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Strafzettel mit falscher Uhrzeit

sommervision

Aktives Mitglied
Hallo,
habe heute eine spezielle Frage. Mein Mann hat einen Strafzettel wegen Falschparkens erhalten. Darauf ist die falsche Uhrzeit angegeben. Er hat Einspruch erhoben. Nun hat er Antwort erhalten und die Uhrzeit wurde korrigiert, aufgrund eines technischen Defektes. Kann das Ordnungsamt das so einfach und sind sie im Recht, trotz falsch angegebener Uhrzeit.
Vielen Dank.
 

Portion Control

Urgestein
Ein guter Anwalt würde deinen Mann wahrscheinlich rausboxen. Solche kleinen "Verfahrensfehler" sieht ein Richter nämlich überhaupt nicht gerne.
Aber wegen einem Strafzettel so einen Aufriss....
 

SFX

Aktives Mitglied
Also... Dein Mann hat definitiv falsch geparkt? Jetzt stimmte die Uhrzeit nicht und wurde korrigiert? Ehrliche Meinung: 10-20 € Strafzettel bezahlen und alles ist gut. Das ist doch den ganzen Aufwand nicht wert. In der Zeit, Einspruchsschreiben und Erklärungsbriefe zu verfassen, hätte ich definitiv Besseres zu tun. Mir wäre es zu Schade, meine Zeit und Nerven damit zu vergeuden!

Nächstes Mal: Parkschein bezahlen!

Anders sieht es aus, wenn ein Fahrverbot oder eine hohe Geldbuße im Raum steht. Da kann es unter Umständen sinnvoll sein, Einspruch einzulegen und seine Rechte genau zu prüfen. Aber auch hier muss man im Grunde mit den Konsequenzen leben.

Liebe Grüße,
SFX
 
D

Der Schlaue

Gast
Hallo, ich hatte eine ähnliche Situation. Ich gehe mal davon aus, dass Dein Mann zunächst angehört wurde. Hat er da im Rahmen der Anhörung auf die falsche Uhrzeit hingewiesen ? Gibt es schon einen Bußgeldbescheid ?
Nun zu meiner Situation. Ich bin mal geblitzt worden...etwas mehr als 10 km/h zuviel. Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass man dazu stehen sollte und der Betrag war auch nicht so hoch. Ich glaube 15 Euro. Allerdings war die falsche Paragraphenkette aufgeführt. Es wurde ein Verstoß gegen § 3 StVO angegeben, es war natürlich ein Verstoß gegen § 41 StVO. Und der Tatort war m. E. nicht konkret angegeben. Bei mir war es aber so, dass ich keinen korrigierten Bescheid bekommen habe. Als nächste folgte die Ladung zum Gerichtstermin. Ich habe im Vorfeld den Richter kontaktiert. Das war auch unproblematisch. Er sagte, dass er entscheiden muss, wie fehlerhaft der Bußgeldbescheid sein darf, um noch Gültigkeit zu entfalten. Er sagte mir im Vorfeld, dass er der Auffassung ist, dass der Bescheid noch okay ist. Ich habe den Einspruch zurück genommen und die 15 € plus Verfahrenskosten bezahlt. Ich hatte einfach keine Lust, dass vom LG überprüfen zu lassen. Heute würde ich das wahrscheinlich machen :)
Ich denke, so ähnlich ist es bei Dir, vor allem weil es korrigiert wurde.
 

Hajooo

Sehr aktives Mitglied
Zuletzt bearbeitet:

momo28

Moderator
Teammitglied
Hallo,
habe heute eine spezielle Frage. Mein Mann hat einen Strafzettel wegen Falschparkens erhalten. Darauf ist die falsche Uhrzeit angegeben. Er hat Einspruch erhoben. Nun hat er Antwort erhalten und die Uhrzeit wurde korrigiert, aufgrund eines technischen Defektes. Kann das Ordnungsamt das so einfach und sind sie im Recht, trotz falsch angegebener Uhrzeit.
Vielen Dank.

Der TE geht es um das und nur um das, was ich fett hervorgehoben habe.
Schreibt mit der TE über ihre Frage und gut ist.
 

recuperation

Aktives Mitglied
Ehrliche Meinung: 10-20 € Strafzettel bezahlen und alles ist gut. Das ist doch den ganzen Aufwand nicht wert
Exakt. Ein Einspruch macht es nur teurer. Ich hatte schon Strafzettel mit falschem Kennzeichen, falscher Typbezeichnung meines Fahrzeuges, falscher Angabe des Ortes etc. Ist alles irrelevant.

Ausnahme wäre, wenn die falsch angegebene Uhrzeit in eurem Fall einen Einfluss auf die Frage hätte, ob dein Mann dort zu der betreffenden Zeit hätte parken dürfen oder nicht. Also, wenn das Parken an der Stelle meinetwegen von 18 bis 7 Uhr erlaubt wäre, dein Mann dort um 20 Uhr geparkt hätte und auf dem Strafzettel steht, er hätte um 16 Uhr dort geparkt. Wenn es um eine falsche Uhrzeit à la "13.10 Uhr" statt "11.30 Uhr" geht und das Parken an der Stelle zu beiden Zeiten gleichermaßen verboten ist, ist dieser Fehler völlig unerheblich. In einer Gerichtsverhandlung würde der Mitarbeiter des Ordnungsamtes als Zeuge auftreten und aussagen, dass das Auto dort stand. Dazu würde er Bilder vorlegen. Und dein Mann könnte dazu nicht mehr sagen, als dass zwar sein Auto tatsächlich im Halteverbot stand, aber nicht zu der auf dem Strafzettel vermerkten Uhrzeit. Damit kriegt ihr den Strafzettel definitiv nicht aus der Welt.

Zum Vergleich: Das einzige, wo ich jemals rausgekommen bin, war, als ich nachweisen konnte, dass ich mein Fahrzeug nachmittags abgestellt und einen Strafzettel wegen angeblichen Falschparkens kassiert habe und das Parkverbot erst am nächsten Morgen überhaupt ausgeschildert wurde. Das ließ sich alles durch Zeitstempel der Bilddateien etc. belegen. Mit sowas kommt man dann auch vor Gericht durch. Also, wenn der Strafzettel bei Prüfung der Sachlage wirklich zu Unrecht erteilt wurde und man das schlüssig nachweisen kann. Und selbst da wurde ich nicht freigesprochen, sondern das Bußgeldverfahren wurde lediglich auf Kosten der Staatskasse eingestellt. Falschangaben auf dem Strafzettel interessieren niemanden.
 

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