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Teilzeitjob, eigene Wohnung Zuschüsse??

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Hallo Gast 1981,

solltest du zusätzlich
einen 400 Euro Job bekommen,bist du meiner Meinung nach n i c h t mehr
"hilfebedürftig"....
(nach § 9 SGB II ? Feststellung der Hilfebedürftigkeit,
Grundsicherung AlG II).


Gruß Karin


So ist es. Weder nach SGB II bzw. SGB XII.

Aber die Initiative ist doch lobenswert.

Und den genannten § 23 SGB II zu beachten, ist hinzuweisen, dass das Amt das Einkommen der letzten 6 Monate berücksichtigt.

Da der Fragesteller Haushaltsangehöriger ist, zählt nicht der volle Regelsatz von 345 € sondern ein reduzierter. Das übersteigende hätte er sich dann ansparen können.

Fazit: Die Behörde wird nichts zahlen.
 
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