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Tadel

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Gast

Gast
Ich habe wirkluch etwas sehr blödes gemacht und habe dafür einen schriftlichen tadel bekommen. Was passiert jetzt. Also kann dieser tadel iwann "gelöscht" werden
 

Hallo Gast,

schau mal hier: Tadel. Hier findest du vielleicht was du suchst.

Ich habe wirkluch etwas sehr blödes gemacht und habe dafür einen schriftlichen tadel bekommen. Was passiert jetzt. Also kann dieser tadel iwann "gelöscht" werden

Hallo,

wenn Du nach Deinem eigenen Bekenntnis tatsächlich "etwas sehr blödes" gemacht hast, dann sei mal froh, dass es bei einem Tadel geblieben ist. In einem schwerwiegendem Fall hättest Du eine Klassenkonferenz bekommen oder sogar die Androhung der Verweisung.

Lässt Du Dir in nächster Zeit nichts Weiteres zuschulden kommen, dann spielt der Tadel keine Rolle mehr

Also: Reiß Dich zusammen und halt die Ohren steif!

Burbacher
 
Nichts außer vielleicht in deiner Betragensnote im Zeugnis. Es ist eine Verwarnung oder anders geschrieben wie ein paar Punkte in Flensburg weil du zu schnell gefahren bist 😉 .
 
Sowas gibt es heute tatsächlich noch ? Was hast denn dummes angestellt ? Mit Tadel , war man früher schnell dabei, da brauchte es nicht viel. Aber ich bin ja auch schon 36 Jahre aus der Schule. Ansonsten kann ich nur raten, zusammen nehmen und Besserung an den Tag legen.
 
Ich wunderte mich auch grad - dachte, das hätte es nur zu meiner Schulzeit gegeben. Aber offenbar ist manches nicht auszurotten.
Ein Tadel erlosch damals mit dem jeweiligen Zeugnis - wies dann heute ist, weiß ich nicht.
 
Was hast Du ausgefressen?


Was genau war es denn und von wem und wo kam der Tadel?

Hast Du Dich schon entschuldigt, Wiedergutmachung angeboten und Besserung gelobt!

Versuchst Du an der Verbesserung Deines Charakters zu arbeiten,
z.B. durch Gewissenserforschung vor dem Einschlafen, vor dem Abendgebet?

Die beste Investition ist immer die in die Entwicklung der eigenen Seele
und Vertiefung der Liebe zu den Mitmenschen!
​
 
Ein Tadel ist die unterste Stufe im Verwarn-System einer Schule. Die Eltern bestätigen seine Kenntnisnahme durch Unterschrift und der unterschriebene Tadel wird dann in der Schülerakte abgeheftet.
Im Grunde ist die Angelegenheit damit erledigt. Folgen ihm allerdings weitere Tadel, dann startet die "Rakete".
Der Schüler bekommt eine Klassenkonferenz. Die Klassenkonferenz beschließt dann weitere Maßnahmen, wie etwa den vorübergehenden Ausschluss vom Unterricht für mehrere Tage. Der Schüler holt sich dann morgens Aufgaben im Sekretariat oder bei der Klassenleitung ab und bringt sie am nächsten Morgen ausgefertigt zur Schule.
Endet der Unterrichtsauschluss, besucht der Schüler weiter die Schule. Tritt allerdings keine Änderung im Verhalten des Schülers ein, kann die Lehrerkonferenz die Androhung der Verweisung von der Schule aussprechen.
Dazu müssen die minderjährigen Schüler ebenso gehört werden wie die Erziehungsberechtigten auch. Bei dem Verweis von der Schule kommt dann zudem die Schulaufsicht ins Spiel. Sie muss dem Verweis von der Schule zustimmen und weist zudem (noch ) schulpflichtigen Schülern eine andere Schule im Schulbezirk zu.
Alle diese Maßnahmen sind Verwaltungsakte und folgen gesetzlichen Bestimmungen, die im Schulrecht festgelegt sind. Eltern oder volljährige Schüler können dagegen klagen.
Deshalb achtet jede Schulleitung peinlichst darauf, sich in einem solchen Verfahren keine Klatsche zu holen.

Burbacher
 

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