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Teilhabe am Arbeitsleben

Violine

Neues Mitglied
Hallo, wer weiß hier bescheid? Habe eine Maßnahme von der dt. Rentenversicherung -Teilhabe am Arbeitsleben - . Wenn diese beendet ist und ich nicht vermittelt wurde - wie lange muß ich bis zu einer weiteren Maßnahme dieser Art warten bzw. kann diese verlängert werden - wie lange oder wie geht es dann weiter????.
 
Hallo,

Du müsstest schon mal ein wenig mehr schreiben, zum besseren Verständnis. 🙂 Was für Leistungen beziehst Du denn momentan (EU-Rente, Hartz IV, HLU, ...)? Worum genau handelt es sich bei der Maßnahme? Und wie lange dauert sie insgesamt?

In manchen Einrichtungen kann man nur für die Zeit der Wiedereingliederung bleiben, in anderen widerum wird man ggf. auch darüber hinaus beschäftigt.

Soviel ich weiß, wird sie nur verlängert, wenn man (weiterhin) vom Gutachter als erwerbsgemindert eingestuft wird.

Herzliche Grüße!
Consilia
 
Hallo Consilia, erst mal Dank, daß Du Dich gemeldet hast. "Teilhabe am Arbeitsleben" erhält man von dem Rententräger, wenn das Arbeitsamt einen nicht mehr für die bisherige Tätigkeit vermitteln kann - aus gesundheitlichen Gründen. Es handelt sich um ein Integrationsprojekt für behinderte Menschen, also eine berufliche Reha. Integriert sind hier auch Praktikas - die Betriebe kann man sich selbst raussuchen, ebenfalls die Dauer eines solchen. Für mich dauert diese Maßnahme zehn Monate - also jeden Tag so eine Art Schule. Wir haben hier sehr gute Lehrer und schon viel computermäßig gelernt. Das ganze läuft hier im Erzgebirge in der FAW (Fortbildungsakademie der Wirtschaft). Jedenfalls, wenn diese Zeit vorbei ist und ich über die Praktikas in verschiedenen Betrieben nichts gefunden haben sollte bin ich ja noch immer nicht für das Arbeitsamt vermittelbar - also muß ich mich bei einem Betreuer für behinderte Menschen im Arbeitsamt melden. (Habe Probleme mit den Bandscheiben) Die werden mich wohl wieder an die Rentenversicherung verweisen - mich interessiert, ob ich dann wieder so eine "Teilhabe am Arbeitsleben" erhalte bzw. nach welcher Zeit oder wie es überhaupt weitergehen könnte? Wer kann mir hier vielleicht noch eine Rat geben?😕
 
hallo
hab heute mein verbesserungstag sorry 😀🙂
aber teilhabe am arbeitsleben ist nicht nur diese maßnahme, sondern es ist ein oberbegriff verschiedener maßnahmen die einen wieder ins arbeitsleben fürhren sollen/können.
dies beinhaltet auch z.b. eine umschulung oder auch hilfen in die berufliche selbständigkeit.
Ich würde mich mal genauer bei der rentenversicherung erkundigen welche maßnahmen für dich noch bereit stehen.
wie ist es denn mit einer umschulung oder findest du erst garnicht den passenden beruf für dich?


liebe grüße
sonnenlichtlein🙂
 
Ah ja, okay. 😉 Tut mir Leid, dazu fällt mir dann doch nichts Gescheites mehr ein, weil das bei mir alles ganz anders ablief / läuft.

(Die reguläre Dauer meiner beruflichen Reha war 2 Jahre, fand ohne Praktika und dergleichen statt und wurde bei mir zunächst vom Arbeitsamt getragen, erst danach von der Rentenstelle, weil ich entspechend begutachtet wurde)

Hoffe, Du findest / bekommst noch hilfreiche Informationen! 🙂

Herzliche Grüße,
Consilia
 
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