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stinke sauer!!!!

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sexy-hexy

Gast
bin heute von einem zum anderen geschickt worden und keiner will zuständig sein,ganze 6 stunden bin ich zwischen ARGE un stättischem Sozialamt hin und her gefahren,wollte eigentlich einen antrag zum unterhalt für meine kinder stellen, ich kann nur sagen das ich mich ganz schön verarscht fühle weil die behörden keine kommunikation untereinander führen und keiner weiß was der andere tut,nicht einmal die neuen gesetze seit 1.08.werden berücksichtigt,ich bin stinken dauer und meine sinnlose spritverfahrerei bezahlt mir auch keiner, warum will ich denn einen antrag stellen,bestimmt nicht aus langeweile.
Gru0 sexy-hexy
 
sexy-hexy meinte:
bin heute von einem zum anderen geschickt worden und keiner will zuständig sein,ganze 6 stunden bin ich zwischen ARGE un stättischem Sozialamt hin und her gefahren,wollte eigentlich einen antrag zum unterhalt für meine kinder stellen, ich kann nur sagen das ich mich ganz schön verarscht fühle weil die behörden keine kommunikation untereinander führen und keiner weiß was der andere tut,nicht einmal die neuen gesetze seit 1.08.werden berücksichtigt,ich bin stinken dauer und meine sinnlose spritverfahrerei bezahlt mir auch keiner, warum will ich denn einen antrag stellen,bestimmt nicht aus langeweile.
Gru0 sexy-hexy



Hallo Sexy-hexy,

zum einen sauer macht lustig, aber das hilft Dir nicht bei Deinem augenblicklichen Problem.

Den Background Deiner Situation kenne ich schon aus dem anderen Thread. Leider bringen die neuen Gesetze ab dem 01.08.2006 keine Verbesserung für die betroffenen Menschen, sondern eher eine Verschlechterung.

Sag doch mal konkret, was Du für eine Hilfe für Deine Kinder beantragen möchtest. Vielleicht kann ich Dir dann etwas weiterhelfen.

Gruß
 
hallo störer,
war heute bei der arge um leistungen für die kinder zu beantragen, die haben mich dann wieder zum sozialamt geschickt weil meine kinder unter 15 sind und angeblich hilfe zum lebensunterhalt hätten bekommen sollen das wäre auch kein problem gewesen wenn dieses neue gesetz am 1.08 nicht in kraft getreten wäre wo stiefväter in die pflicht genommen werden für nicht leibliche kinder zu zahlen,mein jetziger mann ist aber total überschuldet und es interessiert niemanden, ich möchte auch nicht das die allgemeinheit für uns aufkommt, sondern ich möchte erreichen das der leibliche vater in die pflicht genommen wird, wenn mein ex-mann vor gericht wegen unterhaltspflichtverletzung verurteilt wird(einmal hat er ja schon eine bewährungsstrafe bekommen) tun die so als würde es ein kavaliersdelikt,andere straftäter die `nur`eine kleinigkeit verbockt haben werden viel härter bestraft, wo ist da die gerechtigkeit, vor allen dingen haben meine kinder das nachsehen was soll denn mal aus ihnen werden wenn unsere obrigen zehntausend solche gesetze schaffen ???
Gruß sexy.hexy
 
ja seit etwas über einem jahr,hatte mehrere gründe weshalb wir geheiratet haben aber der hautsächliche grund war natürlich unsere liebe die auch hoffentlich ewig halten wird weil ich den mann gefunden habe den ich immer gesucht habe.
gruß sexy-hexy
 
Hi,

das kennen wir auch zu gut, nur dass wir ohne auto waren! Wir durften schön quer durch die Stadt laufen! Man was hab ich geflucht über die... Sows gibbet echt nicht!!!
 
sexy-hexy meinte:
ja seit etwas über einem jahr,hatte mehrere gründe weshalb wir geheiratet haben aber der hautsächliche grund war natürlich unsere liebe die auch hoffentlich ewig halten wird weil ich den mann gefunden habe den ich immer gesucht habe.
gruß sexy-hexy


Ich hatte da halt an manche Möglichkeiten gedacht, die hier schon mal in einem anderen Thread beschrieben wurden, aber das geht jetzt nicht. Ich kann Euch nur empfehlen, mal hier nachzuschauen, vielleicht gibt es doch noch eine Möglichkeit, die Pfändungsfreigrenze Deines Mannes anzuheben.

http://www.forum-schuldnerberatung.de/forumneu/

Dies würde Eure Situation wesentlich verbessern bei 3 unterhaltspflichtigen Personen. Du bist zumindest eine, da verheiratet und eine Unterhaltspflicht Deines Mannes Dir gegenüber per Gesetz besteht. Und für die Kinder dürfte da auch eine Möglichkeit bestehen, da Ihr eine Haushaltsgemeinschaft seit. Eventuell Antrag gem. § 850 c ZPO bei Gericht stellen. Dies würde Eure Situation auf jeden Fall verbessern. Aber checke das mal in dem zitierten Forum ab. Dieser Antrag wird beim Gericht direkt beim Rechtspfleger gestellt. Denn es kann ja nicht sein, dass die Familie nachweislich unter dem Existenzminimum lebt und trotzdem keine Ansprüche realisiert werden können. Daher gibt es ja den Schutz gem. der ZPO. Das wäre meines Erachtens der richtige Weg. Erhöhung der Pfändungsfreigrenze aufgrund dieses Antrages. Aber wie gesagt, fundierte Auskünfte unter der o.g. Anschrift.

Viel Erfolg!
 
Zuletzt bearbeitet:
vielen dank für die antworten, ich gebe weiterhin nicht auf mein recht durch zu kämpfen, habe gestern abend noch einen sehr interressanten brief an den bundestag verfasst mal gucken was passiert(haben bestimmt schon viele versucht)ich bin der meinung wenn alle nur stillhalten und zu gucken was unsere obrigen zehntausend da mit uns treiben werden wir auf dauer verlieren, ich möchte nichts unversucht lassen mir und auch anderen zu helfen.
Gruß klimbimfashion
 
sexy-hexy meinte:
vielen dank für die antworten, ich gebe weiterhin nicht auf mein recht durch zu kämpfen, habe gestern abend noch einen sehr interressanten brief an den bundestag verfasst mal gucken was passiert(haben bestimmt schon viele versucht)ich bin der meinung wenn alle nur stillhalten und zu gucken was unsere obrigen zehntausend da mit uns treiben werden wir auf dauer verlieren, ich möchte nichts unversucht lassen mir und auch anderen zu helfen.
Gruß klimbimfashion

Hallo hexy,

das ist menschlich verständlich, bringt Dich aber in der Sache nicht weiter. Gehe mit Deinem Mann zum Amtsgericht zum zuständigen Rechtspfleger, damit dies wegen den Pfändungsfreigrenzen geklärt wird. Ein Richter macht dann einen Beschluss und gut ist. Dann wird die ganze Familie als unterhaltsberechtigt ihm gegenüber anerkannt und die Pfändungen werden entsprechend der Pfändungstabelle geringer.

Gruß
 
Hallo ich kenn das auch habe auch zwei Kinder aus erster Ehe und mein EX-mann zahlt auch nicht!
Ich kann dich verstehn weil ich es kenne !
Seid mein ex seine neue hat und sie hat auch ein kind mit gebracht will er einfach nicht mehr zahlen noch sich kümmern !
Und ich finde das auch total gemein ich meine mein jetziger Mann soll auch für die Kider aufkommen soll!
Aber das da solles Gesetz seid 1.8 draußen ist wußte ich nicht ! Wo kann man das denn nachlesen ! Danke
liebe grüße 🙂
 
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Für weitere Antworten geschlossen.

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