S
Stan
Gast
Hallo Gast 1981,
solltest du zusätzlich
einen 400 Euro Job bekommen,bist du meiner Meinung nach n i c h t mehr
"hilfebedürftig"....
(nach § 9 SGB II ? Feststellung der Hilfebedürftigkeit,
Grundsicherung AlG II).
Gruß Karin
So ist es. Weder nach SGB II bzw. SGB XII.
Aber die Initiative ist doch lobenswert.
Und den genannten § 23 SGB II zu beachten, ist hinzuweisen, dass das Amt das Einkommen der letzten 6 Monate berücksichtigt.
Da der Fragesteller Haushaltsangehöriger ist, zählt nicht der volle Regelsatz von 345 € sondern ein reduzierter. Das übersteigende hätte er sich dann ansparen können.
Fazit: Die Behörde wird nichts zahlen.