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streit mutter tochter

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Sollte es sich bei der Ausbildung, von der hier gesprochen wurde,
um eine "abgeschlossene Berufsausbildung" handeln,
steht der Threaderstellerin nichts im Wege,mit 22 Jahren auszuziehen.
Entsprechende Finanzhilfen über ALG II zu erhalten.

Die " Unter 25 Regelung " gilt nur für junge Erwerbslose,
ohne abgeschlossene Berufsausbildung , diese dürfen erst
ab einem Alter von 25 Jahren mit finanzieller Hilfe vom Amt ausziehen.

Gruß Karin
 
Ich danke allen für eure Hilfe! Ich hab morgen ein Gespräch mit meiner Vermittlerin Beim Arbeitsamt.
Um meine Situation zu erläutern. Ich bin arbeitslos und bekomme keine Unterstützung vom Arbeitsamt, kein ALG 1 und 2. Ich bin täglich auf der Suche nach Arbeit. Das Problem ist, das ich von meinen Eltern lebe. Seit ein paar wochen hab ich nen 400€job von dem ich mein Auto und das nötigste finanzieren kann.
Oft werd ich beschimpft, weil ich eben auf Kosten meiner Eltern lebe. Ich würde es um alles in der Welt ändern, nur um die ganze Situation zu ändern.
 
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