L
landsmann
Gast
Hi, Prillan
Danke für die Äußerungen.
Ich habe Ausbildungen abgeschlossen in finanztechnischer Hinsicht, Ausbildungen, die mich z. B. befähigen Betriebe zu leiten und noch einiges.
Was heißt "Staatliche Überprüfer von Missständen gibt es wohl ja nicht".
Dann gäbe es ja z. B. auch keine Polizei!
Denn, Zitat: Die BA (Bundesanstalt) [...] hat bei der Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, die in unmittelbaren Zusammenhang mit einem im [...] Sozialgesetzbuch [...] genannten Prüfgegenstände stehen, dieselben Rechte und Pflichten wie Behörden und Beamte des Polizeivollzugsdienstes nach den Vorschriften der Strafprozessordnung und des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten.
Den Überprüfungsjob will ich nicht wieder! Ich würde mich nie wieder - als privater Arbeitnehmer in "Aushilfe"- vom Staat beauftragen lassen unangemeldet in Betriebe und Unternehmen zu gehen, um dort deren Inhaber, Geschäftsführer und Angestellten zu kontrollieren und zu maßregeln!
Das Andere ist Ansichtssache. Also ich würde denjenigen nicht in meinem Betrieb einstellen wollen, wegen dem ich vielleicht Tausende an Bußgeldern bezahlen, oder wegen dem ich mich eventuell sogar vor dem Staatsanwalt hatte verantworten müssen.
Aber sei es drum. Es steht ja auch unabänderlich, weil wahr, in meinem amtlichen Zeugnis, dass ich (staatsdienstlich) Einzel- und Gruppenermittler war.
Das mit dem Verständnis von Arbeitgebern sehe ich ein bisschen zu sozialistisch. Allerdings hätte ich in meinem Falle von einer Bundesbehörde als Arbeitgeber wenigstens einen Funken Anstand erwartet. Aber leider Null.
Grüße, der landsmann
Danke für die Äußerungen.
Ich habe Ausbildungen abgeschlossen in finanztechnischer Hinsicht, Ausbildungen, die mich z. B. befähigen Betriebe zu leiten und noch einiges.
Was heißt "Staatliche Überprüfer von Missständen gibt es wohl ja nicht".
Dann gäbe es ja z. B. auch keine Polizei!
Denn, Zitat: Die BA (Bundesanstalt) [...] hat bei der Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, die in unmittelbaren Zusammenhang mit einem im [...] Sozialgesetzbuch [...] genannten Prüfgegenstände stehen, dieselben Rechte und Pflichten wie Behörden und Beamte des Polizeivollzugsdienstes nach den Vorschriften der Strafprozessordnung und des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten.
Den Überprüfungsjob will ich nicht wieder! Ich würde mich nie wieder - als privater Arbeitnehmer in "Aushilfe"- vom Staat beauftragen lassen unangemeldet in Betriebe und Unternehmen zu gehen, um dort deren Inhaber, Geschäftsführer und Angestellten zu kontrollieren und zu maßregeln!
Das Andere ist Ansichtssache. Also ich würde denjenigen nicht in meinem Betrieb einstellen wollen, wegen dem ich vielleicht Tausende an Bußgeldern bezahlen, oder wegen dem ich mich eventuell sogar vor dem Staatsanwalt hatte verantworten müssen.
Aber sei es drum. Es steht ja auch unabänderlich, weil wahr, in meinem amtlichen Zeugnis, dass ich (staatsdienstlich) Einzel- und Gruppenermittler war.
Das mit dem Verständnis von Arbeitgebern sehe ich ein bisschen zu sozialistisch. Allerdings hätte ich in meinem Falle von einer Bundesbehörde als Arbeitgeber wenigstens einen Funken Anstand erwartet. Aber leider Null.
Grüße, der landsmann