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Stiefvater / Schule

PaGer

Neues Mitglied
Hallo zusammen,

Ich bin neu hier und habe eine Frage. Ich habe einen Stiefsohn mit 12 Jahren. Wir verstehen uns prächtig bis auf die eine oder andere Streitfrage 🙂 wie halt in jeder Familie.
In der Förderschule hat er einige Probleme und nun beginnt auch mein weg...
Ich bekomme bzw die Schule verweigert jegliche Auskunft über die Probleme bzw Schwächen die mein "Sohn" hat. Man beruft sich auf die "Schweigepflicht" und behauptet man mache sich Strafbar wenn Sie mir sagen würden in welchen Sachen mein "Sohn" probleme hat. Man hätte diese Information vom Kultusministerium und dem Jugendamt. Man hat mich sogar schon aus der Schule "geschmiessen" und gesagt man sage mir nichts. Ich darf nicht mal alleine zu irgendwelchen Besprechungen, Elternabenden, Sprechstunde kommen .. nur meine Frau darf das.
Nun aber meine frage, ist das alles rechtens, ich Lerne mit Ihm mache Hausaufgaben etc etc was kann ich tun, oder ist es wirklich so.
Ich freue mich auf Antworten.

Beste Grüße PaGer
 
Ich denke schon das man das darf. Woher sollen die in der Schule wissen das du der Stiefvater bist, ob du mit der leiblichen Mutter zusammen eine Eheänliche Gemeinschaft hast oder selbst wenn ihr die gleiche Adresse habt diese Eheänliche gemeinschaft über haupt besteht? Könnte ja auch sein das du da Untermieter bist oder die Mutter überhaupt kein Interesse daran hat dich in schlische Angelegenheiten ein zu beziehen.
Eine Vollmacht der Mutter, eine Absprache mit dem Direktor bzw. der Lehrerin könnten da Abhilfe schaffen.
Mfg Andreas
 
Leider ist das rechtlich so geregelt.
Rechtlich Außenstehenden darf keine Auskunft gegeben werden; sonst hätte jeder Verrückte die Möglichkeit, irgendwelche Infos über Schüler zu erhalten.
Ist Deine Frau wirklich Deine Ehefrau, oder "nur" Lebensgefährtin? An sich müsste es möglich sein, dass Du Dich rechtskräftig als Vater eintragen lässt; dann müsstest Du auch Infos bekommen können...
 
Ja, generell ist es erstmal so.
Die Schule macht sich wirklich strafbar, wenn sie Auskunft erteilt an Personen die nicht Erziehungsberechtigt sind.
Erkundige dich mal, ob mit Einverständis der Mutter, diese Schweigepflicht aufgehoben werden kann.
An unserer Grundschule hat das funktioniert. Eine schriftliche Erklärung der Mutter reichte aus.
Oder hängt in eurem Fall noch das Jugendamt mit drin?
Dann erkundige dich dort.
 
Solange du nicht offizieller Erziehungsberechtigter bist ist das alles korrekt, denn ansonsten könnte ja jeder daher kommen und sagen:

Das ist mein Stiefsohn, bitte gebt mir Auskunft.

Alternative dazu ist, dass deine Frau dir eine entsprechende Vollmacht dafür gibt, dass die Schule dich über den Stand der Dinge informieren darf.
 
Hallo,

Danke erstmal für eure schnelle Antwort.

Ja es ist meine Frau wir haben vor Jahren geheiratet. Die Vollmacht habe ich von meiner Frau sowohl schriftlich als auch das Sie persönlich bei der Leiterin der Schule war. Aber alles half nichts. Ich bekomme trotz aller Vollmachten keine Antwort ja selbst meiner Frau wurde diese Vollmacht so ausgelegt das Sie sich nicht um die Schulischen belange Ihres eingenen Kindes kümmern würde bzw Sie sich dafür nicht intressieren würde. Selbst der alleinige Besuch des Elternabend bzw des Elternsprechtages wurde mir untersagt...

Pager
 
Dann solltest du dir mal die entsprechende Anweisung oder was das gewesen sein soll, von der Schule geben lassen bzw. deine Ehefrau sollte die sich geben lassen, um zu schauen, was es damit auf sich hat, denn dann kann man besser, in welcher Art und Weise, darauf reagieren
 
Hallo Pager,

warum ist dein 'Sohn' auf einer Förderschule? Hat er besondere Probleme?

Warum ist deine Frau nicht dabei, wenn es um Elternabend und Elternsprechstunden geht?

Was meinst du denn mit 'die eine oder andere Streitfrage, wie halt in jeder Familie'?

Warum möchtest du deinen Stiefsohn denn unbedingt in der Schule vertreten?

Lieben Gruß
Fragende
 
warum ist dein 'Sohn' auf einer Förderschule? Hat er besondere Probleme?

Er leidet an ADS...

Warum ist deine Frau nicht dabei, wenn es um Elternabend und Elternsprechstunden geht?

Ist Sie aber wie bei jedem Berufstätigen menschen kommt ab und an was dazwischen...

Was meinst du denn mit 'die eine oder andere Streitfrage, wie halt in jeder Familie'?

Nicht immer scheint die Sonne, aber wenn Du selber Kinder hast denke ich weiss Du das selber und kannst Dir die Antwort auf diese Frage geben...

Warum möchtest du deinen Stiefsohn denn unbedingt in der Schule vertreten?

Weil wie jeder Vater / Stiefvater der seinen Sohn / Tochter / Stiefsohn / Stieftochter liebt sich um Ihre belange kümmert und sollte es Stress in der Schule geben man diesen auch beistehen möchte / will. Dieses sollte eine selbstverständlichkeit sein und nicht daran scheitern das Man👎 / Frau nicht der eigendliche erzeuger ist.

So und nach diesen fragen .. hast Du vielleicht nen Tipp / Rat für mich...

Beste Grüße PaGer
 
Weil du gerade den Vater des Kindes ansprichst. Wie ist denn zwischen den leiblichen Eltern die Sorgerechtsregelung? Liegt die elterliche Sorge allein bei der Mutter oder haben Mutter und leiblicher Vater gemeinsame elterliche Sorge?

Wenn letzteres der Fall ist, könnte nicht schaden, wenn der Vater / Erzeuger dir ebenfalls eine Vollmacht ausstellt.

Kann es sein, dass es zwischen dir und der Schule schon mal Gespräche / Vorfälle gegeben hat, die aus Sicht der Schule nicht besonders konstruktiv verlaufen sind?
 

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