Natürlich weiss ich nicht, wie eine Heizkostenabrechnung in Österreich funktioniert, jedoch denke ich, dass es so ähnlich wie in D ist:
Man zahlt nicht nur nach reinem Verbrauch, sondern anteilmäßig auch nach Wohnfläche.
Wäre das nicht so, so würde der Mieter in der Mitte die Heizung abstellen und verließe sich darauf, dass die Nachbarn links und rechts und drüber und drunter die Mittelwohnung mit heizen.
Der Vermieter müsste aber die Anlage warten und bereithalten, falls der Mieter auf die Idee kommt, die Heizung wieder haben zu wollen.
Es kann also sein, dass die Gas-Abmeldung nicht dazu führt, dass überhaupt keine Heizkosten anfallen. Schließlich war es draussen kalt, drinnen 22 Grad, und das kommt nicht nur durch eine gute Isolierung zustande.
Wie das Unternehmen die Kündigung interpretiert hat, müsste im Vertrag nachgesehen werden.
Gab es nur einen Vertrag über Gas plus Strom, so könnten sie am Ende noch Recht übrig haben, wenn sie abstellen. Gab es zwei separate Verträge, so geschah jedenfalls die Beendigung beider Verträge zu Unrecht, wenn nur einer gekündigt wurde.
Hast Du beide Verträge mit dem Versorger selber abgeschlossen, so ist der Vermieter kein Ansprechpartner für Mietminderung.
Du müsstest dann Kosten auflisten, die Du wegen Nichterfüllung des Vertrages geltend machst.
Denk an eine Fristsetzung der geltend zu machenden Kosten, weil sich sonst das Unternehmen nicht in Verzug befindet und Du Kosten eines Rechtsweges dann nicht geltend machen kannst.