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Störenden Vorfall in der Klausur

harph123

Neues Mitglied
Sehr geehrte Hilferuf Community, ich habe heute meinen 2. Versuch in einer Orientierungsprüfung gehabt, der letzte Versuch vor dem letzten Versuch(Mündliche). Die Bearbeitungszeit betrug 120 Minuten und unglücklichweise gab es etwa 70Minuten nach Anfang der Bearbeitungszeit einen Vorfall, und zwar hatte ein Kommilitone einen epileptischen Anfall gehabt was dazu führte dass ein Notruf getätigt wurde. Der Vorfall dauerte gefühlt 1-2 Minuten und später kamen noch die vom Notdienst in den Hörsaal. Die Klausur-Aufseher haben richtig reagiert und dafür bin ich auch sehr dankbar und zolle großen Respekt für die Aufseher. Doch leider war ich davon etwas stark beeinträchtigt, da es mich an persönliche Vorfälle in der Familie erinnert hat. Ein Versagen in dieser Klausur wäre sehr schlimm für mich weil es zur Exmatrikulation nach der Mündlichen führen könnte und zum Studiengangausschluss für Informatik. der Bestand der Klausur ist nach Bauchgefühl noch drin, aber ich konnte mich die restliche Zeit nicht mehr richtig konzentrieren und konnte nur noch sehr wenig bearbeiten.

Meine Frage ist, welche Rechte wir als Studenten in so einem Fall haben? Darf ich die Klausur wiederholen und diesen Versuch als nichtig gelten, falls ich die Klausur nicht bestehe?
 
Das kann ich mir nicht vorstellen. Schlechte Gefühle kann man bei jeder Art von Prüfung haben. Was sagt den der AStA dazu?
 
Vermutlich nicht.

Grundsätzlich muss so ein Vorfall "gerügt" werden von dir, das heißt es muss ins Verfahrensprotokoll aufgenommen werden, dass du dich dadurch in deiner Leistung beeinträchtigt gefühlt hast. Danach kannst du die Klausur anfechten und eine Wiederholung beantragen. Hast du das nicht gemacht sieht es eher schlecht aus.

Falls die Prüfung heute morgen war hast du vielleicht auch noch eine Frist. D.h. du solltest der Prüfungsaufsicht direkt schriftliche eine "Rüge" zukommen lassen. Vielleicht geht das noch. Das ist aber immer etwas unterschiedlich. Meist muss es während der Prüfung gerügt werden.
 
Moin,
ob es jetzt noch möglich ist, ist unsicher. Was aber auf keinen Fall gehen wird, erst die Note abwarten und dann eine Erklärung abgeben.
Darum wäre es auf alle Fälle besser, wenn du dem Hinweis von whateverest gleich nachgekommen bist und nicht erst noch ein Tag abwartest und auf keinem Fall erst noch das Ergebnis abwarten.



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Grundsätzlich muss so ein Vorfall "gerügt" werden von dir, das heißt es muss ins Verfahrensprotokoll aufgenommen werden, dass du dich dadurch in deiner Leistung beeinträchtigt gefühlt hast. Danach kannst du die Klausur anfechten und eine Wiederholung beantragen. Hast du das nicht gemacht sieht es eher schlecht aus.

Falls die Prüfung heute morgen war hast du vielleicht auch noch eine Frist. D.h. du solltest der Prüfungsaufsicht direkt schriftliche eine "Rüge" zukommen lassen. Vielleicht geht das noch. Das ist aber immer etwas unterschiedlich. Meist muss es während der Prüfung gerügt werden.
 
Vermutlich nicht.

Grundsätzlich muss so ein Vorfall "gerügt" werden von dir, das heißt es muss ins Verfahrensprotokoll aufgenommen werden, dass du dich dadurch in deiner Leistung beeinträchtigt gefühlt hast. Danach kannst du die Klausur anfechten und eine Wiederholung beantragen. Hast du das nicht gemacht sieht es eher schlecht aus.

Falls die Prüfung heute morgen war hast du vielleicht auch noch eine Frist. D.h. du solltest der Prüfungsaufsicht direkt schriftliche eine "Rüge" zukommen lassen. Vielleicht geht das noch. Das ist aber immer etwas unterschiedlich. Meist muss es während der Prüfung gerügt werden.


Ich habe bereits eine Mail an die Prüfungsaufsicht geschickt, leider sind wir momentan in der VL-freien Zeit und ich hatte keine Zeit um rechtzeitig zum Büro zu gehen. Ich werde morgen dahin gehen. Danke!
 
Ich schließe mich Schroti und Gallaus an. Sorry - aber da musst du wohl durch.

Wäre die Störung so krass zu werten - dann wäre doch gleich ein Aufschrei durch den Saal gegangen.
 
Ich glaube nicht, dass du da was machen kannst. Allerdings kannst du in einer mündlichen Prüfung ja trotzdem deine Leistung erbringen. Wenn du ansonsten ein guter Student bist, wird dich da keiner rausmobben. Zumindest lag es an meiner Universität stets im Interesse, die Leute ihren Abschluss machen zu lassen, wenn sie sich dafür auch ins Zeug gelegt hatten.
 

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