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Steuernnehmer

  • Starter*in Starter*in landsmann
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L

landsmann

Gast
Verträge sind einzuhalten - selbst im Befinden sittenwidriger Aufgabenzuweisungen.

Vom Arbeitsamt missbraucht. Dann von meiner hiesigen SPD verraten. Mit der Prozedur einer Arbeitsgruppe des rechtschaffenen Deutschen Parlamentes die mir aufgelasteten zum Eingriff verpflichtenden staatlichen Daueraufgaben in eine Ausnahme zur Regel des Funktionsvorbehaltes definiert und mich damit wohl zum Besten gehalten, weil es zur Gewährleistung innerer Sicherheit und zur Kosteneinsparung im Staat so viel günstiger kommt und man keine Fürsorge und Verantwortung zu pflegen hat. Und zur Krönung dieser Zote, muss man sich (nach Drs. 13/5498 des DB) in diesem Verhältnis auch noch als "Prüfbeamter" betiteln lassen.

Hat mich mein Arbeitgeber Arbeitsamt (hier als Verfolgungsbehörde) für eingriffsbefugte Aufgaben zur Bekämpfung illegaler Ausländerbeschäftigung selbst sitten- und grundrechtswidrig beschäftigt? Denn über die Anforderungen und Aufgaben der Verfolgung von Straftaten wurde ich bei Vertragsabschluss nicht unterrichtet bzw. wurden mir diese nicht offenbart.

Das/die Arbeitsamt/-agentur soll Maßnahmen durchführen um einen hohen Beschäftigungsstand zu erzielen, Strukturen verbessern um Arbeitslosigkeit zu senken, legale sozialversicherungspflichtige Arbeit vermitteln und durch Eingliederung in Arbeit Hilfebedürftigkeit beenden, um so mit Sozialleistungen Maß zu halten und das Steueraufkommen zu entlasten.

Für diese Aufgaben stellt mich das Arbeitsamt aushilfsweise 2 Jahre b e f r i s t e t ein, überträgt mir im privaten Rechtsverhältnis ohne meine Zustimmung Befugnisse aus der Eingriffsverwaltung des öffentlichen Rechts (im Konnex OWIG/Strafgesetz) und schickt mich zu Arbeitgebern die illegal Ausländer für sich arbeiten lassen und diese möglichst noch an andere Subunternehmer weiter verleihen, um dem Staat Sozialabgaben und Steuern zu hinterziehen.

Von den verbalen und versuchten tätlichen Angriffen, denen ich mich bei Kontrollmaßnahmen auf Baustellen, in Gaststätten, etc. auszusetzen hatte mal abgesehen, freuen sich die vielen betroffenen und von mir auch ohne Verdacht zu prüfenden Arbeitgeber natürlich nicht über mein unangekündigtes Erscheinen und meine präventiven und repressiven Kontrollaufgaben in ihren Betriebsbereichen.

Nach Ende meiner Befristungen und den von mir korrekt ausgeführten Diensten für das Arbeitsamt, bekomme ich diese Aufgaben der Verfolgung illegaler Ausländerbeschäftigung durch Einzel- und Gruppenermittlungen als wohlwollende Förderung meines weiteren beruflichen Weges schriftlich bestätigt. Nun darf, will und muss ich mich ebenfalls bei den von mir geprüften und angezeigten Arbeitgebern neu um Jobs bewerben, um meinen Lebensunterhalt weiter verdienen zu können und mein persönliches Fortkommen zu realisieren. Verständlicherweise stellt mich jetzt kein Arbeitgeber mehr ein und behält mich, mein Gesicht und meine vom Arbeitsamt für zukünftige Bewerbungsinitiativen bestätigten Ermittlungsaktionen gegen Arbeitgeber in missfälliger Erinnerung.

Durch diesen Missbrauch des Arbeitsamtes für teils unbegleitete leitende Betriebsprüfungen bin ich jetzt auf Dauer arbeitslos geworden und belaste so nun meinerseits zwanghaft auch wieder die Sozialkassen und Steuerzahler, für deren Entlastung ich doch einst vom Arbeitsamt eingesetzt und mit dieser staatlichen Daueraufgabe beauftragt bzw. ausgestattet wurde.

Also Aufgaben und Befugnisse wie etwa: Für eine mittelbare Staatsdienststelle/Bundesverwaltung u.a.
Vorinformationen über Wirtschaftsstraftaten zwecks öffentlicher Anklage zur Strafverhängung, aushilfsweise auf privatrechtlicher Grundlage, befristet zu beschaffen und zu sichern.
Wer hat hier diese Einschränkung verfassungsmäßiger Grundrechte zu verantworten?

Warum um Gottes Willen müssen solche eingriffsbedingte Aufgaben der Ermittlung unternehmerischer Straftaten von in privatrechtlich befristeten Verhältnissen stehenden Aushilfsangestellten durchgeführt werden, die nach ihrer Befristung auf diesen Arbeitsmarkt wieder angewiesen sind?

Eine widersinnige schmutzige Abfolge der Ausübung staatlicher Gewalt in XL-Strukturen. Und übrigens, vergangene Jahre über dieses Problem können nicht heilen, erhärten indes diese deliktbehaftete Situation.

Viele Grüße

E-Mail: aob@1email.eu
 

Hallo landsmann,

schau mal hier: Steuernnehmer. Hier findest du vielleicht was du suchst.

Ich verstehe deinen Beitrag nicht.
Kannst du dein Problem kurz und präzise auf den Punkt bringen?

Du findest keine Arbeit, weil du als Prüfer unterwegs warst?
 
Vielleicht solltest Du Deine Beschwerde mal bei RTL reinreichten, die bringen so was gerne. Manchmal hilft es ja, an die Öffentlichkeit zu gehen.😀
 
Jetzt hab ich es nochmal in Ruhe gelesen.

Ich finde Dein Lamento überflüssig. Daran ändert auch die geschraubte, hochnäsig anmutende Schreibweise nichts.

Was der Inhalt Deiner Prüfertätigkeit war, wusstest Du vorher. dass man dabei nicht Freunde fürs Leben findet, auch. Dass das Ding befristet war, auch. Dass man nach Vertragsende einen neuen Job braucht, auch. Dass die Leute, die Du einst von Berufs wegen anschissest 😀, Dich nun nicht mehr einstellen, ist auch klar.

Hat nichts mit den Grundrechten zu tun, sondern mit mangelndem Weitblick.

Gibts nicht andere Prüfertätigkeiten? Da hast Du doch Berufserfahrung. Oder eben sich weit weg bewerben, wo Dich keiner kennt.
 
Grundgesetz etc.

Mein Mitgefühl hält sich in Grenzen...ist punktförmig sozusagen.

Welche Aufgaben man übernimmt oder nicht ,kann man SPÄTESTENS
nach 1989 doch etwas un-naiver berteilen..wenn man es nicht vorher sowieso schon wußte.

Daß Staatsorgane nicht frei sind von Ungesetzlichkeiten ist keine Neuigkeit in der deutschen Geschichte.

Daß man keine BESTANDSGARANTIEN hat für Privilegien,Arbeitsplatz, STELLUNG in der Gesellschaft...ist mir zumindest nicht neu.

Hat jedes Ding seinen Preis.

Als solcherart Angestellter war es Dir nicht verwehrt,Dich zu belesen.
Wenn Dir dann Zweifel kamen,ob hier korrekt das jw.Staatsorgan für die gesetzlich zugewiesene Aufgabe eingesetzt wurde ,hättest Du reagieren können (bzw.aus meiner Sicht sollen).

Möchte zu den von Dir erwähnten "Baustellenkontrollen" nix sagen--m.E. ist da der Zoll zuständig?
Oder die Staatsanwaltschaft? Oder Polizei?

Fakt ist AUF JEDEN FALL,daß für die "Kontrolle" von Privatwohnungen auf "Bedarfsgemeinschaften" nicht die richtige Vorgehensweise praktiziert wird.

Da passiert aus meiner privaten Laiensicht ein DESASTER, das noch bummerangmäßig für richtig "Spaß" sorgen wird unter den Beteiligten und solcherart "Beschiedenen" und Denunzierten und Gedemütigten...und den "Kontroll-Organen".
Und--DIESMAL kann niemand sagen
"Öhhh---hamm wir nich jewußt,des wir des nich derfen...".

Weder sind denunzierende Nachbarn da befugt,noch dürfen "Sachbearbeiter der ARGE" sowas...wenn es den Bespitzelten nicht gefällt.

Das geht u.a.aus dem Grundgesetz der BRD Artikel 13 hervor....etcetc.

Sie tun es trotzdem. Und nicht nur das.

Lustigerweise ist es heute aber ohne Angst möglich,als "Staatsangestellter" den eigenen Laden sauber zu halten.

Deshalb "lustig",weil immer wieder ganz empört Noch-Staatsangestellte jeden kritischen Bürger kriminalisieren...

der vielleicht auf Rechtsbrüche EINZELNER "Noch-Diener" des Staates hinweist....

Das betrifft alle Bereiche... Sozialamt,Staatsanwaltschaften ,"unabhängige" Richter ,"vereidigte" Gerichtsgutachter, Beamte aller Dienststellen... Angestellte bei ARGE,Stadtverwaltungen, Ausländerbehörde...

ehrlich gesagt fällt mir grade nicht ein,wo ich noch KEIN Beispiel fand.

In DDR und BRD !

Nur in BRD ist die Einsperrwahrscheinlichkeit für Mund-aufmacher
eine geringe.
Da muß man nicht so zwischenzeilig formulieren,was man zu sagen hat,
man darf sogar Anzeigen erstatten.

AUCH GEGEN OBRIGKEITEN.

Ist doch fein. Zumindest ein kleiner Fortschritt. 😎

Wie "sicher" Posten sind,hat zum Glück die Geschichte bewiesen.

Es hat jeder die Wahl .
Es HATTE auch vorher jeder die Wahl...der Preis war aber oft ein unannehmbarer.

Nur hinterher weinen ist uncool.

Wenn man Dich verhaut oder Dich DESHALB disst und nichteinstellt,
wäre das eine Berufskrankheit?
Oder ein Berufsfolgeschaden?

Du könntest gegen Deinen früheren Dienstherren klagen wegen "Zerstörung Deines Leumundes" und wegen "irreversibler Rufschädigung" und ggf. wegen körperlicher Spätschäden,wenn Dich ein erwischter Steuerbetrüger verpocht.

Keine Ahnung,vielleicht war dieses Risiko ja auch abgegolten durch besonders hohe Vergütungen?

Oder den "Status" eines Angestellten der ARGE-- schaut her,wer ist mehr ---oder so?

Ich habe mehrere Menschen als Beistand begleitet zu div.Ämtern.

Die ARGE- Angestellten (echt fast ALLE!) stachen dabei durch eine besonders dreiste Bürgerschurigelei und Verhöhnung hervor.:mad::mad::mad:
(Erinnerungen an DDR-Amtsstuben kamen hoch)

Durften sie offenbar unbeschadet... bzw. "wenn sie nicht gestorben sind,dürfen sie noch heute...!"

Kurz danach kam das Sozialamt Abteilung Pflegeheimbeihilfen...:mad:
na egal...will mir nicht den Tag verderben.


ICH hätte nie solche Angestellten beschäftigt-- die noch nicht mal bis zum Artikel EINS des Grundgesetzes vorgedrungen waren....aber--ich bin ich nicht der Staat. 🙂

Also: nimm Dir einen Fachanwalt Arbeitsrecht und versuche ,den Verursacher Deiner heutigen Diskriminiertheit zu verklagen auf Schadensersatz und Schmerzensgeld etc.s.o.--
der Rechtsweg steht Dir ja heutzutage offen.

Das ist doch tröstlich?!

Micky
 
Hi, weidebirke!
Es gibt wirklich zu viele Jammerer. Es jammern die am meisten, die sowieso schon zu viel haben.
Schreibstil kommt bestimmt von den vielen Betriebsprüfungsberichten schreiben.
Habe nichts "vorher" gesagt bekommen über die Aufgaben des Prüfbeamtendienstes in der Eingriffsverwaltung. Hätte sonst keinen befristeten AV unterschrieben. Wäre ja auch sehr kontrovers.
Ist ja bald so, als hätte ich einen Banküberfall gemacht, wäre dafür eingesperrt gewesen und dies dann ins Führungszeugnis geschrieben bekommen mit dem ich mich danach bei der Bank als Schalterangestellter bewerben will und muss.
Mir wurde zwischendurch nach meinen Bedenken die Festanstellung versprochen.
Grundrechte vielleicht. Aber grundgesetzrelevant immer. Art. 33 Abs. 4 GG.
Ich wohne in einem Dorf in den Bergen, da ist nichts mit "weltmännischem " Weitblick.
Es gibt doch einige Prüfertätigkeiten mehr. Z.B. Ermittlungen in den Gammelfleischskandalen. Bedürfen hier aber auch als "ständige Aufgabe" dem Status des "öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnisses".
Ich habe Haus und Hof und möchte mich nicht immer auf die Flucht begeben, nur weil ich dem Staat dienlich war.
Grüße, der landsmann
 
Hallo Micky!

Ziemlich alles richtig was Du schreibst. Nur eines, der Zoll ist jetzt zuständig. Vorher lag die Federführung bei den Arbeitsämtern.

LG
 
akzeptieren ...?!

Okay... wollte auch nicht rumspekulieren oder Dir zu nahe treten:

Nimm Dir einen RA oder geh zum Arbeitsgericht (die bieten m.E. kostenlose Beratung an) oder VERDI müßte Dich auch beraten?

Ablehnungen oder "kein" Arbeitsvertrag an sich sind bei dem Arbeitslosenzahlen "normal".

Da sitzt Du im selben Boot nun,wie Millionen andere Menschen.
Da hat AUCH niemand eine Garantie auf Arbeit--wie Du ja weißt.

Je nach dem Alter könnte es "das auch gewesen sein" mit Beschäftigung.

NUR,wenn Du eine schriftliche Ablehnung mit einer hinreichenden Begründung ("frühere Tätigkeit") bekämst, könnte man wg. "Folgeschaden" klagen.

"Ungeeignet" reicht nicht.

Deinen Eindruck,es sei Häme im Spiel ,müßtest Du beweisen können.

Es bleibt Dir,wie JEDEM Arbeitslosen,das AMT --die staatlich garantierte Grundversorgung, der Weg ins europäische Ausland (Flexibilität wird ja gefordert..).

Immerhin HATTEST Du mehrere Jahre ein Einkommen.

Damit stehst Du sowieso schon mal hierzulande auf der Sonnenseite.

Micky
 
Hallo Landsmann!

Darf ich mal fragen, was für eine Ausbildung Du gemacht hast? "Staatlicher Überprüfer von Mißständen" oder so was ähnliches gibt es ja wohl nicht, oder???

Warum willst Du unbedingt wieder in so einen Überprüfungsjob?

Ich denke, jeder potentielle Arbeitgeber hätte Verständnis, wenn man in seiner Bewerbung darauf hinwiese, dass man gerade SO etwas NICHT mehr machen möchte...
 

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