mikenull
Urgestein
Glaub ich nicht.😀
Vor allen Dingen war ja da schon mal was. Ich nehme an, daß der sich einfach irgendwann man mehr abgebucht hat, als er durfte.
Kann mir auch nciht vorstellen, daß wenn der Geldempfänger z.B. Zahlung in 5 Cent-Münzen, Versand per schiffscontainer unterschreiben lassen würde, Rechtsgültigkeit erlangen würde.
Ich weiß es nicht! Ich würds aber draufanlegen.....
Vor allen Dingen, mal Text lesen: Es geht um eine "Strafgebühr" die anfallen soll, weil der Käufer anders zahlt, als vielleicht ausgemacht. Und sowas dürfte auf keinen Fall statthaft sein. Eine "Schadenersatz" kann nur anfallen, wenn ein Schaden entstanden ist.
Vor allen Dingen war ja da schon mal was. Ich nehme an, daß der sich einfach irgendwann man mehr abgebucht hat, als er durfte.
Kann mir auch nciht vorstellen, daß wenn der Geldempfänger z.B. Zahlung in 5 Cent-Münzen, Versand per schiffscontainer unterschreiben lassen würde, Rechtsgültigkeit erlangen würde.
Ich weiß es nicht! Ich würds aber draufanlegen.....
Vor allen Dingen, mal Text lesen: Es geht um eine "Strafgebühr" die anfallen soll, weil der Käufer anders zahlt, als vielleicht ausgemacht. Und sowas dürfte auf keinen Fall statthaft sein. Eine "Schadenersatz" kann nur anfallen, wenn ein Schaden entstanden ist.
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