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Teilhabe am Arbeitsleben

  • Starter*in Starter*in Sonnenlicht
  • Datum Start Datum Start
Hallo,

gesetzlich kenne ich mich leider nicht aus. Für einen Widerspruch brauchst Du schon handfeste Paragraphen. Wenigstens habe ich Deinen beitrag mal hochgeholt.

In jedem Fall herzlichen Glückwunsch zur Weiterbildung. Ich hoffe, es macht Dir viel Spaß.

Hast du ein Attest darüber, dass Du im Moment so wenig arbeiten kannst? Kannst du Dich nicht 3 Stunden am Tag für Arbeit zur Verfügung stellen? Denn dann müssen sie Dir den Lebensunterhalt bestreiten. Normalerweise ist es ja auch so, dass diese Weiterbildungen den (Wieder-) Einstieg ins Berufsleben ermöglichen sollen. Das geht ja nun nicht, wenn Du sie gar nicht bewältigen kannst...
 
Ich weiß das nicht, müsste aber gehen. Meine Teilnehmer sind auch in einer weiterbildung und gehen zum Teil arbeiten.

Die Begründung für die Streichung des lebensunterhalts ist doch sicher, dass Du dem arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst, oder?

Oder woher kriegst Du Dein Geld?
 
Hallo Sonnenlichtlein,

rechtlich kenne ich mich nicht aus. Bei uns gibt es Arbeitsloseninitiativen, die beraten sehr gut. Da war ich mal wegen einer anderen Sache, die waren sehr fit. Ich denke, da würde ich hingehen und nachfragen. Und dann natürlich die Foren im Internet....

Aber ganz gehaltlos sollte mein Beitrag nicht sein 🙄

Freue mich sehr für Dich, dass es endlich geklappt hat mit der Wunschfortbildung und wünsche viel Erfolg!
 
Hey (danke für PN ..komm aber nicht zu pers.Antwort grade ),ich kenn mich damit gar nicht aus!

Die Maßnahme wird INNERHALB des bisherigen Statusses als "Berufseinstiefsförderung" gelten...aber nichts am Leistungsbezug ändern.

Für weniger als 3 h Arbeitsfähigkeit je Tag würde ja gelten "Sozialgeld",dies hat aber die ARGE gar nicht so begutachtet,richtig? Oder als WAS zählst Du derzeit?

Wird Deine KK auch nicht übernommen?
Dann wärst Du zwar automatisch von ARGE zu Sozialamt gewechselt--aber--es würden wohl ähnliche "Einkommensgrenzen" gelten.

Sofern Du nicht der BG widersprechen wolltest (Ist Dein Freund WILLENS und FÄHIG,für Dich vollumfänglich einzustehen finanziell???),
wird wohl dann auch in allen anderen Sozialbezugsarten dieses "Zusammenrechnen" zählen.

Grusi bekommst Du nicht?

Du kannst zwar "aus Prinzip" fristgerecht widersprechen --beachte aber,daß Du nur TEILWEISE widersprichst,nicht,daß Du den Lehrgang verlierst!!--aber mit der Begründung seh ich Schwierigkeiten.
Ein Widerspruch bringt aber evl. noch Erläuterung.

Es ist bestimmt keine Ermessensfrage,ob man "anders" bwewertet wird und Umschulungsgeld bekommt.
Die Art der WB wird das hier definitiv wohl ausschließen.
Sind einfach keine 8h je Tag---prinzipiell hast Du täglich noch mehr als 3h frei für Job.

Gruß +viel Erfolg!
Micky
 

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