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Studieren trotz Hartz 4

maus7891

Mitglied
Wen er auszieht, dann muss seine Mutter auf jeden Fall aus der Wohnung raus - da ihr weniger Wohnraum zusteht als mit Ihren Sohn.
Ich kenne mich da nicht so aus mit HartzIV. Aber das kann man doch sicher umgehen, indem er einfach den Hauptwohnsitz bei der Mutter lässt und den Nebenwohnsitz am Studienort.
Meine Eltern haben jedenfalls auch erst eine kleinere Mülltonne bekommen, als ich dann nur noch Nebensitz bei ihnen gemeldet hatte (ja, ich weiß, der Vergleich ist blöd, aber vom Prinzip her doch ähnlich, oder nicht?)
Außerdem sollte die Wohnung dann wirklich für die Mutter zu groß sein, wird das Problem eh nicht zu umgehen sein. irgendwann wird er ja sicher so oder so mal ausziehen. Und sie braucht ja dann auch nicht mehr soviel Platz... Blöd sind dann natürlich anfallende Umzugskosten, aber sowas wird doch bestimmt zumindest teilweise vom Amt übernommen, oder?
 

maus7891

Mitglied
Das kann irgendwie nicht sein, dass einem Studenten, der noch bei den Eltern wohnt, 3/4 vom BAföG abgezogen werden. Wozu wohnt er denn bitteschön noch zu Hause?
Was mit dem Kindergeld von 184 Euro?
Also mehr als 50-100 Euro dürften da zusätzlich eigentlich nicht anfallen.
Hallo Insel,
ich stimme die ja soweit zu, aber wie meinst du das mit dem Kindergeld?
Die Wohnung für HartzIV-Empfänger wird doch eh vom Amt bezahlt, soweit ich das weiß... ?? Wenn die Mutter dann also Kindergeld bekommt, hat sie das doch zusätzlich. Also das muss sie ja nciht für die Wohnung ausgeben. Demzufolge finde ich es eigentlich gerecht, dass Miete quasi vom Bafög abgezogen wird, weil das Kindergeld steht der Familie ja zur freien Verfügung.
 
D

Dr. Island

Gast
In dem BAföG für Studierende, die bei den Eltern leben, sind aber eigentlich als Miet- und Nebenkostenanteil lediglich 50 Euro vorgesehen. Wenn aber dazu noch das Kindergeld kommt, sind das gesamt 234 Euro. Ich finde nicht gerade, dass das sooo wenig ist.
Ich verstehe diese Gesetzeslage irgendwie nicht, wieso dem TE 300 Euro vom BAföG abgezogen werden. Das BAföG ist doch eigentlich nicht zu 75% dazu gedacht, Miete zu bezahlen. Dann müsste der TE sich an sich ja das BAföG für Ausgezogene (585 Euro) beantragen. Dazu dann noch das Kindergeld.

Also, wenn der TE in ein Studentenwohnheim zöge, hätte er mit 585 Euro BAföG + 184 Euro Kindergeld + eventuell 200 Euro Zuverdienst, den er dann auch behalten dürfte, ja mehr als momentan. Im Studentenwohnheim, sofern man die Möglichkeit hat dort zu wohnen, hat man bei 200 Euro die Miete, die Nebenkosten + Internet und z.T. sogar schon ein möbliertes Zimmer.
 

maus7891

Mitglied
Mmh, also ich kenne das so, dass ab einer bestimmten Miete einem bis zu (irgendwas um die) 60 Euro noch auf das Bafög dazugegeben werden. Wen die Miete dann immer noch darüber hinausgeht, hat man halt Pech.
Das heißt ja aber nicht, dass nur die 60 Euro für die Miete sind.
Jemand der ausgezogen ist, kann sich ja auch nicht von 50-60 Euro eine Wohnung leisten, sondern muss mehr bezahlen.

Und wie gesagt, dass Kindergeld hat die Familie ja zusätzlich. Die Miete bei Hartz-IV Empfängern wird ja eh vom Amt gezahlt. Das heißt, das Kindergeld wird nicht für Miete genutzt.

300 Euro vom Bafög abziehen find ich allerdings auch etwas viel.
Für eine Wohnung im Wohnheim zahlt man all incl. ja auch nicht so viel und in einer gemeinsamen Wohnung ja irgendwie meistens auch eher ein bissel weniger. Strom und Nebenkosten verdoppeln sich ja nicht gleich. Um die 200 Euro fänd ich allerdings schon gerecht. Dann hätte der TE immer noch das restliche Bafög + das Kindergeld (bzw. seine Mutter hat das dann für Lebensmittel etc. für ihn; wie auch immer sie das geregelt haben).

Was ich jetzt immer noch nicht verstehe ist, warum er sich nur 100 Euro dazu verdienen darf? Bei normalen Studenten ist das doch viel mehr. Was passiert, wenn er mehr verdient?
 
G

Gast

Gast
Was ich jetzt immer noch nicht verstehe ist, warum er sich nur 100 Euro dazu verdienen darf? Bei normalen Studenten ist das doch viel mehr. Was passiert, wenn er mehr verdient?
In Hatz IV. (nur in Hartz IV!) sind Kinder für ihre Eltern Unterhaltspflichtig.
Die beiden werden juristisch quasi als eine Person/Bedarfsgemeinschaft angesehen und sind beide füreinander unterhaltspflichtig. 80 % von dem, was die beiden dazuverdienen, wird vom Hartz IV. Satz seiner Mutter abgezogen. D.h. dass er zwar 400 verdient, der Hartz IV. Satz seiner Mutter aber um 300 Euro (=80 % des Nebenverdienstes) gesenkt. Und der Satz ist nicht so üppig, das seine Mutter mal eben auf 300 Euro verzichten kann, er müsste dann die 300 Euro mehr oder weniger abgeben.
Genau dort liegt auch ein ganz gravierendes Problem bei den Nebenverdiensten:
Kinder aus gut verdienen Familien, dürfen 400 Euro steuerfrei dazuverdienen, da jeder Arbeiter/Angestellte/Beamter etc. 400 Euro steuerfrei dazuverdiener kann. Das Kind aus einer Familie von Besserverdiener wird so behandelt, als wenn ein Elternteil einen 400 Eurojob hätte, der steuerfrei ist. Es hat keine Abzüge.
Und was auch ungerecht ist, sind die Aufstocker dort wird der Nebenverdienst auch vom Aufstockungsgeld abgezogen. Traurig aber wahr.
 

Lidney

Neues Mitglied
Eindeutig ja! Absolut nicht! Was ist so schlimm daran? Die wenigsten dürfen ihr Bafög als Taschengeld behalten, denn in Familien, deren Kind Bafög-berechtigt ist, ist das Geld knapp!

Deiner Mutter wurde als ALG2-Empfängerin sowohl für sich selbst als auch für dich der Mietanteil und Lebensunterhalt in Form von ALG2 bezahlt. In deinem zu erwartenden Bafög ist aber NOCH EINMAL ein Mietanteil und Lebensunterhalt enthalten. Deswegen werden diese beiden Anteile für dich bei deiner Mutter gekürzt. Du bekommst das Bafög und du bestreitest davon deinen Mietanteil und deinen Lebensunterhalt in der Wohnung, die du zusammen mit deiner Mutter bewohnst – so wie es jeder Bafög-Empfänger auch macht: Er bezahlt sein Zimmer von seinem Bafög!

Ist das ungerecht oder nur logisch? Oder hättest du gern eine doppelte Bezahlung deines Mietanteils durch den Staat – einmal in der BG mit deiner Mutter und zusätzlich noch als Bafögempfänger? Ist es auch. Du wirst nicht hungern und frieren und wirst zu essen haben. Dafür ist dein Bafög da und das aller anderen Bafögempfänger auch. Nein, es wird nicht „alles“ gekürzt. Wie kommst du darauf? Die ersten 100,--€ kannst du voll für dich behalten. Von dem, was du darüber hinaus verdienst, darfst du 20% behalten.

Du kommst nicht für „alles“ auf, sondern nur für dich selbst mit deinem Bafög. Du zahlst ab sofort deinen Mietanteil von deinem Bafög und zahlst deine Lebensmittel von deinem Bafög. Das wäre nicht anders, wenn deine Mutter arbeiten würde, sie aber so wenig verdienen würde, dass du weiterhin Bafögempfänger bist und sie verlangt, dass du dich an der Miete und den Lebenshaltungskosten beteiligst. Dafür ist Bafög da !

Genauso machen es Studenten, die nicht Zuhause wohnen und Bafög bekommen : Sie zahlen aus ihrem Bafögsatz ihre Miete und ihre Lebensmittel. Du siehst : Es gibt keinen Unterschied. Wieso das? Du stehst nicht besser oder schlechter da als jeder andere Bafög-Empfänger.

Ich sehe nirgendwo, dass dir dein recht auf Bildung ( Studium) verweigert wird. DU STUDIERST DOCH SCHON !!! Du bekommst doch Geld: Du dein Bafög und deine Mutter ALG2. Erst einmal : Nicht jeder Student, der Zuhause wohnt, jobbt nebenher. Es ist kein Zwang, neben dem Studium zu arbeiten. Es ist eben eine Frage des Lebensstandards, den man haben möchte. Was ist das für eine Logik, dass du nicht 400,--€ / Monat verdienen DARFST?? Du „darfst“ sogar noch weitaus mehr verdienen, nur werden dann eben die staatlichen Subventionen bei dir gekürzt. DAS nenne ICH gerecht, denn nur wer wirklich bedürftig ist, soll auch in den Genuß staatlicher Subventionen kommen.

Wenn du 100,--€ verdienst, darfst du alles behalten, wenn du 200,--€ verdienst, darfst du 120,--€ behalten und wenn du 400,--€ verdienst, darfst du 160,--€ davon behalten. Wo also ist dein riesiges Problem, dass du dich ausgegrenzt fühlst und meinst, es dir finanziell nicht leisten zu können zu studieren?


Der Beitrag ist n bisschen älter aber ich hab den gerade durchgelesen und bin so wütend. Einfach nur dumm was der Verfasser hier schreibt. Ich stecke gerade in der selben Situation. Und es ist total unfair. Nicht jeder hat gute Möglichkeiten zu studieren.

Ich sehe es doch selber, ich muss mich gerade darum kümmern wie wir die Wohnung behalten können und woher ich die Studiengebühren bezahlen soll, schließlich sind es über 600 euro und das hat auch nicht jeder. Besonders nicht Hartz4 Empfänger. :)

Du meinst, dass es total gerecht ist? Was ist daran bitte gerecht? Ich sehe es doch selbst, Freunde deren Eltern die Arbeit haben, müssen sich um nichts kümmern! Die Wohnung wird von den Eltern bezahlt, die Studiengebühren auch, die Klamotten ALLES. Und falls das Kind ausziehn will, auch kein Problem die Eltern haben ja Geld. Kinder von Harzt4 Empängern müssen sich um das alles selber kümmern.

So und die Möglichkeit einen 400euro Job zu machen wird ja einem auch genommen weil wie du schreibst kann man dann nur 160euro behalten. Würdest du gerne mehr arbeiten und weniger verdienen? Außerdem brauchen WIR Studenten das Geld wirklich. Und das Bafög ist ja so knapp geschnitten, dass du davon geeeeeeerade mal leben kannst. Und woher kriegst du das Geld für die Studiengebühren? Und außerdem fallen beim Studium noch weiter Kosten an wie zb Fahrkarte, Verwaltungsgebühren von den Unis, Bücher etc...

So und das alles ist in diesem Bafög nicht mit rein berechnet.
So und die Leute die jez Bafög kriegen stehen nach dem Studium mit einem Berg voller Schulden, weil sie sich das Studium nicht leisten konnten. Und Leute deren Eltern gut verdient haben dürfen gleich ohne Schulden starten..

So und jetzt sag mir bitte nicht, dass jeder hier es einfach hat mit einem Studium, ja?! :rolleyes:
 

Micky

Sehr aktives Mitglied
richtig informieren (-: --> sich selbst kümmern...

Lidney,

Du solltest einfach mal bedenken,daß hier oft Leute antworten,die nicht nur *** Geistes sind ;) (ist ja an sich nicht verboten...),sondern die
SCHLICHT auch absolut KEINEN DURCHBLICK haben.

Auf einige "Antworten" sollte man dann schlauerweise auch keinen Gedankenzipfel verschwenden.
Nerven schon gar nicht! :D

Es ist oft reine Polemik und...zum Teil "reitende Uninformiertheit" .

Dafür ist es ja hier auch LAIENFORUM.

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

Falls Du selbst betroffen bist:

Die "Zusammenrechnung" in eine BG mußt Du als VOLLJÄHRIGE Person Dir nicht so einfach "aufdrücken" lassen!

Wie Ihr Eure "WG" gestaltet,ist Eure Privatsache!

Du bist kein ALG2-Berechtigter-- wenn überhaupt wäre ein "plausibler Wohnanteil" anrechenbar --> heißt: die "wirkliche BG"--> Mutter + Geschwister im Schulalter hätten EVL. nicht die vollen Wohnkosten bei der ARGE als Anspruchsgrund.

(Bin mir ziemlich sicher,etliche "Berechnungsgrundsätze" wird auch Jahre rückwirkend noch das Bundesverfassungsgericht als "zu UNRECHT ergangen " korrigieren müssen.Das wird noch heiter...)

JEDEM potentiellen Studenten von "ALG2-Eltern" müßte man DRINGEND raten, sich eine UNI weit weg von zu Hause zu suchen!

Gemäß Grundgesetz Artikel 11 und 12 kann NIEMAND ,schon gar nicht die ARGE,das reglementieren!

Ein "Zwangsauszug" kann AUCH NICHT "angeordnet" werden-->
die betroffenen Eltern können so argumentieren:

Der Student benötigt für WE/Ferien immer noch den "Anlaufpunkt" Elternwohnung,
er hat dort eine "vorgehaltene Schlafstelle"--wegen der EIGENEN BEDÜRFTIGKEIT jedoch kann er NICHTS an Mutter zahlen.

Er benötigt seine Bafög-Leistungen logischerweise für die UNTERKUNFT AM UNI-STANDORT!

Ein "Zwangsauszug" während des Studiums ist dem Studenten aber AUCH NICHT(!) zuzumuten--heißt:
er darf durchaus dort noch "gemeldet" sein--> denn:

bis zum erfolgreichen Abschluß des Studiums ist er immer "schwebend unterhaltsbedürftig",könnte JEDERZEIT in die prekäre Lage kommen,wieder bei Muttern unterkommen zu müssen.


Die ALG2-Bezieher werden bei Antragstellung zur "Arbeitskraftbereitstellung" befragt-- sie SUCHEN ja intensiv nach Job..
könnten also (logisch!) jederzeit wieder in "Lohn und Brot" kommen-- dann wären sie ggf. auch den Studentenkindern unterhaltsverpflichtet--entweder "Ausbildungsunterhalt" oder eben "Verwandtenunterhalt"--wenn Studi geext wird oder krank wird oder hinwirft.

Deine Eltern können also den evl. "Drängen auf Umzug" ziemlich einfach widersprechen!

Sie haben das Recht auf Prüfen der "Verhältnismäßigkeit".

(Diese Behauptung "Dann muß man umziehen" ist derart ABSURD!--im krassesten Fall übernimmt die ARGE nicht DIE KOMPLETTEN WOHNKOSTEN...eine Zeit...die Mutter kann dann aber z.B. UNTERVERMIETEN ...oder das "während des Semesters freie Zimmer" als Tagesmutterstelle nutzen etc.)

Bedingung ist natürlich,Ihr sprecht korrekt ab,wie Ihr Eure internen Verträge gestalten wollt-->
Vertrag hier: gibt Mutter Dir ein "Übernachtungsrecht".

NOCH gilt in diesem Land "Vertragsfreiheit" .

Zwar kann die ARGE nun einen Bescheid erstellen,wo die BG weniger z.B. Wohnkosten bekommen soll--
diesem Bescheid kann aber
der Anspruchsberechtigte WIDERSPRECHEN--er hat (noch!) das Recht, durch die dafür vorgesehenen Instanzen zu klagen.

Sozialrecht ist Recht auf EINZELFALLPRÜFUNG.

Das ist NICHT an "Meinung,Erlaubnis, Willigkeit..." der ARGE-Nochangestellten gebunden!

Diese sind eben NICHT(!!!) die Instanz,die sowas "rechtsverbindlich zu entscheiden hat",wenn ein anspruchsberechtigter Bürger klagt.

Letzte Instanz dürfte das BUNDESSOZIALGERICHT sein.

NIEMAND muß sich Schikane gefallen lassen!

Niemand muß sich durch "Nachbarn, Bekannte...irgendwelche Amts-Miezen ..." dissen,verleumden,verkackeiern oder schädigen lassen.

Ruhig bleiben, RECHTSLAGE prüfen,alles nur schriftlich,
zu jedem Amtstermin einen BEISTAND (nach SGB 10 §13) mitnehmen, Protokoll machen,keine wilden Telefonate,keine hektisch erregten Gespräche....vor allem keine panischen Umzüge.

UND:

kein Bürger muß sich RECHTFERTIGEN,wenn er den Rechtsweg gehen will!

Der steht ihm zu . NOCH ist das so.

Dem Gesetzgeber steht es frei, Grundgesetzänderungen zu beschließen..z.B. ,
wenn die DERZEITIGEN Grundrechte nicht mehr finanzierbar sind.

Erst,wenn die Grundrechte und das BGB und die SGB geändert wurden, hätten einige "Ratgeber" recht.

Dir als Studentin steht es frei,Dich rechtsanwaltlich beraten zu lassen.
Das geht mit Rechtsberatungsschein,das geht beim STURA,das geht beim Justitiar der UNI....

Natürlich ist das KG seit eh und jeh lt.Gesetz ein Anspruch
DER ELTERN. Man hätte es wohl ANDERS nennen müssen,damit schlichte Gemüter es nicht immer als "Anspruch der Kinder wähnen".
((Das ist wie mit "Grippe" /"Influenza"<->"Erkältung"))


Wenn die Eltern das KG "weiterreichen" , banktechnisch klar nachvollziehbar,

kann es nicht als deren Einkommen gewertet werden beim ALG2.

Die Eltern hätten ihren ALG2-Anspruch--> Grundbedarf/Wohnkosten--und kein "eigenes Einkommen" durch KG.

Es mindert dann den "Bedarf" des Empfängers--hier Student.

Der Student darf aber anrechnungsfrei in den Grenzen des Steuerrechtes (KG für ELTERN !) u.der Krankenkasse
dazuverdienen (Nebenjob,Ferienjob) --> so kann er auch verhindern,daß die Rest-BG- ihn noch intern unterstützen muß.

Für die Monate VOR DEM ERSTEN SEMESTER ist DRINGEND jedem volljährigen Kind zu raten,

sich als "eigene BG" bei der ARGE zu melden--zwar "darf" man die Wohnkosten dann auf alle dort Wohnenden teilen,meiner Meinung steht aber dem VOLLJÄHRIGEN Kind ein voller Grundanspruch zu .

Ob man Willens ist,gemeinsam zu kochen und zu wirtschaften, ist m.M. eine Frage des Privatlebens-- Eltern und VOLLJÄHRIGE Kinder
sind KEIN EHEPAAR!
Einem ERWACHSENEN muß m.M. ein "eigenständiges Wirtschaften innerhalb der WG" erlaubt sein--wie in einer Studenten-WG --die Eltern können wegen EIGENER Bedürftigkeit ja sowieso nicht "unterstützen"!

Ich hoffe,etwas Licht ins Dunkel gebracht zu haben.

Hier noch ein link zu Studies online ...ansonsten bei "recht.de" im Bereich "Rechtfragen der Jugend" suchen,im Forum Jurathek etc.

Wie im Einzelfall dann Gerichte entscheiden,ist völlig unterschiedlich--aber..
hinwerfen,bevor man ALLES versuchte--ist ziemlich unklug.

Gruß!
Micky


 

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