Sehr geehrte Hilferuf Community, ich habe heute meinen 2. Versuch in einer Orientierungsprüfung gehabt, der letzte Versuch vor dem letzten Versuch(Mündliche). Die Bearbeitungszeit betrug 120 Minuten und unglücklichweise gab es etwa 70Minuten nach Anfang der Bearbeitungszeit einen Vorfall, und zwar hatte ein Kommilitone einen epileptischen Anfall gehabt was dazu führte dass ein Notruf getätigt wurde. Der Vorfall dauerte gefühlt 1-2 Minuten und später kamen noch die vom Notdienst in den Hörsaal. Die Klausur-Aufseher haben richtig reagiert und dafür bin ich auch sehr dankbar und zolle großen Respekt für die Aufseher. Doch leider war ich davon etwas stark beeinträchtigt, da es mich an persönliche Vorfälle in der Familie erinnert hat. Ein Versagen in dieser Klausur wäre sehr schlimm für mich weil es zur Exmatrikulation nach der Mündlichen führen könnte und zum Studiengangausschluss für Informatik. der Bestand der Klausur ist nach Bauchgefühl noch drin, aber ich konnte mich die restliche Zeit nicht mehr richtig konzentrieren und konnte nur noch sehr wenig bearbeiten.
Meine Frage ist, welche Rechte wir als Studenten in so einem Fall haben? Darf ich die Klausur wiederholen und diesen Versuch als nichtig gelten, falls ich die Klausur nicht bestehe?
Meine Frage ist, welche Rechte wir als Studenten in so einem Fall haben? Darf ich die Klausur wiederholen und diesen Versuch als nichtig gelten, falls ich die Klausur nicht bestehe?