Ich habe es auch schon erlebt, dass ich meine "10 Sekunden Blackout" habe. Mir passiert es z.B. öfter, dass ich unten an der Haustüre nicht mehr weiß, ob die Wohnungstür oben jetzt abgeschlossen ist oder nicht. Ich renne dann hoch und stehe vor einer sorgfältig verschlossenen Tür... wenn ich es unten angekommen schon wieder nicht weiß, merke ich es zum Glück an der Kondition, dass ich schon mal nachkontrolliert haben muss...
Ich habe sogar mal vergessen, den Tankdeckel wieder zuzuschrauben und wunderte mich beim Wegfahren, was da so ans Auto schlägt. Geld im Automaten habe ich ebenfalls schon liegen gelassen, wurde zum Glück eingezogen. Die Automaten besitzen diese Funktion bestimmt nicht deshalb, weil das nie jemandem passiert...
Gut möglich, dass der Tankstellenbesitzer die Anzeige zurücknimmt, wenn sie die Rechnung bezahlt und vielleicht noch eine Packung Pralinen als Entschuldigung mitbringt. Spart ihm ja auch viel Aufwand. Das wird dann auch nicht weiter strafverfolgt, da TankBETRUG nur bei Vorsatz vorliegt. Bestätigt der Tankstellenbesitzer, dass es ein Versehen, also kein Vorsatz war, entfällt auch die Grundlage für den Betrug. Kein Staatsanwalt wird das weiterverfolgen, die haben genug zu tun (Körperverletzungen z.B.).
Selbst wenn der Besitzer uneinsichtig ist: ich nehme mal an, sie ist Ersttäterin. Da sind die Gerichte noch äußerst milde. Die Polizei ist durchaus dazu in der Lage, einmal im Computer festzustellen, dass gegen sie sonst nichts vorliegt. Die hohen Strafen von wegen "bis zu 5 Jahre" sind eher für Wiederholungstäter vorgesehen oder solche, die gleich kanisterweise Sprit klauen.