nicht gut.
Das interessiert auf dem Papier niemanden.
Wie war das Verhältnis in der Familie und wie wurde drüber gesprochen ?
Meine Frage in dem Fall kann der Vater ein neues Testament machen wo beide Geschwister zu gleichen Teilen erben?
Im Prinzip schon.
Ich denke hier kommt es auf die "Sterbereihenfolge" an:

Stirbt Mama zuerst, bekommt eh' alles der Vater und er kann danach entscheiden, wie "weitergeerbt" werden soll.
Stirbt Papa zuerst, kann Mama das Erbe entsprechend vererben.
 
Ach, jetzt...
Natürlich kann der Vater ein neues Testament machen, wenn er will.
Es sei denn im alten steht, dass er das nicht darf.
Kann man ja auch vereinbaren.
 
Es geht um Vater , Mutter und zwei Kinder.
Mutter vererbt nach dem tot dem Vater das Haus. Nach dem tot des Vaters bekommen die Kinder das Haus. Ein Kind erbt nur den Pflichtteil das andere den großen Teil.
Antworten bekam das Kind nie warum nur den Pflichteil, der Vater fand/findet das auch nicht gut.
Meine Frage in dem Fall kann der Vater ein neues Testament machen wo beide Geschwister zu gleichen Teilen erben?
Deine Antwort ist derart unpräzise, da wird dir hier aus diesem Grunde NIEMAND eine sichere Erklärung liefern können…

Da fehlen zu viele wichtige Informationen.

Haben deine Eltern das Testament beide zusammen verfasst?
Vor einem Notar?
Hat deiner Mutter das Haus alleine gehört?
Usw…

Deshalb : Lass dich von einem Anwalt für Erbrecht beraten, der kann dir weiterhelfen.
 
Inwiefern sollen laienhafte Gedanken bei einer juristischen Frage, die der TE nicht mal präzise zu stellen vermag, weiterhelfen?
Stimmt, da hast du völlig Recht 👍

Wenn ich mich allerdings einer neuen Sache nähere, hilft es mir zunächst grobe Informationen zu bekommen, um ggf. bei einem "Spezialisten" zu wissen wo ich "hinhören" muß und welche Fragen/Themen interessant sind.
 
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