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Testament

frara

Urgestein
hallo, menschen
eine ernste frage an euch. mein freund und ich sind ja oft am fliegen, und am 12.3. gehen wir wieder mal auf eine flugreise. ich hab keine angst vor dem tode, aber ich würd trotzdem gerne mein testament machen. wer das geld bekommen soll, ist klar, auf alle fälle nicht derjenige, der mit mir abstürzen könnte.:D.:mad:..
wie stell ich es an?
zum amtsgericht, zu einem notar?
was kostet eine hinterlegung?
bin für jeden tipp dankbar, frara, mal ganz ernst!!
 
Hallo frara,

schau mal hier: Testament. Hier findest du was du suchst.
J

john-2

Gast
Hallo Fara,

die Kosten für das Testament sind vom Wert Deiner/Eurer Besitztümer abhängig.
Es beginnt ab etwa 100,- Euro für weniger begüterte Leute.

Die Verwahrung beim Notar kostet extra. (Vllt. überlegst Du mal, ob es nicht
besser ist, das Testament, oder beglaubtigte Abschriften, den beabsichtigten
Erben auszuhändigen)

Freundliche Grüße

John
 

Dr.Dr.

Aktives Mitglied
Soweit ich weiß, muss ein Testament notariell beglaubigt sein, damit es rechtsgültig ist. Ansonsten wird es zu gleichen Teilen an die nächsten Verwandten vermacht.

Informiere dich bei einem Notar, der kann dir da weiter helfen.
 

tulpe

Sehr aktives Mitglied
Soweit ich weiß, muss ein Testament notariell beglaubigt sein, damit es rechtsgültig ist. Ansonsten wird es zu gleichen Teilen an die nächsten Verwandten vermacht.
Das stimmt nicht!

Ein Testament kann handschriftlich oder notariell sein (da gibt es dann auch noch unterschiedlich Varianten). Wichtig beim Testament ist die eigene handschriftliche Unterschrift und ein Datum wäre nicht schlecht (falls man mal seine Meinung ändert).

Ein Testament muss man auch nicht beim Gericht hinterlegen; es ist nur der sicherste Weg, dass es gefunden wird.

Der wesentliche Unterschied zwischen einem handschriftlichen und einem notariellen Testament für den Testatoren ist eigentlich nur der, dass der Notar den Willen so eindeutig formulieren kann, dass er später nicht falsch ausgelegt werden kann.

Die Gebühren beim Notar und bei Gericht richten sich nach dem Vermögenswert. Beide Stellen haben eine Gebührentabelle, in denen die Gebühren für den jeweiligen Wert festgelegt sind.
(die Gebühren habe ich leider nicht mehr im Kopf; habe dieses "Kapitel" erfolgreich abgeschlossen).

Wenn ich ausgewöhnliche Vorstellungen von meinen Vererbungen hätte, würde ich immer empfehlen, zu einem Notar zu gehen....und wenn es nur zur Beratung ist (ist noch billiger) und man dann das Testament doch selbst schreibt.

LG tulpi
 

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