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Steuererklärung, Fristen?

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Gast

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Hallo zusammen!

Ich bin noch recht neu in der Arbeitswelt (etwa zwei Jahre jetzt) und habe bisher noch keine Steuererklärung eingereicht.
Die Regelungen verwirren mich, Juristendeutsch finde ich schwer zu verstehen.

Ich bin ganz normal angestellt, habe keine Aufforderung bekommen, eine Steuererklärung abzugeben, bin nicht verheiratet und habe weder Arbeitslosengeld (wohl aber Hartz 4, für zwei Monate 2012, ca. 750€ gesamt) noch Elterngeld noch Kurzarbeitergeld bezogen.
Habe nur den einen Job, keine Miet- oder ähnliche Einkünfte, habe keine Kinder... nach den im Internet zu findenden Listen scheine ich also nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet zu sein.
Nur, wie gesagt, einige Punkte verstehe ich einfach nicht.

Gilt für mich die kurze Frist, d.h., für 2012 bin ich zu spät dran und für 2013 habe ich noch bis Ende Mai diesen Jahres Zeit?

Oder gilt die ewig lange Frist von 4 Jahren für Leute wie mich?

Ich bin deshalb verwirrt, weil irgendwie jeder von der kurzen Frist für sich selbst auszugehen scheint, deshalb habe ich die Befürchtung, dass ich möglicherweise etwas übersehe und aus Versehen dem Staat Geld geschenkt habe... wie ist das denn bei Euch?

Könnt Ihr mir helfen? 🙂
 
Die Einkommensteuererklärung ist - soweit nur Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit vorhanden ist - eine Antragsveranlagung, d. h. mit Abgabe der Steuererklärung stellt der Steuerpflichtige den Antrag zur Steuer veranlagt zu werden.

Hierbei gilt für alle die lange Frist.

Ob am Ende ein Guthaben rauskommt oder einie Nachzahlung kann man vorab berechenen , indem man auf

www.elster.de

das Einkommensteuerformular herunterlädt und ausfüllt und dann berechnen lässt.
 
Du mußt keine Steuererklärung abgeben.

Wie Kasiopaja sagt, kannst Du aber den Antrag stellen.

Mach das ruhig. Lohnt sich eigentlich immer. Ist auch gar nciht so kompliziert.

Dafür hast Du noch Zeit. 4 Jahre nach Ablauf des Jahres für das Du den Antrag stellen möchtest. Heißt für 2012 geht das noch bis Ende 2016.
 
Was viele übrigens nicht wissen: Gibt man als freiwilliger eine Steuererklärung ab und unterm Strich kommt eine Zahllast heraus, kann man einen Antrag beim Finanzamt stellen welcher das ganze revidiert. So als hätte man erst gar nicht abgegeben.

😉
 
Was viele übrigens nicht wissen: Gibt man als freiwilliger eine Steuererklärung ab und unterm Strich kommt eine Zahllast heraus, kann man einen Antrag beim Finanzamt stellen welcher das ganze revidiert. So als hätte man erst gar nicht abgegeben.

😉

Dickes Dankeschön! Wusste ich auch noch nicht.

Ich gebe meine Steuererklärung inzwischen auch immer unaufgefordert ab und hab bisher immer was zurückbekommen. Durchschnittlich bekommt der Deutsche 800€ zurück habe ich mal gelesen und die Steuersoftware ist nicht so schwer zu bedienen. Nur das Zusammensuchen der Unterlagen kann beim ersten Mal Nerven kosten.

Wirklich viel wird der TE aber in seiner Lebenssituation nicht erstattet bekommen, interessant wird es erst wenn man außerordentliche Aufwendungen hat, Handwerkerrechnungen, usw. Aber schon die Krankenkasse, Kontoführungsebühren und Fahrtkosten zur Arbeit (aht ja jeder) lohnen die investition in einer Steuersoftware 😉
 
Und was auch viele nicht wissen, das Finanzamt verzinst gut. Nach 15 Monaten ab Ablauf des Jahres für das man den Antrag stellt, verzinsen die eine Steuerrückzahlung mit 6 % pro Jahr bis zur Zusendung des Steuerbescheides. Es macht also in der heutigen Zeit der Niedrigzinsen durchaus Sinn, den Antrag erst auf den letzten Drücker zu stellen, wenn man das Geld nicht braucht. 😀
 
Keine Ursache! 🙂

Ich weiss das auch erst seit kurzem. Kam durch Zufall mit dem Steuerberater zur Sprache als wir uns über diverse Kuriositäten des FA unterhielten.
 

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