D
Deichgräfin
Gast
Sollte es sich bei der Ausbildung, von der hier gesprochen wurde,
um eine "abgeschlossene Berufsausbildung" handeln,
steht der Threaderstellerin nichts im Wege,mit 22 Jahren auszuziehen.
Entsprechende Finanzhilfen über ALG II zu erhalten.
Die " Unter 25 Regelung " gilt nur für junge Erwerbslose,
ohne abgeschlossene Berufsausbildung , diese dürfen erst
ab einem Alter von 25 Jahren mit finanzieller Hilfe vom Amt ausziehen.
Gruß Karin
um eine "abgeschlossene Berufsausbildung" handeln,
steht der Threaderstellerin nichts im Wege,mit 22 Jahren auszuziehen.
Entsprechende Finanzhilfen über ALG II zu erhalten.
Die " Unter 25 Regelung " gilt nur für junge Erwerbslose,
ohne abgeschlossene Berufsausbildung , diese dürfen erst
ab einem Alter von 25 Jahren mit finanzieller Hilfe vom Amt ausziehen.
Gruß Karin