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Studentin Iran Unterhalt

In jedem Gesetz das im weiteren Sinne Sozialleistungen zum Gegenstand hat steht sehr genau drin, wer Anspruch hat. Erfüllt man diese Voraussetzungen nicht, entfällt der Anspruch. Man muss also im ersten Schritt direkt ins BaföG Gesetz schauen.

Inder Regel sind das nur 1 oder 2 Paragraphen, und man kann es durchaus auch verstehen was gemeint ist. Erst dann kommt die Frage, ob eine bestimmte Konstellation noch oder schon diese Voraussetzungen erfüllt.

Wenn dort also stände, Niederländer haben Anspruch, Iraner aber nicht, brauche ich mir nicht den Kopf über das Auslönderrecht zerbrechen. Und wenn da stände, Männer haben Anspruch, Frauen aber nicht, brauche ich auch nicht erst das Hochschulgesetz von Sachsen Anhalt auswendig lernen.
 
Hallo @Piepel ,

voll lieb, dass du hier nach Ideen für sie fragst!

Leider habe ich auch keine gute, außer, dass sie sich an eine Beratungsstelle wenden könnte, die auf internationale Studierende/ Migration spezialisiert ist, evtl. kennen die Mitarbeitenden dort kreative Ideen für ihre schwierige Situation. Wenn sie in einer Stadt lebt (was wahrscheinlich ist, wenn sie studiert) sind oft auch kleinere Initiativen / Vereine hilfreich, die sich im Bereich Migration engagieren. Ist sie da vernetzt?
 
Studium zur Not unterbrechen, arbeiten gehen und sich ein Polster anlegen. So hab ich das als Deutscher auch machen müssen, obwohl jeder Sachbearbeiter mir gerne geholfen hätte, es aber einfach keine Möglichkeit gab
 
Ich denke, das ist sehr schwierig, wenn das Visum ans Studium gekoppelt ist (vermute dass es so ist, weiß es nicht).
Ja, versteh ich. Aber dann mag es schwierig sein. Es ist wäre eine theoretische Möglichkeit. Entweder man prüft es und zieht es durch, auch wenn es schwer ist, oder man lässt es eben sein.
 
Der Aufenthalt ist sicher an den Status Studentin gekoppelt. Sie muss also eingeschrieben sein, vielleicht auch in einem bestimmten Fach.

Beim Einkommen könnte die Grenze die Sozialversicherungspflicht oder der Status geringfügig beschäftigt sein. Also Minihob weniger als 15 Stunden in der Woche arbeiten. Das könnte man ja aber relativ leicht nachprüfen?

Beim BaföG würde ich selbst recherchieren oder einen Anwalt fragen. Es kann nachteilig sein, unbedarft die BaföG-Stelle oder gar das Ausländeramt zu fragen. Vielleicht lenkt man sie so erst auf eine Sache, die sie sonst gar nicht beachtet hätten.
 
Ich hab ihr gesagt, dass sie zum AStA muss. Die bieten an ihrer Uni laut Menüpunkt auf der Internetseite BaFöG Beratung an, dort soll sie einen Termin machen.
Dann hab ich noch eine Apotheke angerufen, ob sie sich für ein Praktikum vorstellen darf.
Volltreffer beim ersten Versuch - nicht abgelehnt 🙂

Ich bin erstaunt, was mit power alles geht. Die Mitbewohnerin aus China fängt ihre Doktorarbeit an. Sie wäre dann mit Anfang 30 damit fertig.
 
Meine Ex-Mitbewohnerin kommt aus Isfahan/Iran.
So wie ich es recherchiert habe kann man dort - zB wegen Wassermangels - gar nicht wirklich leben, da die Landwirtschaft den Fluss leer saugt.
Es ist also quasi ein Ort in einer Wüste, mit minimalem Niederschlag.

Dazu kommt, dass sie bereits länger in Europa ist, sich im Hier und Jetzt gegenüber zuhause deutlich besser fühlt, da sie - als Frau ohne Kopftuch -keine Verfolgung zu befürchten hat.
Sie studiert Pharmazie.
Nun ist es so, dass die Familie drüben als - soweit - wohlhabend gelten mag, und Summen für den Unterhalt vom Vater bislang regelmäßig über Freunde, die her flogen, kamen.
Überweisungen gehen ja nun mal nicht.

Die Situation hat sich geändert.
Flüge wurden abgesagt, zudem sackt der Wechselkurs des Rial zunehmend ab, sodass beim Tausch gegen USD nicht mehr übrig bleibt.

Sie fragt mich , wie sie ihren Unterhalt bestreiten soll.
Bald stehen unbezahlte Praktika an, die kaum einen Nebenjob zulassen.

Dass es Stipendien gibt ist klar - nur spielt ihr ihre seelische Situation Streiche, weil sie um ihre Familie wegen der israelischen Angriffe bangt.
Also kann sie nicht die beste Leistung erbringen - und das Studium hat es in sich!

Kurze Frage:
Hat jemand Erfahrung mit iranischen Studenten, die evtl. Bafög bekamen, das ganze bezogen auf die aktuelle politische Lage und daher vielleicht aus humanitären Gründen?
Sie geht schon einem Minijob nach. Mehr darf sie nicht, also wird es eng bei der Verlängerung ihres Aufenthaltstitels, denn dann muss sie einen Jahresunterhaltsbetrag nachweisen.

Der Faden soll auch nicht lang werden, kurze Rückmeldung ist gerne erwünscht.

Danke an Euch.
Leider kenne ich mich nicht aus. Habe einen Freund, Perser, der ebenfalls aus dem Iran stammt, schon fertig studiert. Vermute halt, dass die Lage schwierig ist, und würde daher vorschlagen, dass Sie sich am besten anwaltlich oder bei anderen ausländischen Studenten oder dem Studentenwerk, der asta (so hieß sie doch damals, keine Ahnung, ob immer noch) erkundigt.
 
Das Problem wird sein dass das BaFöG Amt sich in Ausnahmeregelungen einarbeiten müsste, also eine übliche Beratung bereits am Service scheitern würde, wenn dort nicht umfangreiche Fachkenntnisse vorliegen.
Oder Kenntnisnahmen aktuellen Sachstandänderungen nicht entsprechen, also mails weg geklickt wurden.

Man kennt das von Pförtnern:
Darf ich rein? - Guckt in die Liste von gestern (?) - Nee.

Abgewiesen.
Vielleicht hat es sich geändert. Aber alle aus Kamerun hatten dasselbe Problem in meiner Studienzeit. Und durften sich selber durchkämpfen. Keiner von ihnen hat Bafög bekommen, deutsch konnten sie auch. Und zum Thema unbezahlte Praktika, da mussten alle durch, egal ob deutsche oder nicht. Das man den maximal Beitrag bekommt ist sowieso selten, außer deine Eltern arbeiten null. Sie kann ihre Arbeitsstunden erhöhen. Ich habe meist in den Semesterferien mehr gearbeitet um diese Zeit zu überbrücken und die anderen haben es ebenso gemacht, wenn sie keine Eltern haben, die es Auffangen können. Daher bin ich schon irritiert. Sie kann nicht komplett Vollzeit arbeiten, aber wenn sie unter den Jahresstunden bleibt als Studentin sollte es kein Problem sein. Bafög ist etwas was zurückgezahlt wird und was mit dem Einkommen der Eltern gekoppelt ist. Würde mich wundern, wenn sie was bekommt. Und das ist unabhängig von den Sachverständigen, die müssen sich auch an die Rechte halten, sonst könnten es ja alle bekommen.
 

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