Dalmatiner
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In jedem Gesetz das im weiteren Sinne Sozialleistungen zum Gegenstand hat steht sehr genau drin, wer Anspruch hat. Erfüllt man diese Voraussetzungen nicht, entfällt der Anspruch. Man muss also im ersten Schritt direkt ins BaföG Gesetz schauen.
Inder Regel sind das nur 1 oder 2 Paragraphen, und man kann es durchaus auch verstehen was gemeint ist. Erst dann kommt die Frage, ob eine bestimmte Konstellation noch oder schon diese Voraussetzungen erfüllt.
Wenn dort also stände, Niederländer haben Anspruch, Iraner aber nicht, brauche ich mir nicht den Kopf über das Auslönderrecht zerbrechen. Und wenn da stände, Männer haben Anspruch, Frauen aber nicht, brauche ich auch nicht erst das Hochschulgesetz von Sachsen Anhalt auswendig lernen.
Inder Regel sind das nur 1 oder 2 Paragraphen, und man kann es durchaus auch verstehen was gemeint ist. Erst dann kommt die Frage, ob eine bestimmte Konstellation noch oder schon diese Voraussetzungen erfüllt.
Wenn dort also stände, Niederländer haben Anspruch, Iraner aber nicht, brauche ich mir nicht den Kopf über das Auslönderrecht zerbrechen. Und wenn da stände, Männer haben Anspruch, Frauen aber nicht, brauche ich auch nicht erst das Hochschulgesetz von Sachsen Anhalt auswendig lernen.