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Stromverbrauch für 21 tage?

G

Gelöscht 126543

Gast
Ich bin am 1.6 eingezogen und wollte meinen Strom anmelden, ja bin spät dran, hab jedoch den Zählerstand vom Einzug nicht. Kann ich die 3 Wochen im Kopf zurück rechnen? Ist eine Wohnung mit 2 Personen
 

Another Ex User

Aktives Mitglied
Nö, wie denn.
Du kannst noch 5,2 Tage laufen lassen und dann auf 21 Tage hochrechnen.
Frag doch deinen Vermieter oder den Vormieter.
In einem vernünftigen Mietvertrag, werden solch Dinge niedergeschrieben.

Wie siehst mit Warm und Kaltwasser aus, mit den Ableseständen der Heizungen, Gaszähler?, auch keinen Plan, dann viel Spaß bei der nächsten Abrechnung.
 

Kirschblüte

Aktives Mitglied
Ich bin am 1.6 eingezogen und wollte meinen Strom anmelden, ja bin spät dran, hab jedoch den Zählerstand vom Einzug nicht. Kann ich die 3 Wochen im Kopf zurück rechnen? Ist eine Wohnung mit 2 Personen
Vielleicht mal beim Stromanbieter anrufen, ob der Vormieter den Zählerstand am Auszugstag durchgegeben hat, weil der brauchte ja auch eine Abschlussrechnung.
 

CAT

Aktives Mitglied
Hey @Juled66

hast du beim Umzug kein Übergabeprotokoll bekommen (Schlüssel erhalten, Wohnung in X Zustand übernommen, Zählerstände - Strom Gas usw.)

Du hast in einem anderen Thema geschrieben, du hättest nichts über die Reinigung gewusst.

Erscheint mir schon alles komisch, auch das gehört normalerweise erwähnt - entweder im Mietvertrag oder in einem Gespräch oder Zusatzprotokoll.

Dein Vermieter sollte den Zählerstand zum Einzug kennen bzw. zum Auszug vom Vormieter.
 
G

Gelöscht 126543

Gast
Nö, wie denn.
Du kannst noch 5,2 Tage laufen lassen und dann auf 21 Tage hochrechnen.
Frag doch deinen Vermieter oder den Vormieter.
In einem vernünftigen Mietvertrag, werden solch Dinge niedergeschrieben.

Wie siehst mit Warm und Kaltwasser aus, mit den Ableseständen der Heizungen, Gaszähler?, auch keinen Plan, dann viel Spaß bei der nächsten Abrechnung.
Letzteres ist ja Aufgabe des vermieze
Hey @Juled66

hast du beim Umzug kein Übergabeprotokoll bekommen (Schlüssel erhalten, Wohnung in X Zustand übernommen, Zählerstände - Strom Gas usw.)

Du hast in einem anderen Thema geschrieben, du hättest nichts über die Reinigung gewusst.

Erscheint mir schon alles komisch, auch das gehört normalerweise erwähnt - entweder im Mietvertrag oder in einem Gespräch oder Zusatzprotokoll.

Dein Vermieter sollte den Zählerstand zum Einzug kennen bzw. zum Auszug vom Vormieter.
Ja alles etwas Lari
Bin bei den stadtwerken und da andere atadt läuft der ohnehin erst ab dem 1.7 meinte die Dame von den stadtwerken. Also gebe ich den Zählerstand von jetzt an? Aber wer zahlt dann die letzten 21 Tage ?
 

Buntehäsin

Aktives Mitglied
Es ist nicht Aufgabe des Vermieter den Strom abzulesen.
Immer die anderen, bloß nicht selbst darauf kommen.

Melde den jetzigen Stand, mit Datum heute. Um den Rest kümmert sich das Unternehmen.
 

CAT

Aktives Mitglied
Bei uns in der Gegend ist es so, dass man zwar unterschiedliche Anbieter haben kann, aber der Zähler ist Eigentum der Netzwerke Rhein Main. Vielleicht gibt es bei euch auch so etwas in der Art. Denn schlußendlich erhält - egal bei welchem Anbieter man ist - der Eigentümer auch die Daten.

Somit könnte es sein, dass der Zählerstand der Abmeldung vom Vormieter existiert.

Ansonsten würde ich einfach den Stand des heutigen Tages melden.

Wenn eine Dispkrepanz auftauchen sollte, würde sich der Stromanbieter schon melden und die fehlenden Tag aufgrund des dann bekannten Verbrauchs schätzen.
 
G

Gelöscht 120787

Gast
Der Vormieter muss den Zählerstand ablesen. Weil er die Schlussabrechnung bekommt.
Bei uns gibt es ein Unternehmen, dass die Leitungen als Grundversorger zur Verfügung stellt, ich aber bei dem Unternehmen nicht Kunde bin. Zählerstände bekommt das Unternehmen und leitet diese an meinen Anbieter weiter.

Den Grundversorger müsstet du kenne, weil du dich da auch anmelden musst. Ruf an mit Zähler-Nr. udn frage nach.
 

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