Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

steuerbescheide offenlegen?

  • Starter*in Starter*in quirella
  • Datum Start Datum Start
Q

quirella

Gast
Hallo,
folgende Frage :

Ist mein geschiedener Mann mir ggü verpflichtet die ergangenen Steuerbescheide vorzulegen?

Da ab 1.7. die neue Düsseldorfer Tabelle gilt, würde ich gerne neue Berechnungen machen (die ja nicht unbedingt zu seinem Nachteil sein müssen)

Ich muss jedes Jahr die Anlage U unterschreiben, habe auch jede Menge Steuern & Vorauszahlungen zu zahlen (die er nicht zahlt weil er im Augenblick kein Geld hat) aber meine Frage nach einer Kopie der Unterlagen und/oder Bescheiden wurde bisher immer mit Ausreden abgetan ("....finde ich gerade nicht.... faxe ich Dir zu .... sind gerade beim Steuerberater ..... habe ich vergessen.... ect...") - von mir fordert er die Unterlagen und hat sie bisher immer vollstaendig erhalten!

Wenn er sie mir nicht zur Verfuegung stellt, kann ich zu seinem zustaendigen Finanzamt gehen und Kopien anfordern??

Kann mir jemand helfen???

MfG

quirella
 
A

Anzeige

Re: steuerbescheide offenlegen?
"es kommt darauf an"


Wofür konkret brauchst du das?
Du meinst sicher eine "Stufenklage"--Auskunft-Abänderung

Du hast wegen Anpassung/Überprüfung des Kindesunterhaltes (der minderjährigen Kinder)aller zwei Jahre das Recht,von ihm im Namen der Kinder über sein Einkommen Auskunft zu verlangen.Die Form dafür ist gesetzlich festgelegt(drei Jahre rückwirk.Steuerbescheide,Gehalt der letzten 12 Monate ..etc.).
Du müßtest also:ihn um Auskunft bitten..den Zweck/Grund dafür nennen.
wenn er nicht reagiert...kannst Du versuchen,das einzuklagen.
Falls er ÜBER dem Grundwert zahlt...könnte der Richter die Auskunftsklage abweisen...wegen:KEINE AUSSICHT AUF ABÄNDERUNG.
Das gleiche gilt für evl.EGU..da mußt Du Dir aber die Gegenforderung gefallen lassen bzw.Bedarf(-sänderung) belegen.

Selbst zum FA zu gehen hast Du kein Recht.(Datenschutz..Ihr seid GESCHIEDEN).
Die Berechnung (falls es nicht freiwillige Einigung gibt)nimmt entweder das JA für minderj.Kinder(das ist kostenlos) oder Dein Anwalt vor.Das ist aber dann auch nur ein Vorschlag...
Wenn er Dir Unterlagen übergeben sollte,könntest Du auch einen (neuen )Wert errechnen/fordern..der ist aber u.U.auch erst wieder durchs Gericht zu erstreiten.

Ich würde es auch NIE mündlich versuchen.
Und bei hartnäckiger Verschaukelung wäre ein freiwilliges Übergeben Deiner Unterlagen(WOZU eigentlich braucht er die???)auch nicht ratsam...

Hilft Dir das?
 
Konkret braeuchte ich es um auszurechnen ob sich am Unterhalt etwas aendert.
Da die DÜTab. neu ab dem 1.7. gilt, aendert sich ja der U. fuer das Kind.

Inzwischen habe ich bei seinem zustaend. FinanzA. angerufen. Die duerfen mir keine Auskuenfte erteilen, da das unter das Steuergeheimnis faellt. Ich soll mich mit meinem Geschiedenen auseinandersetzen, der muss mir die Unterl. zur Verfuegung stellen. Dennoch vielen Dank an "unreg" fuer Deinen Hinweis.

Tje, zum "freiwilligen Uebergeben meiner Unterl." ist folgendes zu sagen:
Da ich ja U. fuer mich erhalte, sind diese Zahlungen steuerpflichtig. Im nachehelichen notariel. Vertrag steht, dass er (wenn er von der Anlage U gebraucht macht) mir diese Steuer zurueck zu erstatten hat. Da dies ja geschehen ist und mir das FAmt fuer die letzten Jahre Steuern berechnet hat, wollte er die Bescheide habe um einen Beweis fuer die Zahlen zu haben, die ich ihm genannt habe. Also habe ich ihm Kopien ausgehaendigt. Die Zahlungen (von mir ans FA gezahlt/vorgelegt) kann er mir nicht auf einmal zahlen und will sie "abstottern" - ebenso die 1/4jaehrl. Vorauszahlungen die mir vom FAmt aufs Auge gedrueckt wurden, muessen von ihm getragen werden. Die hat er jedoch in diesem Monat (faelligkeit war am 10.6.) nicht zahlen koennen.
Ob "ratsam die Unterl. nicht rauszuruecken" oder nicht, er hat nun mal die Kopien bekommen.
Wenn ich das allerdings so recht bedenke ..... er glaubt mir nicht und ich soll ihm "blind vertrauen dass sich nichts geaendert hat" .... erscheint mir jetzt auch ein bisschen merkwuerdig.

Dazuschicken muss ich noch dass er Selbststaendig ist!!! Und ausserdem einen sehr guten Steuerberater hat!!! ;-( Bei Selbstst. scheinen Sachen angerechnet zu werden, da kann ein "normaler Arbeitnehmer" nur mit den Ohren schlackern und sich wundern ;-(

Ich weiss dass sein Brutto per Monat ueber 12.000 € liegen muss, allerdings liegt sein "ausgerechnetes" NETTO bei 1.900 € *wunderwunderwunder*
Dem entgegengesetzt : wuerde ich jetzt ganztaegig arbeiten gehen koennen (Kind ist noch zu jung) , haette ich bei meiner Steuerklasse fast annaehernd so "viel", was mich sehr irritiert!

Zum "nicht muendlich" :
Er hat sich sogar geweigert, mir die Vereinbarung zur Rueckzahlung der Steuer zu unterschreiben ;-( Ich hab, ausser dem notariel. Vertrag nichts in der Hand. Was soll ich tun - ich kann ihn doch nicht zwingen seine Unterschrift auf einen Ratenzahlungsvertrag zu setzen.

Alles ne sehr wacklige Sache das - ich will nicht den Teufel an die Wand malen, jedoch weiss ich dass er sehr ueber seine Verhaeltnisse lebt und kaum Kohle hat ..... wie lange wird es noch dauern bis er den U. nicht mehr zahlen will/kann !?!?!?!?! Dann allerdings werde ich zum Anwalt muessen!

Danke fuer die Hilfe - und danke dass ich mir das mal von der Seele schreiben konnte.
 
Wenn ein Selbständiger sein Einkommen (legal!) für die Steuerpflicht "runterrechnet"...so hat das NICHTS mit dem Einkommen für dem Unterhalt zu tun--das sind verschiedene Ansätze!
Für das "unterhaltsrelevante Einkommen" werden z.B. die Abschreibungen--und auch verschiedene andere "Abzugsposten",die das Finanzamt als "abzugsfähig bezüglich des STEUERPFLICHTIGEN" Einkommens akzeptiert(und deshalb ihm nur niedrige Steuern abknöpft)

WIEDER DRAUFGERECHNET!!!!

(z.B. Weiterbildungsfahrten...gekaufte Dinge,die er auch selbst privat nutzen kann---muß man einzeln gucken!ggf.Auto...)

Dir ..und dem Kind gegenüber hat er ein HÖHERES Einkommen als gegenüber dem FA!
Du solltest wirklich AUSKUNFTSAUFFORDERUNG /-KLAGE machen...Begründung ist "Überprüfung Unterhalt" z.B.
Die Unterlagen stehen Dir zu...jedenfalls aller zwei Jahre.(es sei denn,er zahlt extrem viel oder Dir gegenüber an der oberen Bemessungsgrenze---eine Exfrau bekommt zwar "3/7"...jedoch nicht schematisch).

Diese Unterlagen auszuwerten würde ich einem Fachmann überlassen.Da gibts auch Vereine(Pro Familia,Caritas..)wo man das mal abschätzen lassen kann.
Oder Du fragst mit den Zahlen und angegebenen "Abzugsposten" bei der Jurathek.
Auf angebliche "Zahlungsschwierigkeiten" mußt Du Dich nicht verweisen lassen.Ein Selbständiger ist KRDEITWÜRDIG.Unterhalt ist Vorrangsache.
Er kennt seine Verpflichtung seit der Scheidung ..und hat sein finanzverhalten darauf abzustellen.
Ist auch extrem unglaubwürdig...jemand mit 12TEu hat..Dispo!..Hat Deine garantiert dagegen niedrigen Bezüge in der Hosentasche..jede Wette!

Von Deinen Unterlagen kannst Du übrigens alle NICHT auskunftsberechtigten Informationen schwärzen.Sonst bist Du "gläsern"..und er kennt Deine Schwachstellen.
Deine fälligen Zahlungen(zu denen er sich verpflichtet hat) kannst Du pfänden...Du hast doch die Scheidungsvereinbarung...die Ausfertigung,die den gerichtlichen Aufdruck "vollstreckbare Ausfertigung" trägt kann zu diesem Zweck sogar von Dir zur "Rechtsantragsstelle" des Amtsgerichtes gebracht werden...
Dann mußt Du nur noch schriftlich begründen,wa und warum Du es pfänden willst(wenn er nicht zahlt also).

wenn Du nicht jedesmal zum Anwalt willst...kostet ja evl.--obwohl ER Pfändungskosten trägt--guck bei Jurathek oder anderen Juraseiten(Urteilssammlungen).

Und Dein eigener Steuerberater muß sowas auch können--nicht die "Jura-Beratung"..ABER die Auflistung der wieder dazuzurechnenden Posten..spare nicht dort...ein Steuerberater (der z.B.EStErkl macht) rentiert sich bei sowas immer.
Gruß +Erfolg wünsch ich.
 
Danke "unreg" fuer Deinen Beitrag! 🙂

Das "wieder draufrechnen" ist, wie mir jetzt deutlich wird, bei den Trennungsfolgeberechnungsverhandlungen *g* offensichtlich unter den Tisch gefallen. Meine RAnwältin hatte damals wohl keinen Bock mehr sich mit seiner rumzuzanken und dann sind die Zahlen bei dem notar. nachehelichen Vertrag einfach uebernommen worden.

Ich wuerde ja gerne jemanden (RA o.ä.) ueberpruefen lassen, wenn ich mal die Unterlagen haben wuerde/bekommen wuerde.
Ich moechte ungern mit Kanonen auf Spatzen schiessen, deshalb gleich ne Klage ...... ich weiss nicht recht - zumal ich sicher bin dass er im Augenblick keine Kohle hat - was nutzt mir eine Berechnung die dann doch nicht ausgefuehrt wird?
Ich werde warten wie er sich in den naechsten 3 Monate verhaelt, ob er sich an die Vereinbarung mit der Rueckzahlung und der 1/4jaehrl. Vorrauszahlung haelt. Sollte sich nichts tun, werde ich 1 Schritt weitergehen muessen, denn dann geht es an meine Substanz - und die des Kindes - was ich nicht zulassen kann!

Das schwaerzen der fuer ihn nicht relevanten Stellen auf meinem Steuerbescheid ist ein KLASSE TIPP!! Danke, das werde ich gleich in ein paar Wochen umsetzen, wenn mein Bescheid da ist 🙂

Leider habe ich keinen Steuerberater, kann ich mir von dem Geld leider nicht leisten. (bekomme 640 Unterhalt fuer uns beide und verdiene halbtags)
Immerhin bekomme ich ja von meinen Eltern und Geschwister ein schlechtes Gewissen gemacht dass es viele Menschen gaebe die mit weit weniger Geld auskommen muessten wie ich und ich muesse doch zufrieden sein dass er ueberhaupt zahlt und sich um die Kleine kuemmert. Klasse Sache dass von den eigenen Leuten als undankbar & gierig dargestellt zu werden ....

Ich werd das im Auge behalten !! 🙂
 
Wenn Du so wenig Einkommen hast,ist aber dann Gerichtskostenhilfe zu bekommen?!
Du kannst doch Stufenklage machen..also--erst ihn höflich auffordern(ohne Anwalt--was Du fordern kannst findest Du im Jugendamt..da gibts so Listen mit unterhaltsrelevanten Unterlagen.z.B.:Steuererklärung von 2002/2003/2004,Gewinn-/Verlustrechnung der Jahre(falls die St.Erkl.noch nicht fertig),sonstige Einkommen(Zinsen,Mieten..)der letzten 12 Monate..naja..ich habs jetzt nicht parat.
Frist setzen...dann Anwaltsschreiben oder geh direkt zum Gericht.Auskunft ist nicht teuer.Erst dann hast Du Überblick.Dein Unterhalt erscheint unrealistisch niedrig,wenn er so viel verdient.
UND..es ist DEIN RECHT..keine Gnade.Zumindest für Deinen Sohn bist Du sogar VERPFLICHTET,da für realistischen Unterhalt zu sorgen!
(es ist nämlich auch den Müttern verboten,"im Namen des Kindes" zu verzichten!Das ist genaugenommen den Kindern gegenüber eine Straftat..da ja der Sorgeberechtigte verpflichtet ist,die Rechte des Kindes wahrzunehmen!)

Ach so...wenn ein Kind da ist,kannst Du sowieso die ganze Sache dem JA übertragen..und dann lediglich die Unterlagen AUCH zum Ausrechnen für Dich nutzen..das kommt am billigsten.
Gibt auch "Interessengemeinschaft Alleinerziehender" oder Urteilssammlungen...

http://www.isuv.de/

http://www.finanztip.de/recht/familie.htm
http://www.internetratgeber-recht.d...atgeber-recht.de/Familienrecht/themenwahl.htm

Viel Spaß beim Lesen... (-:
 

Anzeige (6)

Thema gelesen (Total: 0) Details

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

      Du bist keinem Raum beigetreten.

      Anzeige (2)

      Oben