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Strafmilderung durch Belastung Anderer

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tulpe

Sehr aktives Mitglied
Aktuell bin ich auf dieses Thema aufgrund dieses Verbrechens Ermittlungserfolg: Haftbefehl nach Mord an 17-jährigem Kirk M. - Nachrichten Hamburg - WELT ONLINE
gekommen!

Ich hörte heute früh im Radio, dass in diesem Mordfall jetzt wohl der Prozess beginnt.

Es wird ein Geständnis des Haupttäters erwartet, weil dieser, wenn er selbst die Tat gesteht und die beiden anderen Täter stark mitbelastet Strafmilderung garantiert bekommt (Strafe nicht über 10 Jahre) :eek:.....hallo? Er ist ein Mörder!!!!!!

Was haltet Ihr von so "einem Deal"?

Für mich ist das Erpressung! Ich sag erst was, wenn ich dafür was anderes bekomme!

Und ich dachte immer, der Staat sei nicht erpressbar..............
Oder wird hier gar nicht der Staat erpresst sondern vielmehr das "Volk"?
 

mikenull

Urgestein
Bis zum Prozess wird es wohl noch eine Weile dauern......
Der "Haupttäter" kann keine Strafmilderung erwarten. Denn er ist ( als Haupttäter ) der Mörder - und für Mord gibt es eben gar nichts anderes, als "lebenslänglich". Es soll wohl erreicht werden, das derjenige ein Geständnis ablegt, der "nur" Beihilfe zum Mord geleistet hat - oder auch nur dabei war - in diesem Fall wird das Geständnis selbstverständlich strafmildernd berücksichtigt. Eben weil damit ein Mörder überführt werden kann - und nicht weiter frei rumläuft bzw. mangels Beweisen freigesprochen werden muß.
 

tulpe

Sehr aktives Mitglied
Bis zum Prozess wird es wohl noch eine Weile dauern......
Der "Haupttäter" kann keine Strafmilderung erwarten. Denn er ist ( als Haupttäter ) der Mörder - und für Mord gibt es eben gar nichts anderes, als "lebenslänglich". Es soll wohl erreicht werden, das derjenige ein Geständnis ablegt, der "nur" Beihilfe zum Mord geleistet hat - oder auch nur dabei war - in diesem Fall wird das Geständnis selbstverständlich strafmildernd berücksichtigt. Eben weil damit ein Mörder überführt werden kann - und nicht weiter frei rumläuft bzw. mangels Beweisen freigesprochen werden muß.
So hört sich das für mich schon ganz anders an!!!!!

Ich bin mir jedoch sicher, dass ich das Wort "Haupttäter" gehört habe...............ich hoffe, die Nachrichtensprecherin hat sich versprochen.........
 

mikenull

Urgestein
Es gibt auf Mord keinen Rabatt - nicht in der Geschichte der BRD.
Also könnte man dem Haupttäter allerhöchstens darauf Hoffnung machen,d as die besondere Schwere der Schuld nicht festgestellt wird - was sowieso nicht anzunehmen ist - und damit die übliche Regelung bleibt: Überprüfung der Haftdauer zum erstenmal nach 15 Jahren.
 
D

Deichgräfin

Gast
Der Täter ist 19 Jahre alt und wird als junger Erwachsener
nach dem Jugendstrafrecht verurteilt.

Höchststrafe für Mord/Totschlag 10 Jahre.
 
M

Mo44

Gast
Der Täter ist 19 Jahre alt und wird als junger Erwachsener
nach dem Jugendstrafrecht verurteilt.

Höchststrafe für Mord/Totschlag 10 Jahre.
Nicht ganz! Ob Mord oder Totschlag oder ein anderes Verberechen spielt bei der Höchststrafe nicht so eine Rolle wie im Erwachsenenstrafrecht. Durch ein entsprechendes Gutachten muss festgestellt werden, ob der Täter in seiner Entwicklung zur Tatzeit eher einem Jugendlichen oder einem Erwachsenen glich. Danach entscheidet sich, ob Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht angewandt wird.

Ich rege den Interessierten eine Befassung mit § 105, 106 JGG sowie §§ 1, 2 und 18 JGG an. ;)

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/jgg/gesamt.pdf
 

tulpe

Sehr aktives Mitglied
Von mir aus kann der Thread gelöscht werden, da sich der Diskussionspunkt, um den es mir ging durch "Falschverstehen" bzw. "falsch gehört" in Luft aufgelöst hat!

LG tulpi
 
Status
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