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Steuerberater untergetaucht

Hier und hier habe ich Hinweise zum Verfahren, auch mit Hinweisen zu einer Rückzahlung gefunden.
Da steht z.B. drin, dass bei fehlender Schlussabrechnung durch den prüfenden Dritten (hier wohl der Steuerberater -StB-) der gesamte Betrag zurückgefordert wird.
Eine fehlende Schlussabrechnung scheint mir hier nicht abwegig zu sein.

Wichtig ist hier eine Trennung -auch gedanklich- im Vorgehen a) gegen die Behörde, die den Rückzahlungsbescheid erlassen hat (Außenverhältnis) und b) mit dem Steuerberater (Innenverhältnis).


a) Hast du eine Kopie vom Rückzahlungsbescheid erbeten? Das habe ich bisher nicht gelesen. Kostet ein bisschen was, aber du brauchst das Teil.
Das du keine Kenntnis hattest davon, ist leider unbeachtlich. Der StB war empfangsbevollmächtigt, er hat es bekommen und damit hast du nach Fiktion auch bekommen und zur Kenntnis nehmen können.
Für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist der Zug wohl abgefahren.
Frist nach Wegfall des Hindernisses sind je nach Gesetz unterschiedlich, hier im Thread standen mal 2 Wochen, im Steuerrecht ist es ein Monat. Beide Zeiträume dürften inzwischen verstrichen sein,
b) Hier sollte aus meiner Sicht der Schwerpunkt deiner Bemühungen liegen.
Die StB-Kammer ist verpflichtet, einen Ersatz-StB zu stellen, wenn deiner nicht mehr -aus welchen Gründen auch immer- nicht mehr tätig ist. Zunächst ist zwar deiner dazu verpflichtet, aber wenn er das nicht getan hat, muss die StB-Kammer sich bemühen, einen ihrer Mitglieder zu bauftragen, das abzuwickeln. Hast du mal danach gefragt?


Und nichts mehr telefonisch klären wollen, da hat man nachher nichts in der Hand. Wer schreibt, der bleibt.
 
Eine fehlende Schlussabrechnung scheint mir hier nicht abwegig zu sein.
Im aktuellen Fall geht es "nur" um eine Phase der Überbrückungshilfe. Diese ist, aus mir unbekannten Gründen, abgelehnt worden. Die vorherigen Phasen wurden bewilligt. Zu den Gründen der Ablehnung kann ich nichts sagen, da ich den Ablehnungsbescheid nicht erhalten habe. Mein Steuerberater hat diesen laut Bezirksregierung erhalten. Er hat ihn jedoch nicht an mich weitergeleitet.

Eine fehlende Schlussabrechnung kann für die Phase, um die es hier primär geht, daher nicht in Frage kommen.

Allerdings befürchte ich, dass mein Steuerberater die Schlussabrechnungen für die anderen Phasen nicht gemacht hat, obwohl es vereinbart war und somit weiterer Ärger droht.

Wichtig ist hier eine Trennung -auch gedanklich- im Vorgehen a) gegen die Behörde, die den Rückzahlungsbescheid erlassen hat (Außenverhältnis) und b) mit dem Steuerberater (Innenverhältnis).

a) Hast du eine Kopie vom Rückzahlungsbescheid erbeten? Das habe ich bisher nicht gelesen. Kostet ein bisschen was, aber du brauchst das Teil.
Das du keine Kenntnis hattest davon, ist leider unbeachtlich. Der StB war empfangsbevollmächtigt, er hat es bekommen und damit hast du nach Fiktion auch bekommen und zur Kenntnis nehmen können.
Für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist der Zug wohl abgefahren.
Frist nach Wegfall des Hindernisses sind je nach Gesetz unterschiedlich, hier im Thread standen mal 2 Wochen, im Steuerrecht ist es ein Monat. Beide Zeiträume dürften inzwischen verstrichen sein,
Ich habe den Sachverhalt geschildert und um Akteneinsicht gebeten. Diese wurde mir nicht gewährt. Nachdem ich nach erneutem Nachhaken erfahren habe, dass es einen Ablehnungsbescheid gab und dieser an meinen Steuerberater ging, habe ich nach dem Bescheid gefragt. Als Antwort erhielt ich den Hinweis, wann der Ablehnungsbescheid an den Steuerberater ging und das eine weitere Auskunft nicht erfolgt.

Die StB-Kammer ist verpflichtet, einen Ersatz-StB zu stellen, wenn deiner nicht mehr -aus welchen Gründen auch immer- nicht mehr tätig ist. Zunächst ist zwar deiner dazu verpflichtet, aber wenn er das nicht getan hat, muss die StB-Kammer sich bemühen, einen ihrer Mitglieder zu bauftragen, das abzuwickeln. Hast du mal danach gefragt?
Ja. Der Mitarbeiter sagte mir, dass sie dafür in diesem Fall nicht zuständig sind, da mein Steuerberater kein Mitglied der Kammer mehr ist. Anders hätte es ausgesehen, wenn mein Steuerberater, während er Kammermitglied war, z.B. aufgrund eines Unfalls im Koma läge oder aus anderen Gründen vorübergehend nicht arbeiten könne. Dann hätten sie jemanden gestellt...

Als ich danach geschildert habe, dass ich trotz intensiver Bemühungen keinen neuen Steuerberater gefunden habe und um eine Empfehlung gebeten habe, meinte der Mitarbeiter, dass er das aus wettbewerbsrechtlichen Gründen nicht macht.
 
Du schreibst "nachhaken", "schildern" etc. - machst du das schriftlich oder mündlich? Mündlich lässt es sich leichter abwimmeln und das scheint mir hier der Fall zu sein.
Stelle schriftlich die Anträge, damit du auch eine schriftliche Antwort erhältst.

Akteneinsicht ist unglich der Anforderung einer Kopie. Dass du eine Kopie erbeten hast, ist bisher nicht ersichtlich.
Dass Akteneinsicht abgelehnt wurde, ist nachvollziehbar. Den Antrag auf Übersendung einer Kopie mit Bereiterklärung zur Begleichung der Kosten nach der Gebührenordnung lässt sich nicht so leicht ablehnen.

zur Steuerberaterkammer:
Auch sich nicht so einfach abwimmeln lassen und die auf ihr berufsrechtlichen Verpflichtungen hinweisen, die erläutert werden in ihrem Handbuch:
"Zu den Aufgaben der Steuerberaterkammer zählt auch, sich um eine verwaiste Berufspraxis zu kümmern, die wegen des Todes des Praxisinhabers oder des Wegfalls der Bestellung als Steuerberater von dem bisherigen Steuerberater nicht mehr verantwortlich geleitet werden kann" (Hervorhebung durch mich).
Wenn er in keiner anderen StB-Kammer geführt wird, ist die bisherige in der Pflicht nach ihrem Berufsrecht. Die Bestellung kann hier geprüft werden.
 
Du schreibst "nachhaken", "schildern" etc. - machst du das schriftlich oder mündlich?
Das meiste war schriftlich per Mail. Habe alles aufbewahrt: die Mails, die ich gesendet habe, die Antworten, die ich erhalten habe sowie die elektronischen Eingangsbestätigungen und natürlich auch die Zahlungserinnerung, Mahnung und Vollstreckungsankündigung, welche ich postalisch erhalten habe. Auf den ersten Brief habe ich zunächst telefonisch reagiert, weil da durch Fettdruck hervorgehoben wurde, dass man sich bei Rückfragen ausschließlich an die angegebene Nummer wenden soll. Die haben mir dann eine E-Mailadresse gegeben und gesagt, dass ich dorthin schreiben sollte. Das habe ich getan. Die Antworten, die ich erhalten habe, kamen auch per Mail. Zwischenzeitlich hatte ich dort nochmal angerufen. u.a. um mich nach dem Bearbeitungsstand zu erkundigen, weil es teilweise lange gedauert hat, bis Antworten kamen und ich aufgrund der kurzen Zahlungsfristen Zeitdruck hatte...

Kurz gesagt: ich habe so mit denen kommuniziert, wie sie es wollten...

Akteneinsicht ist unglich der Anforderung einer Kopie. Dass du eine Kopie erbeten hast, ist bisher nicht ersichtlich.
Dass Akteneinsicht abgelehnt wurde, ist nachvollziehbar. Den Antrag auf Übersendung einer Kopie mit Bereiterklärung zur Begleichung der Kosten nach der Gebührenordnung lässt sich nicht so leicht ablehnen.
Die haben mir klar mitgeteilt, dass ich mich an meinen Steuerberater wenden soll, weil er die entsprechenden Bescheide hat. Das es blöd ist, ist mir klar, da ich ihn nicht erreichen kann. Ich werde diesen Antrag jetzt trotzdem nochmal per Post dahinschicken.

Zu den Kontaktversuchen beim Steuerberater: Telefonanrufe kommen nicht durch. Bei der E-Mail Adresse gibt es zwar keine Fehlermeldung, dass die E-Mail nicht durchging aber er antwortet eben nicht. Briefe an die Büroadresse kommen mittlerweile als unzustellbar zurück. Das Büro steht leer. Bzgl. meiner Anzeige bei der Polizei gibt es bisher keine neuen Informationen.

"Zu den Aufgaben der Steuerberaterkammer zählt auch, sich um eine verwaiste Berufspraxis zu kümmern, die wegen des Todes des Praxisinhabers oder des Wegfalls der Bestellung als Steuerberater von dem bisherigen Steuerberater nicht mehr verantwortlich geleitet werden kann" (Hervorhebung durch mich).
Wenn er in keiner anderen StB-Kammer geführt wird, ist die bisherige in der Pflicht nach ihrem Berufsrecht. Die Bestellung kann hier geprüft werden.
Danke für das Handbuch und den Hinweis. Das habe ich mittlerweile schon gelesen. Allerdings habe ich mich mehrfach an die Steuerberaterkammer gewandt und habe immer die Rückmeldung erhalten "wir sind in diesem Fall nicht zuständig" (von unterschiedlichen Mitarbeitern). Ich kann die ja nicht zwingen...
 
Die Aufsicht über die Steuerberaterkammern hat das jeweilige Finanzministerium (§ 88 StBerG). also an diese wenden mit einer Beschwerde über die Nichterfüllung der der Steuerberaterkammer obliegenden Aufgaben.
Einfacher und zielführender wäre es (aus eigener Erfahrung) wohl tatsächlich, wenn das ein RA macht. Da hilft manchmal shcn allein der offizielle Briefkopf, auch wenn man in der Sache selbst vielleicht schon selbst mehr Ahnung hat in dem Rechtsgebiet als dieser RA.
 
Die Aufsicht über die Steuerberaterkammern hat das jeweilige Finanzministerium (§ 88 StBerG). also an diese wenden mit einer Beschwerde über die Nichterfüllung der der Steuerberaterkammer obliegenden Aufgaben.
Einfacher und zielführender wäre es (aus eigener Erfahrung) wohl tatsächlich, wenn das ein RA macht. Da hilft manchmal shcn allein der offizielle Briefkopf, auch wenn man in der Sache selbst vielleicht schon selbst mehr Ahnung hat in dem Rechtsgebiet als dieser RA.
Ich habe momentan kaum finanzielle Mittel. An dieser Stelle auch noch einen RA einzuschalten... ich weiß nicht, ob das Sinn macht oder ob es besser ist, alleine weiter nach einem neuen Steuerberater zu suchen.

Um abschätzen zu können, ob sich das lohnt: was ist der Vorteil von einem über die Steuerberaterkammer gestellten Steuerberater und einem, den ich mir selber suche?

Danke für deine Tipps!
 

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