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Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung

G

Gast

Gast
Hallo,

ich habe heute einen Brief vom Amtsgericht erhalten, und da steht, dass gegen mich ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet wird. Da wird kein Grund oder so genannt. Ich werde direkt zu einer Hauptverhandlung eingeladen. Es wird nicht einmal verlangt, das ich mich schriftlich äussern soll oder so. Ich besitze eine Firma oder besser gesagt ich habe besessen, seit einem Monat nicht mehr. Seitdem beziehe ich Hartz 4.

Kann mir jemand sagen, was genau das sein soll. Hatte jemand von euch auch mal so ein Schreiben bekommen. Und warum bekomme ich keinen Brief vom Finanzamt?

Wäre echt dankbar, für ein paar Antworten, damit mein Wochenende einigermaßen gerettet wird.

Gruß
 
Hallo Gast!

Viel kann ich dazu nicht sagen. Wenn Du Dir keiner Schuld bewußt bist, müßte dies Dich schon etwas beruhigen.

Ansonsten kannst Du ja vielleicht mal am Montag das Finanzamt anrufen.
 
Das ist sehr ungewöhnlich, denn normalerweise würde Dich das Finanzamt vorher zur Stellungnahme auffordern. Konnte man Dich denn erreichen bzw. konnte Dir Post zugestellt werden?

Ich rate Dir: Anwalt nehmen und Dich von dem beraten lassen. Wenn die Hauptverhandlung bereits angesetzt ist am Besten kurzfristig, da noch Prozesskostenhilfe und Akteneinsicht beantragt werden müssen.

Meine Daumen hast Du jedenfalls.

Ikewa
 
Davon, dass vorher schon etwas gelaufen ist gehe ich auch aus aber das mit der Prozeßkostenhilfe in Strafverfahren wußte ich nicht... wieder was gelernt.
 
Hallo, da muss ich aber auch mitmischen.
Die Steuerfahndung ist ja nun vorher auch erst mal ihrem Namen gerecht geworden. Sie hat ja nun mal gefahndet und ihr Ergebnis ausgewertet. Wenn es um eine Firma geht, wird ja vielleicht die Lohnsteuer nicht korrekt gezahlt und somit hinterzogen worden sein. Wobei ich nicht sagen will, dass das mitunter auch leichter gesagt als getan ist. Oder aber es handelt sich um Schwarzgeld. Macht das auch nicht besser, aber die werden wohl irgendwas gefunden haben. Und daraus macht dann auch keine Steuerfahndung ein Geheimnis. Eine Ladung zur Vernehmung ist das mindeste, wenn nicht vorher sogar schon ein Kennenlernen bei der Durchsuchung stattgefunden hat. Wenn man der freundlichen Einladung aber natürlich nicht Folge leistet ...

Aber mit dem Fahnder oder der Fahnderin gibts ja dann ein Wiedersehen vor Gericht. Dann wird sich ja alles aufklärn.

Nicht falsch verstehen. Ist nicht so, dass ich das irgendwie gut finde, so was braucht wirklich keiner. Aber in dem Fall von nicht gewusst haben, kann ich einfach nicht glauben. Sorry.

Trotzdem noch ein schönes Wochenende
 
Hallo mikenull,

weil es sich um ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung handelt. Das Festsetzungsamt prüft lediglich die zu zahlenden Steuern und setzt fest. Aber auch die geben an die Steuerfahndung eventuelle Verdachtsmomente weiter. Kann auch durchaus sein, dass bei dem Gast eine Betriebsprüfung stattgefunden hat und dadurch Ungereimtheiten aufkamen. Dann gibts ja auch immer wieder gerne die Anzeigen der Nachbarn, die einem sozusagen den Dreck unterm Fingernagel nicht gönnen. Aber auch diese werden dann wiederum an die Steuerfahndung weitergeleitet. Letztlich sind es nunmal die, die prüfen ob Steuern hinterzogen wurden.

Oder fällt Dir noch was anderes ein?

Schöne Grüße
 
Mit der Fahndung hab nur die wenigsten Steuersünder jemals Kontakt. Die kommen erst bei ernsteren Dingen.
Es ist ganz normal das Finanzamt - oder auch mal ein Betriebsprüfer - der prüft und feststellt. Da wären die Steuerfahnder total überfordert. Auch wenn eine Betriebsprüfung stattgefunden hätte, gäbe es dazu einen Bericht.
Und wenn es dort Ungereimtheiten gegeben hat, wird der Steuerpflichtige dazu vorgeladen ( und zwar ins Finanzamt ).
Er kann sich dazu auch schriftlich äußern. Und wenn dann noch Zweifel bleiben, teilt einem das Finanazamt mit, das ein Strafverfahren eingeleitet wird. Anschließend gibt es Post vom Gericht - mit der Möglichkeit sich zu äußern oder gegebenenenfalls mit einem Anwalt zu antworten. Und das wars dann auch. Die Strafe kommt per Post.
 
Hallo mikenull,

und ich bleib dabei, dass es die Steuerfahndung ist 🙄
Es wird zwar unterschieden, ob es sich um leichtfertige oder vorsätzliche Hinterziehung handelt. Aber ernst ist es grundsätzlich. Das ist nun mal kein Kavaliersdelikt.
Einen Bericht der Betriebsprüfung hab ich auch gar nicht bestritten. Bezüglich der Steuerhinterziehung wird der aber trotzdem von der Steuerfahndung ausgewertet.
Die Vorladung erfolgt auch unbestritten ins zuständige Festsetzungsfinanzamt. Dies aber nur, weil die Steuerfahndung weitläufig zuständig ist und dem Steuerpflichtigen mitunter nicht zugemutet werden kann und soll, zur Fahndung zu kommen. Wohnt der Stpfl. beispielsweise ins Dinslaken, muss er nicht zur Vernehmung nach Essen - eben zur Steuerfahndung - sondern kann dort zu seinem Festsetzungsamt. Auch eine schriftliche Äußerung werde ich nicht bestreiten. Lässt sich natürlich auch so manches klären. Und was die Strafe angeht, kann diese selbstverständlich auch per Post kommen. Ob nun ein Steuerfahnder überfordert ist, mag ich allerdings nicht beurteilen.

Also ich grüß somit nochmal
 

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