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Steuerklasse Änderungen?

Ravenpearl

Neues Mitglied
Hallo seit nun 2 Monaten wohnt mein 15 j. Kind in einer Wohngruppe in der Ortschaft. Ich bin Vollzeit arbeitende alleinerziehend und alleinsorgeberechtigte und möchte wissen ob ich das noch irgendwen mitteilen muss ? Würde sich meine Steuerklasse nun ändern? ( ich wurde dazu nirgends aufgeklärt) Muss mein Arbeitgeber das wissen?
Ich habe Heranziehung zu leisten und beziehe Kindergeld was direkt überwiesen wird.

Vielen Dank eure Hilfe
 
Vielen für die Antwort. Denn im Internet stand irgendwie was von Kind was im Haushalt lebt und daher Steuerkl.2 und da war mir ganz Angst und Bange das ich das sagen muss an fremde nicht familiäre Menschen. Vielen Dank. Gibt es denn dazu Belege ?Gesetztexte oder so?
 
Nein2. Deswegen frage ich mich das . Ich bekomme KG überwiesen das überweise ich an die Wohngruppe.
Achso. Wenn Du Steuerklasse 2 hast, musst Du dem Finanzamt mitteilen, dass Du die Steuerklasse in Klasse 1 ändern lassen möchtest , weil das Kind nicht mehr bei Dir im Haushalt lebt.
Dem Arbeitgeber brauchst Du das nicht mitteilen, der bekommt die Mitteilung der Steuerklasse automatisch vom Finanzamt.


 
Ich denke, dass eine Unterbringung in einer Wohngruppe nach dem SGB eine Unterbringung in einer Einrichtung ist. Krankenhaus ist auch eine Einrichtung. Wenn das Kind in einem Krankenhaus untergebracht wäre, würde sich die Steuerklasse auch nicht ändern. Ich fürchte, Klarheit bringt hier eine Rückfrage bei den Raubrittern, sorry, ich meine Finanzamt.

Zumindest ist das ein Aspekt, den man in die Überlegungen einbeziehen sollte.
 
Ich denke, dass eine Unterbringung in einer Wohngruppe nach dem SGB eine Unterbringung in einer Einrichtung ist. Krankenhaus ist auch eine Einrichtung. Wenn das Kind in einem Krankenhaus untergebracht wäre, würde sich die Steuerklasse auch nicht ändern. Ich fürchte, Klarheit bringt hier eine Rückfrage bei den Raubrittern, sorry, ich meine Finanzamt.

Zumindest ist das ein Aspekt, den man in die Überlegungen einbeziehen sollte.
Es kommt letztlich darauf an wo das Kind offiziell gemeldet ist.
Die offizielle Meldeadresse zählt.
 

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