richtig informieren (-: --> sich selbst kümmern...
Lidney,
Du solltest einfach mal bedenken,daß hier oft Leute antworten,die nicht nur *** Geistes sind
(ist ja an sich nicht verboten...),sondern die
SCHLICHT auch absolut KEINEN DURCHBLICK haben.
Auf einige "Antworten" sollte man dann schlauerweise auch keinen Gedankenzipfel verschwenden.
Nerven schon gar nicht!
Es ist oft reine Polemik und...zum Teil "reitende Uninformiertheit" .
Dafür ist es ja hier auch LAIENFORUM.
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Falls Du selbst betroffen bist:
Die "Zusammenrechnung" in eine BG mußt Du als VOLLJÄHRIGE Person Dir nicht so einfach "aufdrücken" lassen!
Wie Ihr Eure "WG" gestaltet,ist Eure Privatsache!
Du bist kein ALG2-Berechtigter-- wenn überhaupt wäre ein "plausibler Wohnanteil" anrechenbar --> heißt: die "wirkliche BG"--> Mutter + Geschwister im Schulalter hätten EVL. nicht die vollen Wohnkosten bei der ARGE als Anspruchsgrund.
(Bin mir ziemlich sicher,etliche "Berechnungsgrundsätze" wird auch Jahre rückwirkend noch das Bundesverfassungsgericht als "zu UNRECHT ergangen " korrigieren müssen.Das wird noch heiter...)
JEDEM potentiellen Studenten von "ALG2-Eltern" müßte man DRINGEND raten, sich eine UNI weit weg von zu Hause zu suchen!
Gemäß Grundgesetz Artikel
11 und
12 kann NIEMAND ,schon gar nicht die ARGE,das reglementieren!
Ein "Zwangsauszug" kann AUCH NICHT "angeordnet" werden-->
die betroffenen Eltern können so argumentieren:
Der Student benötigt für WE/Ferien immer noch den "Anlaufpunkt" Elternwohnung,
er hat dort eine "vorgehaltene Schlafstelle"--wegen der EIGENEN BEDÜRFTIGKEIT jedoch kann er NICHTS an Mutter zahlen.
Er benötigt seine Bafög-Leistungen logischerweise für die UNTERKUNFT AM UNI-STANDORT!
Ein "Zwangsauszug" während des Studiums ist dem Studenten aber AUCH NICHT(!) zuzumuten--heißt:
er darf durchaus dort noch "gemeldet" sein--> denn:
bis zum erfolgreichen Abschluß des Studiums ist er immer "schwebend unterhaltsbedürftig",könnte JEDERZEIT in die prekäre Lage kommen,wieder bei Muttern unterkommen zu müssen.
Die ALG2-Bezieher werden bei Antragstellung zur "Arbeitskraftbereitstellung" befragt-- sie SUCHEN ja intensiv nach Job..
könnten also (logisch!) jederzeit wieder in "Lohn und Brot" kommen-- dann wären sie ggf. auch den Studentenkindern unterhaltsverpflichtet--entweder "Ausbildungsunterhalt" oder eben "Verwandtenunterhalt"--wenn Studi geext wird oder krank wird oder hinwirft.
Deine Eltern können also den evl. "Drängen auf Umzug" ziemlich einfach widersprechen!
Sie haben das Recht auf Prüfen der "Verhältnismäßigkeit".
(Diese Behauptung "Dann muß man umziehen" ist derart
ABSURD!--im krassesten Fall übernimmt die ARGE nicht DIE KOMPLETTEN WOHNKOSTEN...eine Zeit...die Mutter kann dann aber z.B. UNTERVERMIETEN ...oder das "während des Semesters freie Zimmer" als Tagesmutterstelle nutzen etc.)
Bedingung ist natürlich,Ihr sprecht korrekt ab,wie Ihr Eure internen Verträge gestalten wollt-->
Vertrag hier: gibt Mutter Dir ein "Übernachtungsrecht".
NOCH gilt in diesem Land "Vertragsfreiheit" .
Zwar kann die ARGE nun einen Bescheid erstellen,wo die BG weniger z.B. Wohnkosten bekommen soll--
diesem Bescheid kann aber
der Anspruchsberechtigte WIDERSPRECHEN--er hat (noch!) das Recht, durch die dafür vorgesehenen Instanzen zu klagen.
Sozialrecht ist Recht auf EINZELFALLPRÜFUNG.
Das ist NICHT an "Meinung,Erlaubnis, Willigkeit..." der ARGE-Nochangestellten gebunden!
Diese sind eben NICHT(!!!) die Instanz,die sowas "rechtsverbindlich zu entscheiden hat",wenn ein anspruchsberechtigter Bürger klagt.
Letzte Instanz dürfte das BUNDESSOZIALGERICHT sein.
NIEMAND muß sich Schikane gefallen lassen!
Niemand muß sich durch "Nachbarn, Bekannte...irgendwelche Amts-Miezen ..." dissen,verleumden,verkackeiern oder schädigen lassen.
Ruhig bleiben, RECHTSLAGE prüfen,alles nur schriftlich,
zu jedem Amtstermin einen BEISTAND (nach SGB 10 §13) mitnehmen, Protokoll machen,keine wilden Telefonate,keine hektisch erregten Gespräche....vor allem keine panischen Umzüge.
UND:
kein Bürger muß sich RECHTFERTIGEN,wenn er den Rechtsweg gehen will!
Der steht ihm zu . NOCH ist das so.
Dem Gesetzgeber steht es frei, Grundgesetzänderungen zu beschließen..z.B. ,
wenn die DERZEITIGEN Grundrechte nicht mehr finanzierbar sind.
Erst,wenn die Grundrechte und das BGB und die SGB geändert wurden, hätten einige "Ratgeber" recht.
Dir als Studentin steht es frei,Dich rechtsanwaltlich beraten zu lassen.
Das geht mit Rechtsberatungsschein,das geht beim STURA,das geht beim Justitiar der UNI....
Natürlich ist das KG seit eh und jeh lt.Gesetz ein Anspruch
DER ELTERN. Man hätte es wohl ANDERS nennen müssen,damit schlichte Gemüter es nicht immer als "Anspruch der Kinder wähnen".
((Das ist wie mit "Grippe" /"Influenza"<->"Erkältung"))
Wenn die Eltern das KG "weiterreichen" , banktechnisch klar nachvollziehbar,
kann es nicht als deren Einkommen gewertet werden beim ALG2.
Die Eltern hätten ihren ALG2-Anspruch--> Grundbedarf/Wohnkosten--und kein "eigenes Einkommen" durch KG.
Es mindert dann den "Bedarf" des Empfängers--hier Student.
Der Student darf aber anrechnungsfrei in den Grenzen des Steuerrechtes (KG für ELTERN !) u.der Krankenkasse
dazuverdienen (Nebenjob,Ferienjob) --> so kann er auch verhindern,daß die Rest-BG- ihn noch intern unterstützen muß.
Für die Monate VOR DEM ERSTEN SEMESTER ist DRINGEND jedem volljährigen Kind zu raten,
sich als "eigene BG" bei der ARGE zu melden--zwar "darf" man die Wohnkosten dann auf alle dort Wohnenden teilen,meiner Meinung steht aber dem VOLLJÄHRIGEN Kind ein voller Grundanspruch zu .
Ob man Willens ist,gemeinsam zu kochen und zu wirtschaften, ist m.M. eine Frage des Privatlebens-- Eltern und VOLLJÄHRIGE Kinder
sind KEIN EHEPAAR!
Einem ERWACHSENEN muß m.M. ein "eigenständiges Wirtschaften innerhalb der WG" erlaubt sein--wie in einer Studenten-WG --die Eltern können wegen EIGENER Bedürftigkeit ja sowieso nicht "unterstützen"!
Ich hoffe,etwas Licht ins Dunkel gebracht zu haben.
Hier noch ein link zu Studies online ...ansonsten bei "recht.de" im Bereich "Rechtfragen der Jugend" suchen,im Forum Jurathek etc.
Wie im Einzelfall dann Gerichte entscheiden,ist völlig unterschiedlich--aber..
hinwerfen,bevor man ALLES versuchte--ist ziemlich unklug.
Gruß!
Micky