Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Strafgebühr wegen Nichterteilung einer Einzugsermächtigung

Glaub ich nicht.😀
Vor allen Dingen war ja da schon mal was. Ich nehme an, daß der sich einfach irgendwann man mehr abgebucht hat, als er durfte.
Kann mir auch nciht vorstellen, daß wenn der Geldempfänger z.B. Zahlung in 5 Cent-Münzen, Versand per schiffscontainer unterschreiben lassen würde, Rechtsgültigkeit erlangen würde.

Ich weiß es nicht! Ich würds aber draufanlegen.....

Vor allen Dingen, mal Text lesen: Es geht um eine "Strafgebühr" die anfallen soll, weil der Käufer anders zahlt, als vielleicht ausgemacht. Und sowas dürfte auf keinen Fall statthaft sein. Eine "Schadenersatz" kann nur anfallen, wenn ein Schaden entstanden ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
@mikenull

Durch die Erteilung einer Einzugsermächtigung ist die Geldschuld keine Bringschuld mehr, sondern eine Holschuld, weil es im Normalfall ja dem Unternehmen obliegt, das Geld rechtzeitig zu holen 😉

Und im übrigen, wenn ich mich gerade richtig durchgelesen habe, sind sich die Richter bezüglich einer Gebühr bei verweigern einer Einzugsermächtigung noch uneinig.
 
Glaub ich auch nicht. Die Bringschuld bleibt immer eine - auch und gerade wenn die Abbuchung platzt. Der Käufer ist immer dafür verantwortlich daß das Geld beim Empfänger ankommt. Stell Dir vor, die Bank geht pleite......
 
Glaub ich nicht.😀
Vor allen Dingen war ja da schon mal was. Ich nehme an, daß der sich einfach irgendwann man mehr abgebucht hat, als er durfte.
Kann mir auch nciht vorstellen, daß wenn der Geldempfänger z.B. Zahlung in 5 Cent-Münzen, Versand per schiffscontainer unterschreiben lassen würde, Rechtsgültigkeit erlangen würde.

Ich weiß es nicht! Ich würds aber draufanlegen.....

Hat er doch und nun hagelt es Strafgeld.
Und wenn die Abbuchung Unrecht war, storniere ich sie. Wo liegt das Problem?
Bei einer Überweisung ist der Aufwand für den Empfänger aufwendiger. Die Zahlung muss überwacht und zugeordnet werden. Außerdem besteht ein Recht auf pünktliche Zahlung.

Wenn das so nicht richtig ist, dann gibt es einige Konzerne in Deutschland, die das Recht brechen?
 
Mit Recht brechen hat es nichts zu tun. In Verträge kann man reinschreiben was man will. Allein durch die Unterschrift des Käufers wird es deswegen noch lange nicht rechtsgültig.

Das mit der Holschuld ist nur insoweit klar, solange es den normalen Weg geht. Ist hier aber nicht so. Wenn die Abbuchung platzt - oder gesperrt wird - ist der Käufer trotzdem verpflichtet das Geld dorthin zu bringen - oder bringen zu lassen.
 
Sittenwidrigkeit wäre eine Möglichkeit. Man müßte den vertrag tatsächlich sehen - ob das unabdingbar ist, daß der Kunde ein Konto haben muß. Oder was ist, wenn der Kunde während der Laufzeit sein Konto verliert. Es wäre etwas ungewöhnlich, wenn ein Anbieter dadurch von vorneherein auf Kunden verzichtet.
 
Sittenwidrigkeit wäre eine Möglichkeit. Man müßte den vertrag tatsächlich sehen - ob das unabdingbar ist, daß der Kunde ein Konto haben muß. Oder was ist, wenn der Kunde während der Laufzeit sein Konto verliert. Es wäre etwas ungewöhnlich, wenn ein Anbieter dadurch von vorneherein auf Kunden verzichtet.

Das Erste JA!
Das Zweite NEIN, weil der Anbieter ja dann ein Zusatzendgeld bekommt.

Aber man müsste wissen, ob das so in den AGB steht?
 
Fakt ist aber doch, dass der/die TE regelmässig und pünktlich per Dauerauftrag/Überweisung bezahlt.

Wo ist nun also das Problem vom Anbieter dass er Strafgebühren geltend machen muss?

Er bekommt doch regelmässig das ihm zustehende Geld.

Ist mir zu hoch.....

Ganz einfach, weil es Vertragsgegenstand ist das die Zahlung ber Einzugsermächtigung kommt.
Die Verarbeitung von eingehende Zahlungen können sehr Kostenspielig sein, weil die richtig zugeordnet werden müssen. Bei dir zuhause nicht aber mit eine Firma mit zigtausend Kunden Verträge sieht das echt anders aus.Bei ein Einzugsermächtigung ist dies nicht der Fall. (ich automatisiere diesen Mist 😉 )

ein halbe Stunde um den Betrag zu zu ordnen passiert schnell, und das kostet richtig Geld.
 
Zuletzt bearbeitet:

Anzeige (6)

Autor Ähnliche Themen Forum Antworten Datum
H Verzweiflung wegen möglicher Schuldenübernahme Finanzen 463
L Finanzieller Schaden wegen Kfz Finanzen 30

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

      Du bist keinem Raum beigetreten.

      Anzeige (2)

      Oben