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Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung

Kannst Du Dir eigentlich nicht denken, warum ich das ganz genau weiß?

Die Steuerfahndung lohnt sich doch nicht bei Kleckerlesbeträgen. Und das ist so ziemlich alles unterhalb 7-stellig.
 
Hallo,

und wieder mal ...
Auch wenn die Summe noch so gering ist, kümmert sich die Steuerfahndung darum. Die Stellen vor dem Komma, sind da nicht ausschlaggebend. Ob dem Fahnder das nun gefällt oder nicht, ist die Anzeige oder der Hinweis - egal von wem - einmal da, liegts bei ihm auf dem Tisch.
Kann es sein, dass vielleicht noch die Vollstreckungsstelle gemeint ist?

Wo immer Du Deine Erkenntnisse her hast, so hab ich nun mal auch meine. Und es kribbelt mir nun mal in den Finger und ich hab so gerne recht😉
 
Die überaus meisten "Fälle" werden vom Finanzamt selbst erledigt. Es liegt doch in den meisten Fällen alles auf dem Tisch. Die Fahnder kommen nur dort zum Einsatz wo die Kompetenzen von Betriebsprüfern oder Finanzbeamten nicht ausreichen - also polizeiliche Befugnisse nötig sind. Nur - wo soll das sein? Glaubst Du ernsthaft, daß man mit einem Bauchladen Millionensummen abzweigen kann?
Du vergißt wahrscheinlich - oder weißt es nicht - das es die Beweisumkehr gibt. Sprich, wenn das FA geringe "Abwichungen" entdeckt - die Sache hochgeschätzt wird und es dann dem Steuerpflichtigen seine Sache ist, das Gegenteil zu beweisen. Und bei seinen Schätzungen vertut sich das FA normalerweise nie.
Die meisten Steuerverkürzungen fallen wohl auf, weil es zwischen den Finanzämtern der Beteiligten Kontrollmiteilungen gibt. Dazu ist aber niemals eine Fahndung notwendig. Auch schon mal desshalb weil vom Steuertrickser gar nichts mehr getrickst werden kann - Verdunklungsgefahr also ausscheidet.
Nötig ist die Fahndung sicherlich bei gewerbsmäßiger Hinterziehung, bei schwarzer Beschäftigung auf Bau oder im Gaststättengewerbe.

Ich bin bei der Schilderung dieser Geschichte hier, alles in allem von einem kleinen Gewerbetreibenden ausgegangen, der z.B. einen buchhalterischen Fehler gemacht haben könnte - oder vielleicht Steuern in kleinem Umfang verkürzt hat. Wenn er Besuch von der Fahndung gehabt hätte, würde er das ganz sicher hier beschrieben haben. Ich nehme ganz einfach an, daß ihm eröffnet wurde, das wegen einer Steuerstraftat gegen ihn ermittelt wird.

Und: Selbstverständlich muß sich eine Polizeitruppe lohnen - ausgebildetete Spezialisten setzt man nicht gegen Leute ein, die ab und zu eine Postquittung fälschen.
 
Okay, wenn Du willst ...
Der Steuerfahnder ist letztlich ja mit der Polizei vergleichbar. Der Bearbeiter der Straf- und Bußgeldsachenstelle, welche grundsätzlich Herr des Verfahrens ist, ist dann der Staatsanwalt (in etwas kleiner). Der Fahnder ermittelt, der Bearbeiter bestraft - in begrenzter Höhe - selbst bzw. gibt an die Staatsanwaltschaft ab. Die Polzei begleitet bei einer Durchsuchung u.a. wenn das Strafregister des Stpfl. nicht ganz einladend aussieht und mit eventuellen Gefährdungen gerechnet werden muss. Das Finanzamt erledigt keine "Fälle" in denen Steuerhinterziehung vorliegt. Bei der Steuerverküzrung befindet man sich ja im OWiG-Verfahren.
Die Kontrollmitteilungen der Finanzämter werden ja gerade von diesen an die Steuerfahndung abgegeben. Und zwar damit diese letztlich prüft, ob "an der Sache" was dran ist.
Und wenn nichts mehr getrickst werden könnte, warum gibts dann z.B. Liechtenstein-Fälle? Und jetzt bitte nicht sagen, die wären ja jetzt alle aufgeflogen!
Hinterzogen wird auch bei vielen - will natürlich keinem zu nahe treten - Curry-Wurst-Buden. Gerade in der Lebensmittelbranche ist das nicht nur machbar - wenn auch oftmals verständlich -sondern wird auch gemacht. Du meinst doch nicht wirklich, dass der Fliesenleger, der sich einfach nur was nebenbei verdienen will, nicht schon mit Argwohn und Neid von seinen Nachbarn beäugt und wirklich mehr als oft - anonym - bei der STEUERFAHNDUNG angezeigt wird. Da bleibt keine Frisöse, keine Maler- und Anstreicher und auch kein "Geschäftsmann" verschont. Und jeder einzelnen Anzeige wird vom Steuerfahnder nachgegangen.
Ob sich der Aufwand lohnt, stellt sich ja natürlich erst nach Prüfung heraus.
Will nicht schon wieder vergessen zu grüßen 😱
 
nee, muss noch was nachreichen.
Also beim Festsetzungsfinanzamt sind mit Sicherheit gute Leute beschäftigt. Aber, es wird ja nur noch fusioniert. Hast Du eine Vorstellung davon, was das für die Leute bedeutet. Das ist mittlerweise Akkordarbeit. Für den Stpfl. ist das doch perfekt. Oder glaubst Du wirklich, dass denen im Amt nichts "durchgeht".
Fälle im Schätzungswege sind ja auch wieder was ganz anderes. Natürlich hab ich als Stpfl. das Recht dagegen anzugehen. Umsonst haben wir ja ein Finanzgericht aucht nicht. Und diese Fälle mein ich ja auch gar nicht für die Fahndung.
Und bei dem eigentlichen Fall bin ich auch schon nicht mehr. Obwohl ich auch da dabei bleibe, dass vorher was "gelaufen" sein muss. Und das die Fahndung involviert war selbstverständlich! Muss ja jetzt meinem Geschriebenen treu bleiben. Nicht weil ich das will, sondern weil ich recht hab!!!
 
Bestrafen kann nur ein Gericht. ( kein FA oder Fahnder )
Die Kontollmitteilungen laufen ganz normal im FA zusammen udn von dort können auch andere Sachen besser überprüft werden.
( z.B. die Konten des Steuerpflichtigen, Baufinanzierungen, Besitzverhältnisse )
Die Fahnder sind Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft.
In meiner Heimasstadt z.B. ( Großsstadt ) residieren diese vom FA in 10 Kilometer Entfernung. Und zwar auch so, daß kein Bürger das groß weiß. Ich war aber eine Zeitlang mit einer Fahnderin befreundet.

Selbstverständlcih erledigt das Finanzamt Fälle von Steuerverkürzung in der beschriebenen Art. Wenn anhand der Unterlagen ( also auch der Kontollmitteilungen ) festgestellt wird, das etwas hinterzogen wurde, darf man sich dazu äußern ( schriftlich oder mündlich ) und dann gibt das FA die Sache ans Gericht weiter. Von dort kommt dann nochmal die Möglichkeit sich zu äußern und dann zumeist der Strafbefehl. Gegen diesen kann man Widerspruch einlegen und dann kommt es zur Verhandlung.

Das buchstäblich jeder hinterzieht ist kein Geheimnis. Das wissen die FA auch alle. Es ist aber immer die Frage, ob sich der Mehreinsatz von Personal da überhaupt lohnt. Denn Fahnder lohnen sich natürlich nur, wenn auch mehr hereinkommt, wie die kosten. Das ist aber bei Kleinkriminalität nicht der Fall.
Im übrigen würde ich Dir empfehlen mal bei Konz nachzulesen, wie man "Steuerschuld" definiert. Es ist nämlich keineswegs so, daß Steuerschulden "ganz normale Schulden" sind. Für eine Schuld muß nämlich eigentlich eine Gegenleistung zugrunde liegen - was der Staat aber selbst ausschließt. Daher geht der Staat als Geldeintreiber doch sehr viel vorsichtiger zu Werke als bei anderen Kriminellen.
 
Zuletzt bearbeitet:
... also wenn ich da nicht schon längst wäre, würde ich sagen Du treibst mich in den Wahnsinn. Wie gesagt, ist aber schon erledigt.
Bestrafen kann der Bearbeiter der Straf- und Bußgeldsachenstelle sehr wohl. Wie aber schon erwähnt - begrenzt -. Die Zahlung einer Geldauflage ist nun mal auch eine Bestrafung und meist eine die besonders weh tut, da ja die hinterzogenen Steuern zusätzlich gezahlt werden müssen. Weiterhin kann der Stpfl. entweder ersatzweise oder zusätzlich zur Verrichtung gemeinnütziger Arbeit bestraft werden. Geht also wohl!!!!!!!!!!!!!
Die Fahnder sind Hilfsbeamte der Polizei!!!
Klar wissen die meisten Bürger nicht, dass es eine Steuerfahndung gibt. Besteht ja auch nicht unbedingt ein Grund dazu. Deshalb können die trotzdem gerade auch deine Steuerakte auf dem Tisch haben. Weiß man's? Kann genauso gut natürlich auch meine sein.
Und das Steuerhinterziehung ein beliebtes Delikt ist, hab ich ja auch schon längst gesagt. Und Fakt ist auch, das dies für's FA kein Geheimnis ist. Trotzdem geht zwangsläufig aber auch viel durch.
Und wenn es im FFA auffällt, geht die Kontrollmitteilung zur Steuerfahndung. Hatte ich das schon mal erwähnt?
 
... klar kann man👎. Muss man aber nicht.

Obwohl ich eventuell kurz davor bin einzuräumen, dass ich mich bei dieser Winzigkeit ein klein wenig geirrt haben könnte.

Was aber nicht bedeutet, dass ich dies jetzt getan hab.

Fahnder - Polizei
Strabu - Staatsanwaltschaft

Vielleicht lässt sich das ja auch nachlesen.
 
Du irrst Dich mehrmals.
Beides Polizei und Fahnder - sind der verlängerte Arm der Staatsanwaltschaft. Beides deshalb Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft. Sie haben aber im Normalfall nichts miteinander zu tun. Und beide arbeiten nicht ( immer )mit den selben Vorgaben.
 

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