sommervision
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Hallo,
habe heute eine spezielle Frage. Mein Mann hat einen Strafzettel wegen Falschparkens erhalten. Darauf ist die falsche Uhrzeit angegeben. Er hat Einspruch erhoben. Nun hat er Antwort erhalten und die Uhrzeit wurde korrigiert, aufgrund eines technischen Defektes. Kann das Ordnungsamt das so einfach und sind sie im Recht, trotz falsch angegebener Uhrzeit.
Vielen Dank.
habe heute eine spezielle Frage. Mein Mann hat einen Strafzettel wegen Falschparkens erhalten. Darauf ist die falsche Uhrzeit angegeben. Er hat Einspruch erhoben. Nun hat er Antwort erhalten und die Uhrzeit wurde korrigiert, aufgrund eines technischen Defektes. Kann das Ordnungsamt das so einfach und sind sie im Recht, trotz falsch angegebener Uhrzeit.
Vielen Dank.